Kabeldiebstahl: Was droht Dieben von elektrischen Leitungen?

Kabeldiebstahl betrifft vor allem Verkehrsbetriebe.
Kabeldiebstahl betrifft vor allem Verkehrsbetriebe.

„Sehr geehrte Fahrgäste, aufgrund einer Signalstörung kommt es auf der Linie soundso derzeit zu Verzögerungen. Wir bitten um Ihr Verständnis.“ Wenn eine solche Durchsage über den Bahnsteig schallt, stöhnen die Wartenden meist genervt auf und schimpfen auf die Inkompetenz des Verkehrsunternehmens, das seine Strecken nicht anständig in Schuss halten würde. Doch nicht immer steckt hinter einer Signalstörung – ein Begriff, der großzügig für alle möglichen Arten von Störungen verwendet wird – ein Versäumnis des Betreibers. Es kann sich auch um einen Fall von Kabeldiebstahl handeln.

Aufgrund der boomenden Wirtschaft in China sind die Preise für Buntmetalle wie z. B. Kupfer in den vergangenen Jahren auf dem Weltmarkt massiv angestiegen. Dies führte gleichzeitig zu einem Anstieg von Metalldiebstählen. Dabei werden nicht nur immer wieder kupferne oder bronzene Tafeln und Inschriften – oft sogar von Grabdenkmalen – oder Rohrleitungen gestohlen, sondern auch elektrische Leitungen. Wir erklären Ihnen, welche Konsequenzen Kabeldiebstahl in Deutschland hat.

Kabeldiebstahl: Deutsche Bahn und städtische Verkehrsbetriebe stark betroffen

Vor allem Verkehrsbetriebe werden immer wieder das Opfer von Kabeldiebstahl. Der Grund dafür ist meistens, dass die Leitungen leichter zugänglich sind als andere Kabel. Zudem verlaufen viele Leitungen durch menschenarme Gegenden, was den Diebstahl erleichtert.

Kabeldiebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft.
Kabeldiebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft.

Infolgedessen wird meist die gesamte Bahn-Linie lahmgelegt und es kommt zu Verspätungen und Zugausfällen. Den Betreibern entstehen dadurch nicht nur Verdienstausfälle, sie müssen auch die entwendeten Kabel ersetzen. Allein der Deutschen Bahn entstand so im Jahr 2011 ein wirtschaftlicher Schaden von rund 15 Millionen Euro.

Um Kabeldiebstahl vorzubeugen und auch aufzuklären, arbeiten die Betreiber inzwischen eng mit der Polizei zusammen. Außerdem kommen neue Techniken zum Einsatz. So verfügen Metallteile und Leitungen in Deutschland mittlerweile über eine künstliche DNS, dank der die Kabel eindeutig ihren rechtmäßigen Besitzern zugeordnet werden können. Dies erschwert den Weiterverkauf und ermöglicht zugleich eine Identifizierung der Täter, denn diese künstliche DNS bleibt auch an Personen haften.

Welche Strafe droht bei Kabeldiebstahl?

Diebstahl oder auch nur der Versuch stellt in Deutschland eine Straftat dar. Abhängig von den genauen Umständen kann diese mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Da Kabeldiebstahl in der Regel gewerbsmäßig begangen wird, zählt ein solcher üblicherweise als besonders schwerer Fall von Diebstahl.

§ 243 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor. Ist der Täter Mitglied einer Bande, muss er gemäß § 244 Abs. 1 StGB mit sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsentzug rechnen, und wird die Tat gar als schwerer Bandendiebstahl eingestuft, drohen laut § 244a Abs. 1 StGB ein Jahr bis zehn Jahre Gefängnis.

FAQ: Kabeldiebstahl

Warum werden so häufig Kabel gestohlen?

Dies liegt an den steigenden Preisen für Kupfer und andere Buntmetalle auf dem Weltmarkt. Da Kabel von Verkehrsbetrieben oft leicht zugänglich sind und durch menschenarme Gebiete verlaufen, können sie besonders leicht gestohlen werden.

Wie wird Kabeldiebstahl bestraft?

Es handelt sich hierbei um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zehn Jahren bestraft wird.

Wie lassen sich Kabeldiebstähle aufklären?

Vor allem durch enge Zusammenarbeit zwischen Verkehrsbetrieben und Polizei sowie den Einsatz neuer Techniken, wie z. B. einer künstlichen DNS für Metallteile, wodurch sich die gestohlenen Kabel dem rechtmäßigen Besitzer zuordnen lassen.

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Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie seit 2017 Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

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