Die Punkte in Flensburg sind im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert. Im Mai 2014 gab es die Punktereform, die einige Änderungen in der Punktevergabe nach sich zog. Seither gibt es maximal 8 Flensburg-Punkte. Ist diese Anzahl erreicht, wird der Führerschein entzogen. Vor der Reform war das Fahreignungsregister noch als Verkehrszentralregister bekannt.
Die Punkte in Flensburg verfallen nach bestimmten Fristen. Anschließend befinden sie sich für ein weiteres Jahr im KBA. Dieser Abschnitt wird Überliegefrist genannt.
Inhaltsverzeichnis
Das Flensburg-Punktesystem
Das Flensburger Punktesystem hat das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig dient es der Verkehrserziehung. Es vergibt Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Verstöße, die ein Bußgeld von 60 Euro und mehr nach sich ziehen, werden im Fahreignungsregister des KBA gespeichert. Aber Achtung, diese bleiben dort nicht für immer bestehen. Denn die Eintragungen verjähren und die Punkte werden gelöscht. Nach dem Verfallen bleiben diese noch für eine bestimmte Zeit gespeichert – hier wird von der Überliegefrist gesprochen.
Je nach Schwere des Vergehens erhalten Verkehrssünder 1 bis 3 Punkte. 1 Punkt wird bei einem schweren Verstoß erteilt (z. B. Rotlichtverstoß), 2 Punkte bei einem sehr schweren Verstoß (z. B. Überqueren eines Bahnübergangs trotz gesenkter Schranken) und 3 Punkte bei einer Straftat mit Fahrerlaubnisentzug (z. B. Fahrerflucht).
Wenn Sie Ihren Punktestand nicht kennen, können Sie mit dem Kraftfahrt-Bundesamt Kontakt aufnehmen. Per Post, online oder vor Ort können Sie eine kostenlose Anfrage zu Ihren Eintragungen stellen.
Die Tilgungsfristen der Punkte
Die Löschung von Punkten erfolgt für jeden Punkt einzeln, unabhängig von anderen. Sie können sich gegenseitig nicht hemmen. Je nach Verstoß, tritt die Tilgung der Punkte nach 2,5, nach 5 oder nach 10 Jahren ein. Mit der Tilgung beginnt die Überliegefrist.
- Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen: Verfall nach 2,5 Jahren
- Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte nach sich ziehen: Verfall nach 5 Jahren
- Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug, die drei Punkte nach sich ziehen: Verfall nach 10 Jahren
Die Tilgungsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Im Gegensatz dazu gilt bei Verkehrsverstößen das Tattagsprinzip, welches besagt, dass der Zeitpunkt gilt, an dem die Tat begangen wurde. Ist die Tilgungsfrist abgelaufen, beginnt die Überliegefrist.
Die Bedeutung der Überliegefrist
Die Überliegefrist der Punkte dauert ein Jahr. In dieser Zeit sind die Punkte im Register weiterhin gespeichert, die Punkte zählen aber nicht mehr zum aktuellen Punktestand. Ziel dessen ist es, rückblickend korrekte Nachberechnungen zu ermöglichen. Ist die Überliegefrist in Flensburg abgelaufen, werden die Punkte endgültig gelöscht.
Mit der Überliegefrist kann die Behörde prüfen, ob neue Verkehrsverstöße hinzugekommen sind, die vor Ablauf der Tilgungsfrist rechtkräftig wurden, aber erst danach im Register eingetragen werden. Ursprung der Einführung der Überliegefrist war, dass Rechtsanwälte Verzögerungstechniken anwendeten. Sie verzögerten die Rechtskraft eines Bußgeldbescheids so lange, bis die Tilgungsfristen der alten Punkte abliefen und der Verkehrssünder keine höheren Strafen befürchten musste. Ein Missbrauch soll also verhindert werden.
Nur der Verkehrssünder und sein Rechtsanwalt können die Punkte einsehen, die sich in der Überliegefrist befinden. Für Behörden sind sie nicht mehr abrufbar.
Die Überliegefrist war schon Bestandteil des alten Flensburg-Punktesystems und wurde in das neue übertragen. Einträge, die sich in der Überliegefrist befinden, könnten für eine spätere Strafhöhe entscheidend sein und sogar einen Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben.
FAQ: Überliegefrist
Die Überliegefrist beschreibt die Speicherung des Löschvorgangs der Punkte in Flensburg. Diese zählen nach ihrem Verfall zwar nicht mehr zum eigentlichen Punktestand, sind aber im Fahreignungsregister (FAER) immer noch gespeichert.
Die Überliegefrist der Punkte in Flensburg dauert ein Jahr.
Leistet sich der betroffene Verkehrssünder einen erneuten Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht, auf den Punkte folgen, kann durch die Überliegefrist nachvollzogen werden, wie viele Punkte er zum Tatzeitpunkt tatsächlich hatte, sollten währenddessen Punkte verjährt sein.
Hallo, ich habe 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Ich möchte 1 Punkt abbauen, da ich als Begleitperson nur 1 Punkt haben darf.
Wenn ich also 1 Punkt abbaue, wie lange wird der verbleibende Punkt gespeichert, 2,5 oder 5 Jahre ?
Danke im voraus.