Wann besteht eine Kindersitzpflicht?
In Deutschland gilt für alle Fahrzeuginsassen eine Anschnallpflicht. Wird diese missachtet, kann ein Bußgeld drohen und zudem die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt sein. Der Fahrer ist demnach stets dazu verpflichtet, sich ordnungsgemäß anzuschnallen. Erwachsene Mitfahrende sind selbst dafür verantwortlich, den Sicherheitsgurt anzulegen. Anders sieht es allerdings aus, wenn Kinder an Bord sind.
Der Fahrer muss dafür sorgen, dass alle mitfahrenden Kinder vorschriftsmäßig angegurtet wurden. Dieser haftet im Übrigen auch dafür, wenn dies nicht so ist. Zudem ist laut § 21 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein Kindersitz für Kinder bis zu 12 Jahren vorgeschrieben, vorausgesetzt, sie überschreiten eine Größe von 1,50 Meter nicht. Aufgrund ihrer geringen Körpergröße kann es nämlich passieren, dass der Gurt beim Kind nicht richtig sitzt.
Da Kinder aber stetig wachsen, sind sich viele Eltern unsicher, wann welcher Kindersitz benötigt wird. Alter und Körpergröße spielen zwar eine Rolle, jedoch ist auch das Gewicht des Kindes ein Faktor. Doch welcher Kindersitz ist für welches Alter geeignet? Was droht, wenn ich eine falsche Rückhalteeinrichtung für mein Kind nutze? Das erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Video: Das Wichtigste zur Kindersitzpflicht
Welcher Kindersitz für welches Alter?
Damit Kinder auch bei einem Unfall oder auch einer Vollbremsung optimal gesichert sind, müssen sie vorschriftsmäßig angeschnallt sein. Dies ist nur mit dem richtigen Kindersitz möglich. Das Alter kann hierbei allerdings nur eine untergeordnete Rolle spielen, da Kinder des gleichen Alters nicht unbedingt auch dasselbe Gewicht aufweisen müssen. Hinzu kommt, dass sich Größe und Gewicht des Kindes auch in unregelmäßigen Abständen ändern.
Wann brauche ich also einen neuen Kindersitz? Unabhängig vom Alter sollten Sie also in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob der Kindersitz für Ihr Kind noch passt. Das Gewicht des Kindes ist entscheidend dafür, wie sich die Kraft bei einer starken Bremsung verteilt. Achten Sie darauf, dass der Gurt nicht locker sitzt.
Babyschale: Für Babys bis zu 1 Jahr wird in der Regel eine Babyschale verwendet. Dies hat damit zu tun, dass Kinder in diesem Alter noch nicht allein aufrecht sitzen können. Kann Ihr Kind schon beispielsweise mit einem halben Jahr eigenständig sitzen, können Sie auch dann schon einen Kindersitz benutzen.
Erster Autokindersitz: Ab 1 Jahr wird der erste richtige Kindersitz dann von den meisten Eltern gekauft, auch wenn in Babyschalen Kinder grundsätzlich bis zu einem Gewicht von 10 bis 13 Kilogramm transportiert werden können.
Ein neuer Kindersitz ab 3 oder 4 Jahren ist nicht unbedingt notwendig, vorausgesetzt, das Kind passt noch optimal in die Rückhaltevorrichtung. Es lässt sich sagen, dass der erste Kindersitz für 1-, 2-, 3- und 4-Jährige geeignet ist und Sie über einen neuen Kindersitz erst ab 4 bis 5 Jahren nachdenken müssen.
Wann brauche ich also den nächsten Kindersitz? Ab 4 bis 5 Jahren sollten Sie dann eine Neuanschaffung in Erwägung ziehen. Diese Kindersitze sind dann in der Regel auch für Kinder bis zu 12 Jahre geeignet.
Beachten Sie: Der erste Kindersitz nach der Babyschale kann auch bis zu einem Alter von 12 Jahren verwendet werden, wenn es sich um ein geeignetes Modell handelt. Das heißt, dass Sie für die gesamte Kindheit insgesamt nur einen Autositz anschaffen müssten.
Kindersitz: Altersgruppen
Beim Kindersitz spielt das Alter zwar eine untergeordnete Rolle, dennoch können Kindersitze in folgende Altersgruppen eingeteilt werden:
- Babyschalen: Diese können für Babys genutzt werden, die bis zu 15 Monate alt sind und nicht mehr als 13 Kilogramm wiegen.
- Kindersitz für Kleinkinder und Babys: Dabei handelt es sich um Kindersitze, die für Kinder bis 4 Jahre und bis zu einem Körpergewicht von 18 Kilogramm verwendet werden können. Auch Babys können damit transportiert werden.
- Kindersitz für Kleinkinder: Diese Autositze sind für Kinder zwischen 9 Monaten und 4 Jahren geeignet und für ein Körpergewicht von 9 bis 18 Kilogramm.
- Kindersitz für Kleinkinder und Kinder: In diesen können Kinder zwischen 9 Monaten und 12 Jahren transportiert werden. Die Gewichtsspanne reicht hier von 9 bis 36 Kilogramm.
- Kindersitz für Kinder: Ältere Kinder von 4 bis 12 Jahren und einem Gewicht zwischen 15 und 36 Kilogramm finden in diesem Kindersitz Platz.
Tipp: Sie können außerdem nach Kindersitzen Ausschau halten, deren Rückenlehne in Höhe und Breite mitwächst. So können Sie sicherstellen, dass Sie nicht mit jedem Wachstumsschub Ihres Kindes einen neuen Kindersitz anschaffen müssen.
Kindersitz nicht dem Alter angemessen: Was droht?
Ist die Kindersitzerhöhung nicht dem Alter entsprechend, wirkt sich das zunächst einmal auf die Verkehrssicherheit des Kindes aus. Transportieren Sie Ihr Kind mit dem Auto und der Kindersitz ist dem Alter nicht angepasst, kann das ähnliche Konsequenzen haben wie bei der Verwendung eines Sitzes, der nicht vorschriftsmäßig ist. In diesem Fall droht nämlich ein Verwarngeld von 30 Euro.
FAQ: Kindersitz gemäß Alter
Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Nein, das Alter spielt eigentlich keine Rolle. Vielmehr kommt es bei der Wahl des richtigen Kindersitzes auf die Größe und das Gewicht des Kindes an.
Ist der Kindersitz für ein Kind zu groß oder zu klein, kann dies einen Verstoß gegen die Kindersitzpflicht darstellen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro vor.