Paragraph 323c StGB: Was ist unterlassene Hilfeleistung?
Inhaltsverzeichnis
Bewusst wegschauen ist strafbar. Wer einen Unfall bemerkt, jedoch keinerlei Reaktion zeigt, eine Art der Hilfe zu leisten, der begeht laut dem Strafgesetzbuch (StGB) und § 323c eine Straftat:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Als Strafe für unterlassene Hilfeleistung ist neben einer hohen Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe angedacht, die sich je nach Ausmaß und Schwere der Tat auch erhöhen kann. Anders gesagt: Für unterlassene Hilfeleistung ist die Strafe verhältnismäßig niedrig. Die Begründung dafür liegt in dem Fakt, dass die unterlassene Hilfeleistung ein Auffangtatbestand ist. Dieser wiederum stellt allein das pflichtvergessene Verhalten bei einem Unfall unter Strafe. Eventuelle Folgen – wie etwa Körperverletzung oder Tötung – werden unter Umständen im Strafprozess gesondert geahndet bzw. kommen erschwerend hinzu. Unterlassene Hilfe im Verkehrsrecht zieht zudem noch drei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister nach sich.
Die unterlassene Hilfeleistung ist ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt. Bei diesen Delikten besteht die Tathandlung daraus, dass eine Person eine gebotene Handlung unterlässt. Hier ist also das Handlungsgebot der tatbestandliche Inhalt und der Tatbestand begründet sich auf eine allgemeine Handlungspflicht. Im Gegensatz dazu ist bei unechten Unterlassungsdelikten vor allem die Folge des Unterlassens maßgeblich. Hier kann es lediglich durch das Unterlassen zu schweren Folgen kommen, wie etwa beim Tatbestand „Totschlag durch Unterlassen“ (§ 212 StGB).
Hintergrund des im Strafgesetzbuch geregelten Terms „unterlassene Hilfeleistung“ ist in erster Linie die Wahrung der gesellschaftlichen Solidarität in Notfällen. Erwarten es also die Umstände und ist es für den Einzelnen zumutbar, dann besteht für jedermann die Pflicht einem anderen Menschen in seiner Lage zu helfen, wenn dies erforderlich ist. Ein Unfall oder ein Unglücksfall erfordert beispielsweise eine solche Hilfeleistung. Unter einem Unglücksfall ist ferner das plötzliche Eintreten eines Ereignisses zu verstehen, welches enormen Schaden anrichtet und selbiges droht, zu verursachen.
Weiterhin ist die unterlassene Hilfeleistung ein Vorsatzdelikt. Erkennt also der Unterlassende, dass seine Hilfe bei den Umständen erforderlich ist, verweigert aber trotz dieses Wissens die Hilfeleistung, dann geschieht dies vorsätzlich.
Alles Wichtige zum Thema Hilfeleistungen finden Sie in diesem Video:
Was ist gemeine Gefahr?
Bei dem Terminus „gemeine Gefahr“ handelt es sich um eine bestimmte Sachlage, bei der Menschen oder Dinge von hohem Wert einer Gefährdung unterliegen. Im Strafrecht bezeichnet die gemeine Gefahr vor allem eine gemeingefährliche Straftat, durch welche Leben, Gesundheit oder Eigentum eines oder mehrerer Menschen in Gefahr sind. Zu diesen Taten gehört laut StGB auch die unterlassene Hilfeleistung, wie beispielsweise auch:
- Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ § b315 – 315d StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Im Übrigen löst unterlassene Hilfeleistung im Zivilrecht meistens Ansprüche auf Schadensersatz aus.
Unterlassene Hilfeleistung: Beispiele
Für unterlassene Hilfeleistung gibt es so einige Beispiele. Gaffer bzw. Schaulustige bei einem Unfall behindern nicht nur die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit, sondern unterlassen es anfangs sogar, erste Hilfe zu leisten, wenn sie als erste am Unfallort eintreffen, weil sie den Unglücksfall im Moment seines Geschehens erleben.
Ein weiteres kritisches Beispiel sind Raubüberfälle oder Prügeleien in der Öffentlichkeit. Zivilcourage zu zeigen ist heldenhaft, jedoch aus Angst einfach weg- oder gar zuzuschauen eine Straftat. Auch dies ist unterlassene Hilfeleistung, die zur Strafe führt. In solche einem Fall ist es immer angemessen, sich Unterstützung zu suchen, indem Sie möglichst viele andere Menschen darauf aufmerksam machen und gemeinsam gegen die Täter vorgehen. Ratsam ist zudem immer das Rufen der Polizei.
Fahrerflucht und unterlassene Hilfe
Autofahrer, die nach einem Unfall mit Personenschaden Fahrerflucht bzw. Unfallflucht begehen, machen sich auch wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Daneben kommt bei Ihnen noch eine Strafe wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort hinzu. Sind aber Menschen bei dem Unglücksfall verletzt worden und die unterlassene Hilfeleistung endet mit Todesfolge, so kann dies für den Täter bittere Konsequenzen haben.
Dafür gibt es im StGB zwar keinen konkreten Paragraphen, doch in Frage kommen hierfür
- 222 StGB – fahrlässige Tötung
- 227 StGB – Körperverletzung mit Todesfolge
Unterlassene Hilfeleistung: Verjährung
Die Verjährungsfristen von Straftaten sind im Strafgesetzbuch im Paragraphen 78 reglementiert. Demzufolge verjähren alle Taten, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert werden, in drei Jahren.
Unterlassene Hilfeleistung laut StGB vermeiden
Für den ein oder anderen mag es psychisch schwierig sein, bei einem Unfall Hilfe zu leisten. Doch niemand verlangt von Ihnen, einen Schwerverletzten zu verarzten (es sei denn, Sie sind Arzt). Dennoch wurden Führerscheininhaber in Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult: Stabile Seitenlage, Blutstillung und Herz-Lungen-Massage zur Wiederbelebung waren Bestandteil dieses Trainings und können im Notfall Anwendung finden.
In erster Linie ist es außerdem wichtig, die Unfallstelle zu sichern, sodass nicht noch ein Unglück passiert. Das bedeutet:
- Warnblinkanlage anschalten
- Warndreieck aufstellen
- Warnweste anziehen
Außerdem sollten Sie dringend die Polizei und einen Rettungsdienst informieren, um Hilfe zu holen. Es ist oftmals kritisch, an einem Verletzten Erste Hilfe zu leisten. Ist eine Person beispielsweise im Auto eingeklemmt, könnt das schwierig werden. Notfalls können Sie sich am Telefon durch einen Arzt anleiten lassen, wenn Sie sich unsicher sind und Bedenken haben, so noch mehr Schaden anzurichten. Es ist zudem auch immer hilfreich zu testen, ob der Verletzte ansprechbar ist. Reagiert die Person, dann versuchen Sie sie zu beruhigen und sprechen Sie mit ihm oder ihr in ruhigem Ton. Das kann den Geschädigten von seinen Schmerzen ablenken bis die Rettungskräfte eintreffen. So können Sie bei einem Unfall unterlassene Hilfeleistung vermeiden und retten damit vielleicht sogar ein Menschenleben.
Ist es also sowohl zumutbar als auch erforderlich, dann muss ein Mensch Hilfe leisten. Die Zumutbarkeit ist indes vom Einzelfall abhängig. Als Maßstab werden hier die Gefahren des Helfenden innerhalb der Notfallsituation sowie seine eigenen psychischen und physischen Kräfte herangezogen.
Im Übrigen kommt es nicht auf die Erfolgsaussichten der Hilfeleistung an. Einem Verunglückten muss immer geholfen werden. Eine Ausnahme bildet die offensichtlich nutzlose Hilfe. Das ist etwa dann der Fall, wenn das Opfer bereits tot ist. Unterlassene Hilfeleistung liegt weiterhin ebenfalls nicht vor, wenn der Verletzte die Hilfeleistung ablehnt oder, wenn bereits andere Personen am Unfallort sind und entsprechende Hilfe leisten.
FAQ: Unterlassene Hilfeleistung
Ja, jeder Mensch ist nach seinen Möglichkeiten verpflichtet, Verletzten zu helfen bzw. Erste Hilfe zu leisten. Dies kann schon darin bestehen, einen Notruf abzusetzen.
Gemäß § 323c StGB droht bei unterlassener Hilfeleistung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Sie sind nicht verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, wenn Sie sich dadurch selbst in Gefahr bringen würden.
Hallo zusammen,
Ist das Straftat wann ich Wohnungstür von meiner nachber aufbrechen .wan vergewaltigung und Gewalt stattfindet .
Die Nachbarschaft wollen nicht machen .
Ich habe Polizei mehrer Fach gerufen die brauchen biweise .
Meine Schwiegermutter, Nachbarhaus, ist gestürzt und konnte sich nicht helfen. Ihr Sohn, betrunken, ein Stockwerk darüber am feiern. Er hörte ihre Rufe nicht. In ihrer Not rief sie bei meinem Sovn an. Ihre Not musste gross gewesen sein, da wir (wegen ihrem verbal sehr ausfallenden und uns auch körperlich bedrohenden Sohn) das Haus nur im Notfall betreten. Also sind wir, meine Kids in der KPF Ausbildung/ich Intensivschwester) rüber, kamen nicht rein. Mussten von der Strasse nach oben in sein Fenster schreien. Er öffnet uns die Tür. Lässt uns zuerst rein bis zur Mutter. Dann dreht er sich um und geht mich massiv körperlich an. Drängt mich aus dem Haus. Schupst mich Treppe herunter. Polizei und Rettungsdienst wurden dann von mir informiert. Hatte Strafanzeige gestellt. Mussten nur mündliche und schriftliche Zeugenaussage abgeben. Bekam 6 Monate danach eine Einladung zur Zeugenaussage. Mein Anwalt war verwundert, dachte es müsste eine Privatklage werden. Anscheinend besteht ein zivilrechtliches Interesse. Jetzt frage ich mich, läuft diese Klage wegen meiner Anzeige auf Körperverletzung oder der Behinderung bei Hilfeleistung?
Hallo. Ich habe eine Frage zum Thema“ unterlassener Hilfeleistung ohne Verletzungen oder Todesfolge. Eine Freundin erzählte mir im Vertrauen diese Geschichte von ihr. Sie hatte sich mit ihren Freund gestritten und ihm rausgeworfen aus der Wohnung. Ihr ging es physisch sehr schlecht und ist auch psychisch krank. Sie schrieb ihren Freund und ihren Vater und ihrer Schwester das sie sich etwas antuhn würde. Doch Ihre Nachricht wurden ignoriert von allen, am nächsten Tag, ist sie auf dem Dach geklettert und sprach ihren Freund und auch Vater an und sagte das sie sich vom Dach stürzen wird. Der Vater sagte nur sie soll dort runterkommen oder er holt sie runter, dann aber ging er mit seinem Kumpel weiter und rief keine Polizei oder Krankenwagen. Sie war mehrere Stunden lang auf dem Dach. Dann kam nach mehreren Stunden die Schwester und schrie ihr an, sie soll dort runterkommen, ansonsten ruf sie die Polizei an, meine Freundin sagte zu ihrer Schwester dann mach doch…doch ihre Schwester tat es nicht. Dann ging die Schwester zum Freund der auch wußte das sie da oben ist und sich was antuen wollte. Er blieb zuerst noch im Garten und grub den Garten weiter um, bis die Schwester dann ihm gesagt hat er soll was tun und mit ihr reden, das tat er und meine Freundin ist dann wieder von Dach runtergeklettert. Meine Frage ist, besteht eine unlassende Hilfeleistung, was aber schon vor ein Paar Monaten her liegt?
Hallo.
Kurz zusammen gefasst:
Als ich in unsere Straße einbog kam mir unsere Nachbarin aufgelöst entgegen und meinte das die mutter meiner Freundin im Bad gefallen sei.
Zu Hause angekommen wurde ich von ihrem Mann auf der Treppe schon erwartet ,mit den Worten das der Notarzt schon alarmiert ist.
Dann habe ich die mutter meiner freundin Blutüberströmt im Bad liegen sehen.
Habe dann sofort nach dem puls gefühlt der aber nicht mehr vorhanden war.
Da das Bad aber so klein ist hatte ich haber nicht die Möglichkeit für den Versuch einer Wiederbelebung und habe den Nachbarn angewiesen mir zu helfen die Frau aus dem Bad zu bekommen was mir alleine nicht möglich war.
Leider hat er nur darauf geantwortet das der Notarzt ja schon alarmiert sei und er mir nicht helfen wird da er ja gerade überfordert sei.
Trotz mehrmaliger Aufforderung von meiner Seite mir zu helfen hat er sich geweigert mit mir zusammen die Mutter meiner Freundin aus dem Bad zu ziehen.
Habe es dann alleine versucht und mir dabei den Meniskus gerissen so das es mir dann alleine erst recht nicht mehr möglich war die Frau aus dem beengten bad zu bekommen.
Jetzt zu meinen Fragen.
Zählt das Verhalten meines Nachbarn jetzt zur unterlassen hilfeleistung da er ja schon den Notarzt verständigt hat?
Und zweitens , hätte ich das dem Notarzt mitteilen müssen das er sich geweigert hat mir zu helfen?
Und drittens ,habe ich mich damit auch strafbar gemacht indem ich diese Info nicht weitergegeben habe?
Vielen Dank im voraus.
Hallo zusammen.
Kurz zusammen gefasst:
Als ich in unsere Straße eingebogen bin ,kam mir meine Nachbarin aufgelöst entgegen und meinte das die Mutter meiner Freundin im Bad gefallen sei.
Ich habe mich darauf hin beeilt um schnellst möglich das Haus zu erreichen,wo mich unser Nachbar schon auf der Treppe in Empfang genommen hat.
Wie ich dann in die Wohnung bin habe ich die Mutter meiner Freundin Blutüberstömt auf dem Boden liegen sehen.
Ein Bekannter ist wegen eines Schlaganfalles zum Sozialfall geworden. Er war selbständiger Handwerker und ist nun gelähmt und sitzt im Rollstuhl. Er lebt jetzt als Sozialfall in einem Caritas-Pflegeheim. Zu allem Überfluss wurde bei ihm, nach dem Schlaganfall, Magen- und Speiseröhrenkrebs diagnostiziert. Zwischen der Diagnose und der ersten Chemotherapie (eine OP kam mutmaßlich wegen des Narkoserisikos nicht in Betracht) liegen nun MINDESTENS 12(!!!) Monate. Unterlassene Hilfeleistung??
Meine Eltern haben Notdienst angerufen weil mein Papa keine Luft bekommen hat die Notdienste haben gesagt es könnte bis zu 2 Stunden dauern oder die müssen selbst ins Krankenhaus fahren. Jetzt liegt er in künstlichen Koma und ist jetzt so gut wie tot. Ist jetzt von den Notdienst eine Unterlassene Hielfeleistung?
Hallo Tipsi,
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Ihr Bußgeld-Info Team
Als ich eines Abends auf dem Rückweg von meinem Pferd war, musste ich durch den Wald laufen, da meine Mutter mich nicht abholen konnte. Als kleines Kind hatte ich schon immer Angst, dass mir jemand etwas antun könnte. Deswegen nahm ich Geräusche anders wahr und ordne sie manchmal falsch ein, auch wenn ich weiß, dass dort nichts ist. Also hab ich meinen Mut zusammen gerissen und bin durch den Wald gegangen. Ich hatte die ganze Zeit über schon ein komisches Gefühl im Bauch und hatte extreme Angst. Außerdem fühlte ich mich verfolgt, da hinter mir im Wald (jedoch sehr Nah) immer etwas knackte. Wenn ich mit der Taschenlampe dort hinleuchtete war dort aber nichts zusehen. Aufeinmal hörte ich ein lautes Schreien einer Frau. Und dann noch ein paar Male. Das schreien war anders, nicht wie man es kennt, wenn man sich erschreckt. Sondern irgendwie als würde sie krass vor Schmerz schreien. Ich bin daraufhin so schnell es ging nach Hause gerannt, da ich mich selbst verfolgt gefühlt habe, habe ich nicht die Polizei gerufen. Außerdem kann es ja sein, dass ich mir wieder irgendwas eingebildet habe. Ich weiß nicht was ich tun soll und habe Angst, dass dort doch etwas war und ich unterlassene Hilfeleistung gezeigt hab.
Folgender Sachverhalt.
Ich fuhr neulich frühmorgends zur Arbeit. Es war noch dunkel. Sah schon von weitem daß auf der Gegenfahrbahn einige Fahrzeuge mit Licht . Dachte es ist ein Stau hinter LKW oder so. Beim näheren Hinfahren sah ich ein Auto am Fahrbahnrand stehen und dahinter einige Fahrzeuge mit Licht an. Es sah nicht nach etwas Ernstem aus. Eine person stand auf der Straße und telefonierte. Eine Person trat von der Böschung her auf die Straße. ich fuhr langsam an der Fahrzeugreihe vorbei. Ich bekam kein zeichen daß Hilfe benötigt wird und ich dachte wirklich daß es etwas harmloses ist. Fahrzeug kam von der Straße ab ohne großen Schaden. Ich bin dann langsam weitergefahren. Hinterher war es aber so daß ein Autofahrer beim Überholen und wiedereinscheren einen Fahrradfahrer erfasst hat der noch am Unfallort verstorben ist. Daß es so ein schwerer Unfall war das war nicht zu sehen. Ich mache mir jetzt Vorwürfe daß ich die Situation nicht erkannt habe und mich dadurch nicht richtig verhalten habe. Weil schon einige Fahrzeuge standen und ich dann auch ndie gegenfahrbahn blockiert hätte bin ich langsam weitergefahren. ich wollte kein Gaffer sein. Ich habe mich bei der Verkehrspolizei gemeldet. Da die Polizei noch Zeugen gesucht hat habe ich mich gemeldet und den Sachverhalt so geschildert. der Beamte hat es sich angehört, er hat gemeint das macht keinen Sinn meine Personalien aufzunehmen und ich konnte wieder gehen. Was meinen Sie?
Hallo Gerhard
Wenn Ihnen der Beamte versichert hat, dass ein Erfassen Ihrer Personalien nicht nötig ist, können Sie sich danach richten. Sofern Sie nicht selbst in den Unfall verwickelt gewesen sind und in der Situation die Schwere des Vorfalls nicht eindeutig abzuschätzen gewesen ist, dann kann Ihnen in der Regel kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden.
– Die Redaktion
Liegt in der folgenden Situation eine unterlassene Hilfeleistung vor?
Situation:
*Namen nicht echt*
Es sind Ferien. Ich (17, Schülerin) bin am Abend zu Hause, alles ist ganz normal. Ich mache einen Schrank auf, dann fallen mir die Klassenfotos in die Hand. Als ich auf eines dieser zufällig schaue, auf dieses von Rave, kommen mir plötzlich Gedanken in den Kopf wie „tu dir nichts an, bring dich nicht um,…“. Aus heiterem Himmel! Ich habe privat nichts mit dieser Person zu tun und weiß auch nichts von ihr. Ich habe also rational oder anderwertig keinen Hinweis auf eine mögliche Suizidalität. Sie wirkt immerzu gut drauf und erzählt niemanden von ihren Problemen. Ich halte diese Gedanken einfach nur für kranke Gedanken und denke mir: Was geht denn jetzt mit mir falsch, Amanda drehst du jetzt ganz durch? Du bist verrückt. Ich halte meine Gedanken also für komplett falsch, da ich keinen rationalen Hinweis habe und komme nicht im Geringsten auf die Idee, dass meine Gedanken einen Wahrheitsgehalt haben könnten.
Am nächsten Montag in der Schule muss ich leider hören, dass sich Rave das Leben nahm.
Ich weiß wie verrückt das klingt, aber das ist kein Scherz und ich bin auch noch halbwegs sauber in der Birne. Ich hätte ihren Suizid quasi hellgesehen, aber nicht gehandelt. In diesem Moment wo ich diesen hellgesehen habe, habe ich allerdings nicht gewusst, dass diese „Vision“ echt ist, sondern hielt es für Blödsinn in meinem Kopf und hatte nicht die geringste Ahnung davon, dass sie sich wirklich etwas antun würde. Wie gesagt, einen anderen Hinweis außer meine plötzlich auftretenden irrationalen Gedanken hatte ich keinen.
Habe ich durch mein Nicht-Handeln unterlassene Hilfeleistung begangen?
Bitte nehmt mich ernst es ist mir echt sehr wichtig.
Hallo Amanda
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben, weshalb Sie dafür einen Anwalt mit Ihrem Fall betrauen müssten.
– Die Redaktion
Hallo,
heute Nachmittag ist mir aus Versehen die Haustür ins Schluss gefallen und wir konnten nicht mehr ins Haus. Als ich eine Nachbarin nebenan daraufhin ansprach, sagte diese lapidar nur zu mir, dass ich ja in der Nachbarschaft andere Kontakte hätte und sie nicht helfen wolle. Ich muss dazu sagen, ich hatte auch kein Handy dabei und konnte demzufolge auch einen Schlüsseldienst nicht verständigen.
Hinzu kommt noch, dass ich die Betreuung für meinen Freund übernommen habe, da dieser krank und auf Medikamente angewiesen ist. Aber selbst das schien wohl unsere Nachbarin unbeeindruckt zu lassen. Was kann man am Besten tun, denn an einem Gerichtsverfahren bin ich nicht interessiert. Vielen Dank für die Info!
Hallo Tom
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben, weshalb Sie einen Anwalt mit den Details Ihres Falls betrauen müssten.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo,
vorgestern hat eine Deutsche Dogge den Kleinen Hund meines Nachbarn angegriffen (mit Todesfolge in der Klinik). Mein Nachbar hat COPD und bekam einen Luftnotanfall. Er kniete neben senem kleinen schwerverletzen Hund und der Halter der Deutschen Dogge hat sich über ihn gebeugt, ihn noch beschimpft, und ist weggegangen. Mit Mühe hat mein Nachbar es geschafft sein Spray aus der Tasche zu holen. Als er wieder besser Luft bekam, hat er geschafft, sein Handy rauszuholen und mich anzurufen. Ich habe die beiden sofort abgeholt und wir sind in die Tierklinik gefahren, wo der kleine Hund in der Nacht verstorben ist.
So, nun zu meiner Frage. Liegt unterlassene Hilfeleistung vor oder nicht. Die Polizei meint nein. Argumentiert wurde, wie sind Sie denn an in Spray gekommen und wie konnten Sie ihre Nachbarin anrufen. Wenn Sie Ihr Spray und Handy aus der Jacke holen konnten, waren sie nicht hilfebedürftig (Anmerkung meinerseits: von dem kleinen tödlich verletzten Hund mal ganz abgesehen, aber der ist von Gesetz her ja nur eine Sache) und Sie haben sich ja erst um Ihren Hund gekümmert anstatt selbst ins Krankenhaus zu fahren.
Um den Gesetzestext aufzugreifen, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet…..
Ich meine, mein Nachbar war in Not, auch wenn er es letztendlich geschafft hat sich selbst zu helfen.
Über Antwort würde ich mich sehr freuen. Wir fühlen uns hier sehr hilflos und alleingelassen mit der Situation.
Martina
Hallo Martina
Wir dürfen keine Rechtsberatung geben und empfehlen Ihnen daher einen Anwalt zu dem geschilderten Fall zu befragen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Bei einer Rettungsgasse dem ersten Rettungswagen hinterherfahren (Gedanke: Das wird wohl der einzige sein)=>Blockierung der folgenden Rettungswagen=>Unfallopfer stirbt. Kann man das als Unterlassene Hilfeleistung zählen? Denn der Fahrer fährt eigenwillig, mit dem Wissen dass die Rettungsgasse noch nicht aufgelöst ist und behindert so die Lebensretter.
Hallo Julius,
ob der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung oder der fahrlässigen Körperverletzung vorliegt, müssen Gerichte im jeweiligen Einzelfall prüfen. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Leider hatte ich einen sehr kranken Mitbewohner, der aber nie zum Arzt oder ins Krankenhaus wollte. Dann ging es noch schlechter, er konnte nicht mehr laufen und musste gewandelt werden. Nach einigen Fehlschlägen (112 aber leider an Silvester „der is nur zu faul), dann Tage später unter 116 117 sind wir beschimpft worden, weil Freitag war und noch später fehlte die Überweisung, aber er kam er endlich ins Krankenhaus! Eine Woche später starb er im Krankenhaus. Wäre er bei mir zu Hause gestorben, wäre das ein Fall von unterlassener Hilfeleistung??
Hallo Marina,
eine Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Mein Sohn hat sich bei einer Rauferei in der Schule den Fuß verknickt,ist danach zur Sekretärin gegangen weil es weh tat, damit sie bei mir anruft da er schmerzen hatte…sie hat nicht bei mir angerufen …beim dritten Mal im Sekretariat hat sie mich endlich informiert…bin mit meinem Sohn dann zum Arzt und da ist rausgekommen das er einen Mittelfuß Knochenbruch erlitten hat…ist das eine unterlassene Hilfe von der Sekretärin ?
Hallo Schultz,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatug geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Folgende Situation: eine Frau schreit mehrfach – undifferenziert, es ist laut, aber es ist kein „Hilfe“ oder „Nein“.
Man geht ans Fenster und sieht- nichts!
Unterlassene Hilfeleistung? Hätte man rausfinden müssen, woher der Schrei kam? Und dann gegebenenfalls die Polizei rufen?
Hallo Bill,
wir können keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an einen Anwalt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Tut nicht not. Der Fall ist auch eher hypothetisch, mein Viertel hier in Frankfurt ist etwas „rauer“.
Man hört hier öfter mal „laute Stimmen“, manchmal nur streitende Ehepaare auf der Straße, manchmal ist es nicht ganz klar!
Hat man die Verpflichtung, einer Sache nachzugehen, wenn die Möglichkeit besteht, daß ein Mensch in Not ist? Oder muß die Situation eindeutig nach Hilfe verlangen? Muß ich anwesend sein? Oder langt es, wenn ich etwas höre? Würde mich einfach mal interessieren.
Hallo Bill,
von unterlassener Hilfeleistung ist immer dann auszugehen, wenn ein „rechtswidriger Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet und noch fortdauert“. Eine genaue Einschätzung ist Ihnen in der Regel nicht möglich. Haben Sie ernste Bedenken, sollten Sie ggf. die Polizei informieren und Ihre Eindrücke schildern.
Ihr Bussgeld-Info Team
Unser Nachbar ist letzte Woche gestorben.er war trockener Alkoholiker … einen Abend bevor wir uns Zutritt zu seiner Wohnung gemacht haben waren 2 Nachbarn bei ihm da war er scheinbar nur noch am atmen. Hätten sie da den Notarzt geholt wäre er vielleicht noch am Leben? Gehen die Behörden jetzt gegen die beiden vor? Hab den Sanitätern davon berichtet und die waren genauso schockiert wie wir…
Hallo Sindy,
in diesem Fall kann der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung vorliegen. In der Regel sollten die zuständigen Beamten die Staatsanwaltschaft auf einen solchen Verdacht hinweisen.
Ihr Bussgeld-Info Team