Der Erste-Hilfe-Kurs – Für den Ernstfall gewappnet sein

Erste Hilfe für den Führerschein – Absolut notwendig

Der Erste-Hilfe-Kurs bereitet auf den Notfall vor.
Der Erste-Hilfe-Kurs bereitet auf den Notfall vor.

Im Straßenverkehr kommt es täglich zu Unfällen. Durchschnittlich 2500 mal am Tag sind Menschen in Deutschland auf Erste-Hilfe angewiesen. Um für solche Notfälle als Ersthelfer gewappnet zu sein, muss jeder einen Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein besuchen.

Hier wird theoretisches und praktisches Wissen vermittelt. Denn jeder Verkehrsteilnehmer sollte in der Lage sein, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen, um so zu einem starken Glied in der Rettungskette zu werden.

Seit dem 1. Januar 2016 müssen Anwärter aller Führerscheinklassen den selben Kurs besuchen: Er heißt schlicht ”Erste-Hilfe-Kurs” und löst die “kleinen” und “großen” Kurse ab.  Damit erübrigt sich die Frage, welchen Erste-Hilfe-Kurs für man den Führerschein braucht, da es nur noch einen gibt.

Der für den Führerschein nötige Erste-Hilfe-Kurs ist nicht 16 Stunden, sondern lediglich 7 1/2 Stunden lang. Das sind neun Unterichtseinheiten à 45 Minuten und kann somit an einem Tag absolviert werden. Hier werden elementare und praxisnahe Maßnahmen vermittelt, die in einem Notfall Leben retten können.

Am Anfang des Kurses steht eine kurze Einführung in theoretisches Basiswissen um die Anatomie des menschlichen Körpers, in welcher Sie auch lernen, warum Kinder keine “kleinen Erwachsenen” sind, weshalb die Erste Hilfe für ein Kind einen speziellen Fall darstellt. Danach soll schneller als in den bisher durchgeführten Kursen auf praxisnahe Fallbeispiele eingegangen werden. So sollen alle Teilnehmer besser auf den Ernstfall als Erstretter vorbereitet sein. Denn Jeder kann in die Situation kommen, in dem er Erste Hilfe leisten muss.

Verliert der alte Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein seine Gültigkeit? Nein!

Bevor der neue Kurs für alle verpflichtend war, wurde zwischen den angestrebten Füherscheinklassen unterschieden. Während Bewerber um die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T lediglich eine Art Erste Hilfe Grundkursbesuchen mussten, in dem lebensrettenden Sofortmaßnehmen vermittelt wurden, war für Anwärter auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E ein sogenannter „Großer Erste-Hilfe-Schein“ oder „Großer Erste-Hilfe-Kurs nötig. Gültigkeit besitzen bereits absolvierte Kurse natürlich weiterhin!

Der neue Erste-Hilfe-Kurs nun gilt für alle Füherscheinklassen und auch Betriebsersthelfer. Doch wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? Für den Führerschein muss der Kurs nur einmal besucht werden, es verliert der Erste-Hilfe-Schein seine Gültigkeit nicht. Der Erste-Hilfe-Kurs muss von Betriebsersthelfern jedoch alle zwei Jahre aufgefrischt werden, um Wiederbelebung und andere Sofortmaßnahmen nicht zu vergessen. Doch auch Auto- und Motoradfahrern wird empfohlen, alle paar Jahre eine Erste-Hilfe-Auffrischung vorzunehmen. Nur so können sie im Ernstfall helfen.

In den gemeinsamen Kursen wird folglich nicht nur auf das Verhalten bei einem Unfall im Straßenverkehr eingegangen mit häufigen Verletzungen wie Knochenbrüchen, Bauchverletzungen oder Verbrennungen. Auch Haushaltsunfälle und allgemeine Notsituationen wie allergische Reaktionen, Schockzustände oder Vergiftungen stehen jetzt auf dem Lehrplan.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Die Aufsichtspflicht für Kinder geht immer vor. Erste Hilfe kommt danach.
Die Aufsichtspflicht für Kinder geht immer vor die Erste Hilfe.

Natürlich bildet das Herzstück des neuen Erste Hilfe Kurses noch immer die LS-Maßnahmen. Denn nur wer im Notfall sofort und richtig reagiert, kann zum Lebensretter werden. Dabei gilt immer der Grundsatz, dass man sich und seine Schutzbefohlenen (Kinder) nie selbst in Gefahr bringen darf. Der Ersthelfer muss außerdem für sich entscheiden, welche Maßnahmen für ihn zumutbar sind.

Nur in einem Erste-Hilfe-Kurs lernen Sie, wie man schnell und sicher reagiert. Die folgende Aufzählung ist also nur zur Orientierung und Vorbereitung gedacht!

Als Sofortmaßnahme gilt

1. Den Unfallort sichern

Das Warndreieck soll nachfolgenden Fahrzeugen rechtzeitig signalisieren, dass sie sich einer Unfallstelle nähern. Zusätzlich ist die Warnblinkanlage einzuschalten.

2. Rettung aus dem Gefahrenbereich

Wenn beispielsweise eine verletzte Person auf der Straße liegt oder in der Nähe eines brennenden Fahrzeuges, sollte die Möglichkeit geprüft werden, das Unfallopfer an einen sichereren Ort zu bringen. Dabei ist die eigene Sicherheit nicht in Gefahr zu bringen!

3. Notartzt Nummer wählen: 112

Dabei sind die 5 Ws zu beachten! Wo? Was? Wieviele? Welche? Warten! (Siehe unten)

Erst nach diesen Sofortmaßnahmen am Unfallort sollte Erste Hilfe geleistet werden:

  • Herz-Lunge-Wiederbelebung (Herzrythmusmassage und Mund-zu-Mundbeatmung)
  • Blutstillung
  • Schockbekämpfung
  • Herstellung der stabilen Seitenlage

Die Reihenfolge der einzelnen Punkte (gerade der Ersten Hilfe) richtet sich nach dem individuellen Notfall. Der Ersthelfer ist prinzipiell verpflichtet, nach eigenem Ermessen einzuschätzen, was er oder sie selbst in der Lage zu tun ist.

Gerade hier gibt es oft Unsicherheiten, die nur während eines Erste-Hilfe-Kurses geklärt werden können kann. Zum Beispiel wird oft gefragt, ob für die Erste Hilfe der Motorradhelm des Unfallopfers abgenommen werden sollte? Oder welche Seite der Erste-Hilfe-Decke denn nun nach unten gehört, die goldene oder die silberne?

Auf solche allgemeinen Fragen ist schnell eine Antwort gefunden: Für die Erste Hilfe soll den Helm nur abnehmen, wer auf einen zweiten Helfer zurück greifen kann, der den Kopf des Unfallopfers stützt und festhält. Dieses Manöver soll nur in Angriff genommen werden, wenn eine Rückenfraktur auszuschließen ist. Um für ausreichend Sauerstoff zu sorgen, sollte das Visier geöffnet werden, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Die Erste-Hilfe-Decke wirkt mit der Silberseite nach innen wärmeisolierend und mit der silbernen Seite nach außen reflektiert sie die Sonnenstrahlen um vor Überhitzung zu schützen.

Die fünf Ws beim Wählen der Notarzt Nummer 112

  • Wo ist der Unfall geschehen? Der Unfallort sollte so genau wie möglich angegeben werden, damit der Krankenwagen dem Notruf schnell folgen kann.
  • Was ist geschehen?
  • Wieviele Menschen sind verletzt und brauchen dringend Hilfe?
  • Welcher Art sind die Verletzungen?
  • Welchen Umfang haben eventuelle Brände?
  • Warten auf Rückfragen – nicht einfach auflegen!

Gerade, wo der Unfall geschehen ist, ist eine essentielle Information für die Rettungskräfte. In der Stadt kann man Straßennamen und Hausnummern angeben. Auf klassifizierten Außerortsstraßen helfen die Stationszeichen bei der Orientierung. Sie stehen an Autobahnen, Bundes-, Landes- und Staatsstraßen. Hier findet man die Straßennummer samt dem Abschnitt und der Station, was präzise angibt, wo man sich befindet. Sie sind in einem Abstand von 500 Metern auf allen größeren Straßen angebracht.

Natürlich können auch GPS-Systeme am Navigationsgerät des Autos oder des Smartphones eine große Hilfe sein. Bei Autobahnen ist zu beachten, dass unbedingt die Fahrtrichtung angegeben werden muss, damit die Rettungskräfte nicht auf der falschen Straßenseite auftauchen. Wer eine Nortrufsäule benutzt um den Krankenwagen zu rufen, muss sich um die Ortsangabe keine Gedanken machen, da diese automatisch gesendet werden.

Die Rettungskette

Der Ersthelfer ist das erste Glied in der Rettungskette.
Der Ersthelfer ist das erste Glied in der Rettungskette.

Unfallstelle sichern, Rettung aus dem Gefahrenbereich, Notruf absetzen. Wer das schafft, hat schon viel zur Bildung einer starken Rettungskette beigetragen. Diese besteht aus folgenden Gliedern:

  • Sofortmaßnahmen (Unfallstelle sichern, Eigenschutz, Rettung aus dem Gefahrenbereich)
  • Notruf
  • Erste Hilfe
  • Rettungsdienst
  • Krankenhaus

Was kann ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kosten?

Viele verschiedene Vereine bieten professionelle Kurse an. Oft werden sie gemeinsam mit Sehtest und Passfoto angeboten, um das „Führerschein Erste Hilfe Kit“ vollständig zu machen. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich dabei auf 20 bis 40 Euro. Die große Konkurrenz führt dazu, dass oft Spezialangebote gemacht werden. So kann es sein, dass Sie einen Kurs für unter 20 Euro finden. Doch Vorsicht ist geboten. Oft wird mangelnde Qualität einiger Kursanbieter moniert. Es lohnt sich also, im Vorfeld zu recherchieren, welcher Anbieter eine gute Reputation hat. Dabei hilft unter Umständen Ihre Fahrschule. Doch auch Foren und Erfahrungsberichte von Freunden und Bekannten können wertvolle Indikatoren sein.

FAQ: Erste-Hilfe-Kurs

Brauche ich für den Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs?

Ja, für den Erwerb der Fahrerlaubnis müssen Sie die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachweisen.

Was lerne ich beim Erste-Hilfe-Kurs?

Ihnen werden die Grundzüge der Ersten Hilfe beigebracht. Sie lernen beispielsweise, wie die stabile Seitenlage funktioniert. Auch die Wiederbelebung ist Teil vom Kurs.

Enthält der Erste-Hilfe-Kurs eine Prüfung?

Nein, Sie müssen am Ende keine Prüfung ablegen, wenn Sie einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

22 Kommentare zu “Der Erste-Hilfe-Kurs – Für den Ernstfall gewappnet sein

  1. Tino

    Hallo
    Ich habe 2011 meinen Autoführerschein mit Erste-Hilfe-Kurs gemacht.
    Jetzt mache ich gerade den Führerschein A Motorrad.
    Muss ich jetzt nochmal einen Erste-Hilfe-Kurs machen.

    LG Tino

  2. Chris

    Leider ja. Ich hab gerade das selbe Problem.

    Lg Chris

  3. Rainer B.

    hallo,
    Ich habe 1995 klasse 2 gemacht, habe damals auch einen erste Hilfe Kurs gemacht.
    Jetzt möchte ich den Führerschein klasse DE machen.
    Muss ich jetzt einen neuen Erst Hilfe Kurs machen oder reicht es aus das ich heute die klasse CE besitze?

  4. Maximilian

    Hallo
    Ich habe 2017 den erste hilfe Kurs gemacht(weiß aber nun nicht ob er 8 oder 9 stunden hatte) muss ich ihn für die Aufprüfung auf A2 nochmal machen wenn er nur 8 hatte?

  5. Michael

    Hey hätte da mal eine frage, ich möchte meinen Führerschein nach abgabe neu beantragen. Nun ist die Führerscheinstelle der mein das mein Erste-Hilfe-Kurs nur 8 Stunde beträgt nötig aber 9 Stunden sind.
    Muss ich nun einen neuen Kurs machen?

  6. Natalie

    Liebes Bußgeld-Info Team,
    ich habe einen Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen für meinen Führerschein 2015 gemacht und möchte jetzt eine weitere Klasse erwerben, nun wurde mir gesagt, dass die lebensrettenden Sofortmaßnahmen nicht ausreichend wären und ich müsste einen Erste Hilfe Kurs machen, der sich auch so nennt. Wo genau liegt denn hier der Unterschied? Und kann ich mir hier meinen vor Kurzem im Studium absolvierten Erste Hilfe Kurs der über 2 Tage stattfand anerkennen lassen?

  7. marie

    Hallo
    ich habe meine Erste-hilfe Kurs fürFührerschein im 2014 gemacht und möchte jetzt eine Verlängerung im Bürgeramt für Führescheinausbildung machen. Muss ich noch Erste-Hilfe Kurs erneut machen?
    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
    LG
    Marie

  8. Elija

    Wenn in der Feuerwehr schon einen Erste-Hilfe Kurs gemacht habe, kann ich diesen dann gelten lassen sodass ich das ganze nicht nochmal machen muss?

  9. Anna

    Bitte überprüfen Sie dringend die Erste-Hilfe Hinweise, die sich in diesem Text finden. Grade die Hinweise zur Helmabnahme sind beim Bewusstlosen nicht korrekt! Bitte präzisieren Sie diese.

    1. Sven

      DAS ist nicht die einzige Schwachstelle in der Erklärung von Maßnahmen…..

  10. Rolf

    Frage… ich möchte in naher Zukunft mein A-Führerschein machen, nun zu der Frage bezüglich des Erste-Hilfe-Kurs. Ich besitze den ACLS-Provider, international Anerkannt und von der American Heart Association abgenommen dazu kommt noch eine langjährige Berufserfahrung (Intensivstation) Zählt das auch oder muss ich mich doch noch mal 9Std. zuhören?
    Danke im Vorfeld für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rolf,
      in diesem Fall sollten Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden. Diese können Ihnen eine definitive Einschätzung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Fateh

    Hallo
    Ich wohne in Forchheim,und ich will die erste Hilfe in schweinfurt ablegen,
    Ist es möglich 🤔

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      grundsätzlich sollte es keine Rolle spielen, wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Thomas

    Hallo, meine Tochter hatte in der Schule den Kurs für die „lebensrettenden Sofortmassnahmen“ gemacht in Vorbereitung auf den Führerschein Klasse B. Dies war im Jahr 2015. Nun verlangt das Amt bei Führerschein-Neuerwerb den erneuten Besuch des „Erste-Hilfe-Kurs“. Ist dies so in Ordnung? Ich finde im Netz nichts einschlägiges hierzu. Danke. Gruß, Thomas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas,

      solche Kurse verfallen nicht. Wenden Sie sich an die jeweilige Stelle, welche den Kurs angeboten hat, und fragen Sie nach einer Teilnahmebescheinigung bzw. einen Nachweis für Ihre Tochter, falls dieser nicht mehr vorliegen sollte. Die Fahrschule sollte diesen ohne Probleme anerkennen.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  13. Yvonne

    Habe mein Schein 2012 gemacht ,ist der noch gültig wenn ich jetzt mit Führerschein anfange ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Yvonne,

      in der Regel ist der Schein vom Erste-Hilfe-Kurs nur ein Jahr gültig. Dies liegt allerdings im Ermessen der Behörden. Sie können also bei der Führerscheinstelle zur Sicherheit nochmal nachfragen, ob Sie einen neuen Kurs besuchen müssen.

      Ihr Bussgeld-info Team

      1. Michelle

        Aber das kann doch nicht sein? in diesem Beitrag steht doch, dass ein Erste-Hilfe-Schein nicht ‚abläuft‘?
        Ich war Jahrelang freiwillig beim DRK und habe gefühlt 200 mal diesen Kurs mitgemacht.. und jetzt für den Führerschein das ganze spiel schon wieder obwohl ich eine Bescheinigung habe?
        – §19 FeV – hier steht nichts von Ablauf oder habe ich da was falsch verstanden?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Michelle,

          wir geben Ihnen recht. In § 19 FeV ist diesbezüglich keine Ablauffrist vermerkt.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  14. manuela

    9 unterrichtseinheiten a 45min ergeben aber nicht 7 einhalb stunden-in dieser zeit sind die frühstücks und mittagspause enthalten. oder sehe ich das falsch??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo manuela,

      es ist möglich, dass Essenspausen darin enthalten sind. Das liegt im Ermessen der zuständigen Stelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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