Inhaltsverzeichnis
FAQ: Kfz-Gutachten
In einem Gutachten sind verschiedene Informationen aufgeführt. Welche Angaben enthalten sind, erfahren Sie mit einem Klick hier.
Die Kosten richten sich unter anderem auch nach der Höhe des Schadens. Je schlimmer der Unfall bzw. der Schaden, desto teurer kann das Gutachten ausfallen. Durchschnittlich ist mit Kosten zwischen 500 und 800 Euro zu rechnen. Mehr dazu hier.
Prinzipiell jeder. Allerdings lässt sich ein Laiengutachten natürlich leichter vom Unfallgegner anfechten. Wählen Sie daher einen professionellen Gutachter z. B. vom TÜV.
Spezifische Ratgeber zum Gutachten:
Notwendigkeit von Kfz-Gutachten
Nach einem Verkehrsunfall kann es neben Schmerzensgeld auch zu Schadensersatzforderungen für Sachschäden kommen. Um zu klären, welche Schäden tatsächlich auf den fraglichen Zusammenstoß zurückzuführen sind, braucht es ab einer bestimmten Schadenssumme einen Gutachter.
Genau wie beim Anspruch auf Schmerzensgeld, muss der geschädigte Fahrzeugbesitzer nachweisen, welcher Schaden an seinem Kfz entstanden ist, um damit seine Forderung zu begründen. Dazu sollten Sie immer unabhängige Sachverständige hinzuziehen, die glaubwürdig den Schaden beurteilen können.
So ist es möglich, widerstreitende Aussagen von Unfallopfer und Unfallverursacher durch eine dritte Instanz, den Unfallgutachter, befrieden zu lassen. Das garantiert einerseits, dass der Geschädigte nicht einen Schaden, der schon vor dem Vorfall bestand, geltend macht. Das auszuschließen, liegt natürlich im Interesse der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Andererseits wird der Unfallverursacher sich seiner Schuld nicht entziehen können. Das Unfallgutachten soll genau klären, welcher Sachschaden verschuldet wurde. Im Kaskofall liegt es ähnlich. Beide Parteien, die Versicherung und der Geschädigte, erlangen durch ein Kfz-Gutachten Gewissheit darüber, welcher Schaden am Fahrzeug tatsächlich entstanden ist und wie hoch der Schaden ausfällt.
Haftpflichtfall oder Kaskoschaden?
Bei einem Autounfall ist zu unterscheiden, ob die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen soll. Je nach Versicherung und Schadensopfer gelten unterschiedliche Regeln, vor allem zur Frage, wer für den Unfall- oder Kfz-Gutachter aufkommt.
Muss ein Unfallverursacher Schadensersatz an das Opfer zahlen, so handelt es sich um einen Haftpflichtfall. Die Haftpflichtversicherung zahlt dem Opfer alle Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes seines Fahrzeuges. Dabei werden bis zu maximal 30 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, zum Beispiel des Unfall-Pkw, übernommen. Allerdings muss der entsprechende Schaden durch ein Schadensgutachten nachgewiesen werden. Bei Ansprüchen, die ohne Gutachter, beglichen werden, handelt es sich üblicherweise um Bagatellschäden von bis zu 750 Euro.
Ein Kaskoschaden liegt dagegen vor, wenn der Unfallverursacher die Schäden an seinem eigenen Kfz ersetzt haben möchte. Hat er zuvor eine Teil – oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, zahlt diese den Schaden bis zu einer Summe von 2000 Euro meist anstandslos. Jedoch müssen auch solche Bagatellschäden durch den Bericht einer Kfz-Werkstadt und durch Fotografien nachgewiesen und dokumentiert werden.
Alles, was darüber hinaus geht, verlangt nach einem Schadensgutachten eines Sachverständigen. Kaskoversicherungen zahlen höchstens den Wert einer Neuanschaffung des Fahrzeuges. Für Kfz-Gutachten nach einem Unfall gilt also:
Wer beauftragt das Kfz-Gutachten?
Im Kaskofall darf der Geschädigte meist keinen kostenpflichtigen Gutachter beauftragen. In den Verträgen zu den meisten Kaskoversicherungen steht ausdrücklich, dass die Versicherung ein Kfz-Gutachten nur bezahlt, wenn dieses versicherungsseitig in Auftrag gegeben wurde. Ist unklar, ob ein Kfz-Gutachten beauftragt werden muss oder nicht, sollten sich Betroffene an die Versicherung wenden. Wichtig ist beim Kfz-Gutachten dann, dass sämtliche entstehenden Ausgaben in das Gutachten einfließen. Es kann vorkommen, dass das Schadensgutachten manchmal ohne Einbeziehung der kompletten Werkstattkosten angelegt wird. Sie sollten das Kfz-Gutachten daher gemeinsam mit der Werkstatt überprüfen, bevor Sie es bei der Versicherung einreichen. Andernfalls drohen Ihnen zusätzliche Kosten.
Inhalt eines Kfz-Gutachtens
Der Sachverständige muss in seinem Schadgutachten bestimmte Aspekte abdecken. Neben dem exakten Unfallschaden muss das Gutachten Schätzungen über den Wert des Fahrzeuges vor und nach dem Zusammenstoß beinhalten. So kann die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur besser beurteilt werden. Außerdem sollte so der Wertminderung Rechnung getragen werden.
In der Regel werden folgende Punkte in einem Kfz-Gutachten behandelt:
- Auflistung der technischen Daten des beim Unfall beschädigten Fahrzeuges
- Beschreibung zur vorhandenen Sonderausstattung
- Aufzählung der Schäden am Fahrzeug, die sich auf den Unfall zurückführen lassen
- Fotos der Schäden zur Dokumentation
- Bestimmung des Reparaturweges
- Vorschlag für die Kosten der Reparatur
- Zeitdauer der Ausbesserungen
- Informationen zu älteren Schäden
- Angaben zum Wiederbeschaffungswert des Kfz vor dem Verkehrsunfall (Wertgutachten)
- Einschätzung zur Wertminderung durch den Unfall (Wertgutachten)
- Ermittlung des Fahrzeugrestwertes nach der Kollision (Wertgutachten)
- Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Reparaturarbeiten (Totalschaden?)
- Unfallbedingte Ausfallzeit
Durch die unfallbedingte Ausfallzeit kann sich für den Geschädigten der Anspruch auf einen bezahlten Mietwagen entstehen. Alternativ könnte eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden. Das Unfall-Gutachten kann dann dazu dienen, diesen Anspruch zu belegen bzw. zu untermauern.
Fiktive Schadensabrechnung und konkrete Schadensabrechnung
Darüber hinaus dient das Auto-Gutachten als Grundlage für die fiktive Schadensabrechnung. Das heißt, dass ein Schaden geltend gemacht wird, ohne tatsächliche Belege, beispielsweise der reparierenden Werkstatt, einzureichen. Eine fiktive Schadensabrechnung kann vor Gericht nur bei Sachschäden Bestand haben.
Eine konkrete Schadensabrechnung liegt also vor, wenn die bereits entstandenen Kosten durch Belege bewiesen wurden. Ein Sachverständiger wird dadurch nicht überflüssig, weil zu erwartende Belastungen durch zukünftige Reparaturen noch immer geschätzt werden müssen.
Beanstandung des Gutachtens
Obwohl der Geschädigte im Haftpflichtfall den Sachverständiger frei wählen kann, ist der Unfallgegner berechtigt, das Kfz-Gutachten aufgrund mangelnder Qualifikation desselben zu beanstanden. Die Versicherung des Beklagten kann die Zahlung der Kosten sogar verweigern, wenn das Gutachten unbrauchbar oder klar einseitig ist (Parteigutachten).
Eine Verweigerung der Zahlung ist auch möglich, wenn der Geschädigte die Nachbesichtigung durch einen durch die Haftpflichtversicherung beauftragten Gegengutachter bewusst verhindert. Wenn Sie ein Kfz-Gutachten anfechten wollen, werden Sie in der Regel ein Gegengutachten in Auftrag geben müssen.
Was kostet ein Gutachten für ein Auto?
Im Falle eines Kaskoschadens sollten der Versicherte davon absehen, ein Kfz-Gutachten in Auftrag zu geben, denn er wird dies in der Regel selbst zahlen müssen. Wenn Sie trotzdem ein Unfall- oder Kfz-Gutachten anstreben, sollten Sie einen Kostenvoranschlag verlangen, um nicht von den Kosten überrascht zu werden. Denn ein Gutachten für ein Auto kann viel kosten.
Der Geschädigte im Haftpflichtfall hingegen ist angehalten, den Unfallgutachter seines Vertrauens zu beauftragen, ein Auto-Gutachten zu erstellen. Die Kosten trägt die entweder Haftpflichtversicherung desjenigen, der die Schuld am Unfall trägt oder der Auftraggeber selbst. Die Abrechnung nach dem Gutachten landet in der Regel jedoch bei einer Versicherung.
Was kostet also ein Unfallgutachten? Prinzipiell hängen die Kosten für das Kfz-Gutachten von der Schadenshöhe am Fahrzeug ab. Je gravierender der vorliegende Schaden, desto höher das Honorar. Üblicherweise müssen Sie durchschnittlich mit Kosten zwischen 500 und 800 Euro für das reine Kfz-Gutachten rechnen.
Das Honorar eines Sachverständigen für ein Kfz-Gutachten setzt sich meist wie folgt zusammen:
- Stundensatz des Gutachters (Grundhonorar)
- Kosten für Fotos
- Kosten für das Schreiben des Gutachtens (inkl. Portokosten)
- Recherchekosten (Preis, Herstellerermittlung, Restwertermittlung usw.)
- Kosten für Montagearbeiten
- Fahrtkosten
Wer kann Unfallgutachter sein?
Prinzipiell kann jeder ein Kfz-Gutachten anfertigen. Ein Sachkunde-Nachweis muss dafür nicht vorgelegt werden. Vor Gericht lässt sich das Gutachten eines „Amateurs” jedoch leichter angreifen und in Zweifel ziehen. Deshalb empfiehlt es sich, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen das Kfz-Gutachten anfertigen zu lassen. Je qualifizierter ein Unfallgutachter ist, desto eher ist das Gericht und die Versicherung der Gegenseite dazu geneigt, dem Gutachten Vertrauen zu schenken. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wird dem Unfallopfer einen Gutachter für das Auto vorschlagen. Dies kann der Geschädigte berücksichtigen, muss er aber nicht.
In jedem Fall sollten Sie als Geschädigter nur einen Unfallgutachter einsetzen, der Ihr Vertrauen genießt. Der Wunsch-Sachverständige der Versicherung ist allerdings berechtigt, sich den Schaden anzusehen und das vorliegende Kfz-Gutachten gegebenenfalls zu beanstanden.
Beanstandung des Gutachtens
Obwohl der Geschädigte im Haftpflichtsfall den Sachverständiger frei wählen kann, ist der Unfallgegner berechtigt, das Kfz-Gutachten aufgrund mangelnder Qualifikation desselben zu beanstanden. Die Versicherung des Beklagten kann die Zahlung der „“““Kostten““““ sogar verweigern
Ich habe Schadengutachten brief bekommen,wie geht es weiter?
Hallo Philipp,
für die weitere Schadensregulierung sollten Sie sich an die beteiligten Versicherungen wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team