Restwert – Wie viel ist das Kfz noch wert?

Totalschaden: Der Restwert des PkW wird von einem Gutachter ermittelt.
Totalschaden: Der Restwert des PkW wird von einem Gutachter ermittelt.

In einem Unfallgutachten wird unter anderem auch der Restwert fürs Auto nach dem Unfall ermittelt. Denn der Geschädigte hat ein Integritätsinteresse, das heißt, er muss ein Auto erstattet bekommen, das dem Wert seines verunfallten Kfz entspricht. Der Restwert des Pkw ist also vorrangig für Versicherungen ein interessanter Wert, denn er definiert entscheidend, welche Geldsumme sie dem Unfallopfer zur Wiederbeschaffung eines Autos zu überweisen haben.

In diesem Artikel werden Fragen zur Restwertermittlung und dem Verhältnis zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert beantwortet. Außerdem wird die Wichtigkeit der Bewertung des Gutachters herausgestrichen, dessen Urteil über den Wertverlust des Fahrzeuges entscheidet.

Totalschaden: Den Restwert fürs Auto berechnen kann nur der Sachverständige


Ein Gutachter wird nach einem Totalschaden das Unfallfahrzeug genau unter die Lupe nehmen, um verschiedene Aspekte zu bewerten. Neben dem Unfallhergang zur Klärung der Schuldfrage, ist vor allem entscheidend, welchen Wert das Fahrzeug hatte, bevor der Unfall stattfand und mit welchem Wert es nun veräußert werden kann. Eine Bewertung darüber kann weder der Geschädigte, noch die Versicherung alleine abgeben.

Um den Restwert fürs Auto zu ermitteln, kann der Geschädigte im Haftpflichtfall einen Gutachter seines Vertrauens einsetzen, der sich sein Fahrzeug genau ansieht. Für ihn ist das Gutachten kostenlos, denn die Versicherung der Gegenseite kommt dafür auf. Diese kann auch einen eigenen Gutachter berufen, der vielleicht zu einem anderen Ergebnis kommt, welchen Restwert das Auto noch hat. In dem Fall ist es möglich, dass auch ebenfalls vom Gericht ein Sachverständiger hinzugezogen wird, um den Auto-Restwert zu berechnen.

Die Versicherung begleicht den Wertverlust

Die Versicherung der Gegenseite kommt für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des Kfz auf. Der Geschädigte hat also das Auto zum Restwert zu verkaufen und kann mit der Entschädigung einen Pkw erwerben, der qualitativ dem entspricht, was er vor dem Unfall besessen hat. Meist wird es auf einen Gebrauchtwagen hinauslaufen. Ist das Unfallfahrzeug ein Neuwagen, muss der Fall anders bewertet werden. Hier ist zu prüfen, ob der Geschädigte den Wert des Neuwagens in Geld erhält. In dem Fall spricht man von einem unechten Totalschaden.

Ein Beispiel:

Wiederbeschaffungswert: 10.000 Euro
Restwert nach dem Unfall: 3.000 Euro
Haftpflichtversicherung der Gegenseite zahlt: 7.000 Euro

Nachdem der Gutachter einen Totalschaden festgestellt hat, sollte der Geschädigte das Fahrzeug bald verkaufen, um seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen und die Kosten für die Aufbewahrung des Kfz in einem angemessenen Rahmen zu halten.

Über diesen Schritt muss er die Versicherung nicht informieren. Er ist auch nicht dazu verpflichtet, ein besseres Angebot als das im Gutachten veranschlagte auszuhandeln. Prinzipiell ist für den Weiterverkauf also jener Wert maßgeblich, welcher vom Sachverständigen als Auto-Restwert ermittelt werden konnte.

Gerichte entscheiden beim Restwert oft zu Gunsten des Geschädigten.
Gerichte entscheiden beim Restwert oft zu Gunsten des Geschädigten.

Auch muss er nicht auf das Angebot einer Werkstatt, welche mit der Versicherung einen Vertrag hat, warten. Wenn die Versicherung jedoch einen Käufer ermitteln kann, der bereit ist, für das verunfallte Kfz mehr zu zahlen als den ermittelten Restwert des Autos, so ist der Geschädigte verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Das gilt natürlich nur, wenn er das Kfz noch nicht veräußert hat.

Andersherum ist die Versicherung in der Pflicht, einen Abnehmer zu nennen, wenn der Geschädigte keinen Interessenten für sein Unfallfahrzeug finden kann. So kommt der Geschädigte möglichst schnell an einen Gebrauchtwagen, der seinen Verlust kompensiert.

Der Geschädigte muss nicht den höchsten Preis herausschlagen

Die Versicherung ist natürlich interessiert daran, dass nach einem Unfall der Restwert besonders hoch angesetzt wird, um selbst nur geringe Entschädigungen für das zerstörte Kfz zahlen zu müssen. Doch der Geschädigte ist nur an den im Gutachten festgelegten Restwert für das Auto gebunden.

Fälle, wo ein Versicherungsanbieter darauf pochte, dass der Geschädigte auf speziellen Märkten oder bei spezialisierten Restwert-Händlern bessere Preise hätte erzielen können, werden regelmäßig zu Gunsten des Geschädigten entschieden (BGH DAR 1993, 251). Dem Unfallopfer kann nicht zugemutet werden, sich nach dem Ungemach des Unfalls nun dem Stress eines knallharten Geschäftes auszuliefern, von dem letztlich nur die Versicherung profitiert. Denn für den Geschädigten ändert sich die Qualität des Gebrauchtwagen nicht, den er sich von der Entschädigungssumme leisten kann.

Zwar hat sich der Geschädigte den Übererlös nach Verkauf des Unfallfahrzeuges auf das Entschädigungsgeld anrechnen zu lassen, doch eventuell eingeräumte Rabatte des Händlers sind hiervon ausgenommen (OLG KölnVersR 1994, 1290).

FAQ: Restwert beim Auto

Was gibt der Restwert an?

Die Summe, die Sie nach einem Unfall noch für Ihr nicht repariertes Fahrzeug erzielen können, wird als Restwert bezeichnet.

Wer bestimmt den Restwert?

Hierfür wird in der Regel ein Sachverständiger beauftragt, der ein umfassendes Unfallgutachten erstellt.

Welche Rolle spielt der Restwert bei der Schadensregulierung?

Die gegnerische Versicherung erstattet bei der Schadensregulierung in der Regel nicht den vollen Wiederbeschaffungswert, sondern zieht von dieser Summe den Restwert ab.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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1 Kommentare zu “Restwert – Wie viel ist das Kfz noch wert?

  1. Ana

    Hallo, ich hatte einen Unfall und das Auto hat einen wirtschaftlichen Totalschaden. Reparatur kostet 24.000€ und Auto ungefähr 21.500€…..Ich habe einen Anwalt, der sich um die Situation kümmert, aber ich mache mir solche Sorgen, weil ich ein Schreiben von der Versicherung des Schuldigen erhalten habe, dass sie einen Händler gefunden haben, der zahlt 13.690€ für mein Auto, in einem beschädigten Zustand, als die Gutachter-Händler einen Höchstpreis von 8999 € gaben, deshalb wollte ich mein Auto nicht in Deutschland, sondern in meinem Herkunftsland reparieren lassen weil der vom Sachverständigen errechnete Restwert fast betrug 13.000 €.. jetzt weiß ich nicht wie das richtige vorgehen ist und was ich im moment machen soll .. ich will das auto behalten … und selbst reparieren … gibt es rechtliche probleme wenn ich das mache? Und ich will die 13.000€ bekommen wie der Gutachter gerechnet hat.. ich habe so weil Stress wegen diese Situation …ich brauche ein Tipps von Ihnen .
    MfG Ana

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