Eine Maut für die Nutzung der Autobahnen und Bundesstraßen muss in Deutschland derzeit für alle gewerblichen Nutzfahrzeuge ab eine technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen entrichtet werden. Die Berechnung sowie das Einnehmen der Gebühren werden seit Einführung der LKW-Maut durch die Toll Collect GmbH durchgeführt.
Der folgende Ratgeber geht näher darauf ein, wie Toll Collect in Deutschland funktioniert, wie die Gebühren genau berechnet bzw. eingezogen werden und worauf LKW-Fahrer achten müssen, wenn sie auf mautpflichtigen Straßen unterwegs sind.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Toll Collect
Toll Collect ist das System zur Berechnung und Erhebung der Lkw-Maut auf deutschen Straßen.
Die Lkw-Maut zu bezahlen, ist auf verschiedenen Wegen möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Die Maut muss vor Fahrtbeginn gezahlt werden – sonst begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ist das nicht geschehen, müssen Sie sie nachzahlen.
Was genau ist Toll Collect?
Der Name des Unternehmens setzt sich aus zwei englischen Wörtern zusammen. Toll bedeutet so viel wie „Zollgebühr“, in diesem Sinne also Maut. Collect heißt „einsammeln“. Wörtlich übersetzt heißt es somit „Maut einsammeln“. Bis Mitte 2018 hatten verschiedene Unternehmen Anteil an Toll Collect und betrieben das Mautsystem in Deutschland.
Nach Problemen und Verzögerungen mit dem Starttermin, kam es zu Unstimmigkeiten, welche die Bundesregierung und Toll Collect in einem Schiedsverfahren erst nach 14 Jahren im Mai 2018 beilegten.
Der Vertrag mit den Betreibern lief allerdings ebenfalls Mitte 2018 aus, sodass die Bundesrepublik Deutschland im Oktober des gleichen Jahres entschied, Toll Collect zu 100 Prozent selbst zu übernehmen.
Die Betreibung der Maut wird mit der Entscheidung vom Januar 2019 nicht neu ausgeschrieben und bleibt daher alleinige Aufgabe des Bundes. Das nun öffentliche Unternehmen besteht weiterhin unter dem Namen Toll Collect. Stationen, Mautstellen, Terminals und auch die Onlineplattform funktionieren wie bisher.
Zunächst war Toll Collect für die Maut und deren Berechnung auf Bundesautobahnen zuständig, mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) 2011 fallen nun auch Bundesstraßen unter die Mautpflicht.
Rechtliche Grundlage für die LKW-Maut
Das BFStrMG löste Autobahnmautgesetz ab, beinhaltet aber größtenteils die gleichen Regelungen, nur um die Bundesstraßen erweitert. Grundsätzlich wird die rechtliche Grundlage für die Gebühren wie folgt definiert:
„Für die Benutzung der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen mit Fahrzeugen im Sinne des Satzes 2 ist eine Gebühr […] über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge […] zu entrichten (Maut). Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen,
1. die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
2. deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.“
Mit Beginn Juli 2024 gelten diese Regelungen dann auch für Fahrzeuge mit einer technischen Gesamtmasse von 3,5 t.
Gemäß diesen Bestimmungen betreibt Toll Collect das Mautsystem in Deutschland. Welche Straßen und Strecken bemautet werden, ist seit 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Mautsätze sind ebenfalls im Gesetz geregelt. Unter § 3 BFStrMG wird festgelegt, wie die Gebühren zu berechnen sind.
Toll Collect bestimmt Tarife auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben. Die zurückgelegte Strecke ist dabei der entscheidende Faktor. Je Kilometer gibt es einen Mautsatz, der dann auf die insgesamt gefahrenen Kilometer angewandt wird. Auch wie viele Achsen ein Fahrzeug bzw. das Gespann hat, wird bei berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Berechnung der Gebühren auch von der Schadstoffklasse des Fahrzeugs abhängig. Ab Dezember 2023 kommt ein weiterer Faktor hinzu, und zwar die neuen Emissionsklassen.
Seit Januar 2019 galten dann auch neue Tarife für die LKW-Maut in Deutschland. Bis 2023 wurden diese weiter angepasst. Nachfolgend sind die derzeit gültigen Gebühren
Neue Tarife ab Dezember 2023
Ab dem 01. Dezember 2023 werden Fahrzeuge in vier weitere Klassen unterteilt. Die CO²-Emissionsklassen gegeben den CO²-Ausstoß der Fahrzeuge an. Dieser wird dann anteilig für die Berechnung der Maut herangezogen. Die neuen Mautgebühren sehen dann wie folgt aus:
CO²-Emissionsklasse 1
Euro-Schadstoffklasse | Gewicht Achsen | Mautsatz (cent/km) |
---|---|---|
3,5 - 7,49 t | ||
Euro 1 und 0 | 24,8 | |
Euro 2 | 24,4 | |
Euro 3 | 22,5 | |
Euro 4 | 20,1 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 18,9 | |
Euro 6 | 15,1 | |
7,5 - 11,99 t | ||
Euro 1 und 0 | 27,7 | |
Euro 2 | 27,6 | |
Euro 3 | 25,1 | |
Euro 4 | 22,2 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 20,6 | |
Euro 6 | 17,8 | |
12- 18 t | ||
Euro 1 und 0 | 35,2 | |
Euro 2 | 35,0 | |
Euro 3 | 33,0 | |
Euro 4 | 28,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 27,7 | |
Euro 6 | 24,0 | |
>18 t bis 3 Achsen | ||
Euro 1 und 0 | 48,6 | |
Euro 2 | 46,1 | |
Euro 3 | 43,1 | |
Euro 4 | 37,3 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 35,5 | |
Euro 6 | 30,5 | |
>18 t mit 4 Achsen | ||
Euro 1 und 0 | 51,2 | |
Euro 2 | 48,7 | |
Euro 3 | 45,4 | |
Euro 4 | 38,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 36,3 | |
Euro 6 | 32,4 | |
>18 t ab 5 Achsen | ||
Euro 1 und 0 | 51,6 | |
Euro 2 | 51,1 | |
Euro 3 | 47,8 | |
Euro 4 | 41,4 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 38,9 | |
Euro 6 | 34,8 |
CO²-Emissionsklasse 2
Euro-Schadstoffklasse | Gewicht Achsen | Mautsatz (cent/km) |
---|---|---|
3,5 - 7,49 t | ||
Euro 1 und 0 | 23,8 | |
Euro 2 | 23,4 | |
Euro 3 | 21,5 | |
Euro 4 | 19,1 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 17,9 | |
Euro 6 | 14,7 | |
7,5 - 11,99 t | ||
Euro 1 und 0 | 27,3 | |
Euro 2 | 27,2 | |
Euro 3 | 24,7 | |
Euro 4 | 21,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 20,2 | |
Euro 6 | 17,4 | |
12 - 18 t | ||
Euro 1 und 0 | 34,4 | |
Euro 2 | 34,2 | |
Euro 3 | 32,2 | |
Euro 4 | 28,4 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 27,3 | |
Euro 6 | 23,6 | |
>18 t bis 3 Achsen | ||
Euro 1 und 0 | 44,6 | |
Euro 2 | 44,1 | |
Euro 3 | 44,1 | |
Euro 4 | 35,7 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 33,9 | |
Euro 6 | 29,9 | |
>18 t mit 4 Achsen | ||
Euro 1 und 0 | 48,2 | |
Euro 2 | 47,7 | |
Euro 3 | 44,4 | |
Euro 4 | 38,2 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 35,7 | |
Euro 6 | 31,8 | |
>18 t ab 5 Achsen | ||
Euro 1 und 0 | 50,4 | |
Euro 2 | 49,9 | |
Euro 3 | 46,6 | |
Euro 4 | 40,4 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 37,9 | |
Euro 6 | 34,0 |
CO²-Emissionsklasse 3
Euro-Schadstoffklasse | Gewicht Achsen | Mautsatz (cent/km) |
---|---|---|
3,5 - 7,49 t | ||
Euro 1 und 0 | 23,5 | |
Euro 2 | 23,1 | |
Euro 3 | 21,2 | |
Euro 4 | 18,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 17,6 | |
Euro 6 | 14,4 | |
7,5 - 11,99 t | ||
Euro 1 und 0 | 26,9 | |
Euro 2 | 26,8 | |
Euro 3 | 24,3 | |
Euro 4 | 21,4 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 19,8 | |
Euro 6 | 17,0 | |
12 - 18 t | ||
Euro 1 und 0 | 33,8 | |
Euro 2 | 33,6 | |
Euro 3 | 31,6 | |
Euro 4 | 27,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 26,7 | |
Euro 6 | 23,0 | |
>18 t bis 3 Achsen | ||
Euro 1 und 0 | 43,9 | |
Euro 2 | 43,4 | |
Euro 3 | 40,4 | |
Euro 4 | 35,0 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 33,2 | |
Euro 6 | 29,2 | |
>18 t mit 4 Achsen | ||
Euro 1 und 0 | 47,4 | |
Euro 2 | 46,9 | |
Euro 3 | 43,6 | |
Euro 4 | 37,4 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 34,9 | |
Euro 6 | 31,0 | |
>18 t ab 5 Achsen | ||
Euro 1 und 0 | 49,6 | |
Euro 2 | 49,1 | |
Euro 3 | 45,8 | |
Euro 4 | 39,6 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 37,1 | |
Euro 6 | 33,2 |
CO²-Emissionsklasse 4
Euro-Schadstoffklasse | Gewicht Achsen | Mautsatz (cent/km) |
---|---|---|
3,5 - 7,49 t | ||
Euro 1 und 0 | 20,5 | |
Euro 2 | 20,1 | |
Euro 3 | 18,2 | |
Euro 4 | 15,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 14,6 | |
Euro 6 | 11,4 | |
7,5 - 11,99 t | ||
Euro 1 und 0 | 23,7 | |
Euro 2 | 23,6 | |
Euro 3 | 21,1 | |
Euro 4 | 18,2 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 16,6 | |
Euro 6 | 13,8 | |
12 - 18 t | ||
Euro 1 und 0 | 29,8 | |
Euro 2 | 29,6 | |
Euro 3 | 27,6 | |
Euro 4 | 23,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 22,7 | |
Euro 6 | 19,0 | |
>18 t bis 3 Achsen | ||
Euro 1 und 0 | 39,1 | |
Euro 2 | 38,6 | |
Euro 3 | 35,6 | |
Euro 4 | 30,2 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 28,4 | |
Euro 6 | 24,4 | |
>18 t mit 4 Achsen | ||
Euro 1 und 0 | 42,2 | |
Euro 2 | 41,7 | |
Euro 3 | 38,4 | |
Euro 4 | 32,2 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 29,7 | |
Euro 6 | 25,8 | |
>18 t ab 5 Achsen | ||
Euro 1 und 0 | 43,3 | |
Euro 2 | 42,8 | |
Euro 3 | 39,5 | |
Euro 4 | 33,3 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 30,8 | |
Euro 6 | 26,9 |
Quelle: Toll Collect
Buchung der Maut über Toll Collect
Die LKW-Maut kann auf unterschiedlichen Wegen entrichtet werden. Wichtig ist, dass Fahrer oder Unternehmer diese über Toll Collect buchen. Andere Anbieter sind derzeit nicht befugt, die Gebühren einzutreiben. Zum einem ist es möglich, über Toll Collect die Maut online zu buchen. In diesem Fall wird die Strecke, die zurückgelegt werden soll, bereits vor dem Fahrtantritt über die Webseite angegeben. Diese Option ist für registrierte Fahrer bzw. Unternehmen vorgesehen. Auf der Webseite oder über die App kann das jeweilige Fahrzeug angemeldet werden. Die Buchung der Maut erfolgt dann, wie beschrieben, für eine bestimmte Strecke.
Zum anderen bietet Toll Collect auch ein Maut-Terminal zur Bezahlung an. Meist an Tankstellen oder Raststätten untergebracht, bieten diese Automaten die Optionen, die Gebühr analog zu begleichen. Toll Collect zeigt das Terminal bzw. die Standorte sowohl auf der Webseite als auch in der App an. Eine Registrierung ist hier nicht notwendig.
On-Board-Units für die Buchung der Mautgebühren
Die manuellen Optionen zur Zahlung der Maut stellen auch Ausweichmöglichkeiten dar, falls das GPS-basierte automatische System ausfallen bzw. nicht funktionsfähig sein sollte. Fahrer müssen selbst darauf achten, dass sie die Maut korrekt entrichten, also auch sicherstellen, dass alle notwendigen Geräte im Fahrzeug funktionieren.
Denn eine weitere Möglichkeit, die Maut zu bezahlen, stellt eine sogenannte On-Board-Unit (OBU) dar. Hier handelt es sich um eine vollautomatische Abbuchung, die über ein im Fahrzeug verbautes Gerät sowie über GPS funktioniert. Die OBU ist dann ein Toll-Collect-Gerät, welches sich mit dem Start des Fahrzeugs einschaltet.
Per GPS (also per Satellit) übermittelt die OBU Positionsdaten, die dann zur Berechnung der Gebühren verwendet werden. Lediglich einige Daten zum Fahrzeug wie Schadstoffklasse, Kennzeichen und Achsen geschehen bei Toll Collect über eine manuelle Einbuchung. Darüber hinaus funktionieren die Geräte von Toll Collect ohne Fahrzeugkarte.
Unternehmen bzw. Unternehmer können bei Toll Collect ein Mautgerät beantragen. Das heißt für die Nutzung der OBU muss das Fahrzeug über Toll Collect registriert werden. Ist dies erfolgreich, kann bei anerkannten Servicepartnern eine solche Einheit ordnungsgemäß eingebaut werden.
Überprüfung der Mautzahlungen durch Toll Collect
Kontrollbrücken auf Autobahnen und Bundestraßen erfassen per Foto alle LKW, die diese passieren. So soll ein Umgehen der Maut verhindert werden. Auch wenn Fahrer beispielsweise die OBU ausschalten, werden die Fahrzeuge dennoch erfasst und Toll Collect kann die Maut entsprechend einfordern. Auch mobile Kontrollen kommen zum Einsatz.
An den Bundestraßen lassen sich sogenannte Mautkontrollsäulen in der Regel an ihrer blauen Farbe erkennen. Die Säulen sollend deutlich von Blitzern zu unterscheiden sein und so das Unfallrisiko durch starkes Abbremsen minimieren.
Kooperation mit Österreich
Um LKW-Fahrern die Arbeit zu erleichtern, gibt es zwischen Deutschland und Österreich eine Kooperation wenn es um die Zahlung der Mautgebühren geht. Gemeinsam mit der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft ASFINAG hat Toll Collect den TOLL2GO Service entwickelt.
LKW-Fahrer bzw. deren Unternehmen registrieren das Fahrzeug entsprechend für beide Dienste und können diese dann über eine OBU laufen lassen. Weitere Geräte oder Vignetten sind dann nicht mehr nötig. Allerdings ist eine spezielle Ausführung der OBU notwendig, damit beide Dienste funktionieren. Die Abrechnung der Maut erfolgt sowohl in Deutschland als auch in Österreich über die GPS-Daten und der Erfassung der gefahrenen Strecke.
Der Halter des Fahrzeugs trägt bei Toll Collect die Kosten des Einbaus einer OBU. Das gilt sowohl für die grenzübergreifende Variante als auch für das Gerät, welches nur in Deutschland verwendet wird.
Toll Collect: Maut nachzahlen – geht das?
Üblicherweise muss die LKW-Maut entweder im Voraus entrichtet werden oder wird per Rechnung vom Halter bzw. dem Unternehmen eingefordert.
Ein Nachzahlen der Maut wird in der Regel nur dann zum Thema, wenn diese in erster Linie nicht oder falsch entrichtet wurde. Ist die Zahlung der Maut bei Kontrollen nicht nachweisbar, legt das Gesetz fest, dass diese nachgezahlt werden muss.
Bei Kontrollen kann das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beispielsweise die nicht gezahlte Maut nachfordern und aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 BFStrMG zudem ein Bußgeld verhängen. Diese können dann sowohl für den Fahrer als auch für den Halter ausgesprochen werden.
Toll Collect: Ist eine Abmeldung möglich?
Ein bei Toll Collect registriertes Fahrzeug kann selbstverständlich vom Service auch wieder abgemeldet werden. Das kann zum Beispiel dann notwendig sein, wenn der LKW nicht mehr in Betrieb ist oder an andere verkauft wurde. Die Abmeldung kann üblicherweise online über ein Formular erfolgen. Auch telefonisch ist dies möglich.
Wichtig ist, dass, falls eine OBU verbaut wurde, diese durch anerkannte Servicepartner ordnungsgemäß aus dem Fahrzeug entfernt wird. Erst nach dem Ausbau kann die Abmeldung über Toll Collect erfolgen. Des Weiteren ist es auch möglich, das gesamte Unternehmen vom Toll-Collect-System abzumelden. Auch hier kann dies online und per Telefon geschehen.