Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder für falsche Müllentsorgung definieren. Wählen Sie Ihr Bundesland aus:
Spezifische Bußgelder aus dem Bereich „Abfall & Müll“
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Baden-Württemberg
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 10 Euro bis 75 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 75 Euro bis 500 Euro |
Gegenstände mit scharfen Kanten (z.B. Glasscherben, Nägel, Metallreste) | 25 Euro bis 100 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste) | 50 Euro bis 200 Euro |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 100 Euro bis 300 Euro |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 200 Kilogramm | 100 Euro bis 500 Euro |
Gegenstände schwerer als 200 Kilogramm und größer als ein Kubikmeter | 500 Euro bis 2.500 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 75 Euro bis 200 Euro |
Mehr als fünf Reifen | 200 Euro bis 2.500 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Motorräder | bis zu 250 Euro |
Pkw | bis zu 1.250 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | bis zu 2500 Euro |
Verbrennen von Altfahrzeugen | bis zu 5000 Euro |
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert | |
Bauschutt bis fünf Kubikmeter | 250 Euro bis 750 Euro |
Bauschutt über fünf Kubikmeter | 750 Euro bis 2.500 Euro |
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | |
Stoffe bis 20 Kilogramm | 25 Euro bis 150 Euro |
Stoffe über 20 Kilogramm | 150 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Bayern
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 20 Euro bis 35 Euro |
Gegenstände bis zwei Kilogramm, Flüssigkeiten bis zwei Liter; sowie Gegenstände mit scharfen Kanten | 35 Euro bis 80 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 80 Euro bis 320 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste) | 80 Euro bis 240 Euro |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 160 Euro bis 500 Euro |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram | 160 Euro bis 700 Euro |
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 700 Euro bis 2.500 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 110 Euro bis 330 Euro |
Über fünf Reifen | 330 Euro bis 1.600 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Fahrrad | bis zu 160 Euro |
Krad | bis zu 320 Euro |
Pkw | bis zu 2.000 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | bis zu 8.000 Euro |
Verbrennen von Altfahrzeugen | bis zu 8.000 Euro |
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert | |
Bauschutt bis fünf Kubikmeter | 80 Euro bis 1.000 Euro |
Bauschutt über fünf Kubikmeter | 1.000 Euro bis 2.500 Euro |
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | |
Stoffe bis fünf Kubikmeter | 20 Euro bis 800 Euro |
Stoffe über fünf Kubikmeter | 800 Euro bis 2.400 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Berlin
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | bis zu 35 Euro |
Kleine Mengen schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | 10 Euro bis zu 35 Euro |
Gartenabfälle ordnungswidrig in geschützten Gebieten abgelagert | 20 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Brandenburg
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 15 Euro bis 20 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 20 Euro bis 200 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste) | 37,50 Euro bis 150 Euro |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 100 Euro bis 300 Euro |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram | 100 Euro bis 300 Euro |
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 400 Euro bis 1.500 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 30 Euro bis 200 Euro |
Über fünf Reifen | 200 Euro bis 1.000 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Fahrrad | 20 Euro bis 200 Euro |
Krad | 50 Euro bis 400 Euro |
Pkw | 150 Euro bis 4.000 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | 400 Euro bis 5.000 euro |
Verbrennen von Altfahrzeugen | 300 Euro bis 10.000 Euro |
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert | |
Bauschutt bis fünf Kubikmeter | 37,50 Euro bis 600 Euro |
Bauschutt über fünf Kubikmeter | 600 Euro bis 1.500 Euro |
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | |
Stoffe bis fünf Kubikmeter | 10 Euro bis 250 Euro |
Stoffe über fünf Kubikmeter | 200 Euro bis 500 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Bremen
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 20 Euro bis 25 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 75 Euro bis 2.000 Euro |
Gegenstände mit scharfen Kanten (z.B. Glasscherben, Nägel, Metallreste) | 20 Euro bis 250 Euro |
Sondermüll abgelagert | 50 Euro bis 2.500 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 100 Euro bis 400 Euro |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 100 Euro bis 500 Euro |
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 500 Euro bis 2.500 Euro |
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen ( z.B. Kühlschrank, Heizkörper) | 150 Euro bis 2.500 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 75 Euro bis 250 Euro |
Über fünf Reifen | 250 Euro bis 5.000 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Krad | 100 Euro bis 400 Euro |
Pkw | 200 Euro bis 2.000 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | 400 Euro bis 4.000 Euro |
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert | |
Bauschutt bis fünf Kubikmeter | 50 Euro bis 800 Euro |
Bauschutt über fünf Kubikmeter | 800 Euro bis 5.000 Euro |
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | |
Stoffe bis fünf Kubikmeter | 50 Euro bis 800 Euro |
Stoffe über fünf Kubikmeter | 800 Euro bis 5.000 Euro |
Elektronische Geräte ordnungswidrig abgelagert | |
Viele kleine (z.B. Toaster, Bohrmaschine)oder einzelne große Gegenstände (z.B. Waschmaschine Trockner) | 50 Euro bis 400 Euro |
Elektronische Geräte mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (zB. Fernseher, Kühlgeräte) | 100 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Hamburg
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 35 Euro bis 100 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 120 Euro bis 600 Euro |
Gegenstände mit scharfen Kanten (z.B. Glasscherben, Nägel, Metallreste) | 50 Euro bis 100 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 75 Euro bis 1.000 Euro |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 250 Euro bis 2.000 Euro |
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 400 Euro bis 2.500 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | 75 Euro pro Reifen |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Fahrrad | 100 Euro |
Krad | 250 Euro |
Pkw | 500 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | 1.000 Euro bis 2.500 Euro |
Verbrennen von Altfahrzeugen | 150 Euro bis 1.000 Euro |
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert | |
Bauschutt bis fünf Kubikmeter | 50 Euro bis 800 Euro |
Bauschutt über fünf Kubikmeter | 800 Euro bis 3.000 Euro |
Sondermüll ordnungswidrig entsorgt | |
Sondermüll bis zwei Liter oder zwei Kilogramm | 300 Euro bis 1.500 Euro |
Sondermüll über zwei Liter oder zwei Kilogramm | bis zu 5.000 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Hessen
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 10 Euro bis 20 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 20 Euro bis 1.500 Euro |
Sondermüll des Haushalts (Lacke, Batterien, Waschmittel etc.) | 50 Euro bis 1.500 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 50 Euro bis 400 Euro |
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 400 Euro bis 1.500 Euro |
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen ( z.B. Kühlschrank, Heizkörper) | 150 Euro bis 2.500 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 75 Euro bis 200 Euro |
Über fünf Reifen | 200 Euro bis 1.000 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Fahrrad | 20 Euro bis 100 Euro |
Krad | 50 Euro bis 200 Euro |
Pkw | 100 Euro bis 1.500 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | 300 Euro bis 5.000 |
Altöl ordnungswidrig abgelagert | |
Bis 20 Liter | 25 Euro bis 250 Euro |
Über 20 Liter | 250 Euro bis 5.000 Euro |
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert | |
Bauschutt bis fünf Kubikmeter | 50 Euro bis 600 Euro |
Bauschutt über fünf Kubikmeter | 6000 Euo bis 10.000 Euro |
bei schädlicher Verunreinigung | 250 Euro bis 50.000 |
Hundekot auf der Straße | 20 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Mecklenburg-Vorpommern
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 5 Euro bis 20 Euro |
Gegenstände bis zu zehn Liter | 15 Euro bis 200 Euro |
Sondermüll ordnungswidrig entsorgt | 80 Euro bis 2.000 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram | 30 Euro bis 500 euro |
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 500 Euro bis 5.000 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Altreifen bis 10 Tonnen | 75 Euro bis 1.000 Euro |
Altreifen bis 100 Tonnen | 1.000 Euro bis 10.000 euro |
Altreifen über 100 Tonnen | 10.000 Euro bis 50.000 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Fahrrad | 20 Euro bis 100 Euro |
Krad | 50 Euro bis 500 Euro |
Pkw oder Anhänger | 100 Euro bis 2.500 Euro |
Lkw, Wohnwagen, Traktor etc. | 300 Euro 5.000 Euro |
Hundekot auf der Straße | 10 Euro bis 20 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Niedersachsen
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 10 Euro bis 80 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 50 Euro bis 1.000 Euro |
Gegenstände mit scharfen Kanten (z.B. Glasscherben, Nägel, Metallreste) | 50 Euro bis 100 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste) | 50 Euro bis 150 Euro |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 100 Euro bis 500 Euro |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 100 Euro bis 450 Euro |
Gegenstände schwerer als 100 Kilogramm und größer als ein Kubikmeter | 450 Euro bis 1.550 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 80 Euro bis 1.000 Euro |
Mehr als fünf Reifen | 1.000 Euro bis 25.000 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Fahrrad | 50 Euro bis 1.000 Euro |
Krad | 100 Euro bis 2.000 Euro |
Pkw | 100 Euro bis 5.000 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | 500 Euro bis 50.000 Euro |
Fahrzeugbatterie | 50 Euro bis 25.000 Euro |
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert | |
Bauschutt bis fünf Kubikmeter | 50 Euro bis 800 Euro |
Bauschutt über fünf Kubikmeter | 800 Euro bis 1.550 Euro |
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | |
Stoffe bis 5 Kubikmeter | 50 Euro bis 2.000 Euro |
Stoffe über 5 Kubikmeter | 550 Euro bis 10.000 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Nordrhein-Westfalen
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 10 Euro bis 80 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 25 Euro bis 810 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste) | 50 Euro bis 150 Euro |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 100 Euro bis 300 Euro |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram | 100 Euro bis 410 Euro |
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 410 Euro bis 1.530 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 80 Euro bis 200 Euro |
Über fünf Reifen | 200 Euro bis 510 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Fahrrad | 20 Euro bis 80 Euro |
Krad | 50 Euro bis 200 Euro |
Pkw | 100 Euro bis 1.500 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | 300 Euro bis 1.500 euro |
Verbrennen von Altfahrzeugen | 300 Euro bis 5.000 Euro |
Altöl ordnungswidrig abgelagert | |
Bis 20 Liter | 50 Euro bis 250 Euro |
Über 20 Liter | 250 Euro bis 5.100 Euro |
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | |
Stoffe bis fünf Kubikmeter | 10 Euro bis 510 Euro |
Stoffe über fünf Kubikmeter | 510 Euro bis 1.530 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Rheinland-Pfalz
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 11 Euro bis 80 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 80 Euro bis 515 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste) | 51 Euro bis 205 Euro |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 103 Euro bis 410 Euro |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram | 103 Euro bis 512 Euro |
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 512 Euro bis 2.557 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 77 Euro bis 205 Euro |
Über fünf Reifen | 205 Euro bis 2.557 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Krad | 52 Euro bis 256 Euro |
Pkw | 103 Euro bis 1.023 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | 410 Euro bis 2.570 euro |
Verbrennen von Altfahrzeugen | 410 Euro bis 5.123 Euro |
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert | |
bis fünf Kubikmeter | 256 Euro bis 767 Euro |
über fünf Kubikmeter | 767 Euro bis 2.557 Euro |
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | |
Stoffe bis fünf Kubikmeter | 11 Euro bis 767 Euro |
Stoffe über fünf Kubikmeter | 767 Euro bis 2.557 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Saarland
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 10 Euro bis 200 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 75 Euro bis 500 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste) | 50 Euro bis 200 Euro |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 100 Euro bis 300 Euro |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram | 100 Euro bis 500 Euro |
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 500 Euro bis 2.500 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 75 Euro bis 200 Euro |
Über fünf Reifen | 200 Euro bis 2.500 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Fahrrad | 20 Euro bis 100 Euro |
Krad | 50 Euro bis 250 Euro |
Pkw | 150 Euro bis 1.250 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | 400 Euro bis 2.500 euro |
Verbrennen von Altfahrzeugen | 400 Euro bis 5.000 Euro |
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert | |
Bauschutt bis fünf Kubikmeter | 50 Euro bis 750 Euro |
Bauschutt über fünf Kubikmeter | 750 Euro bis 2.500 Euro |
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | |
Stoffe bis fünf Kubikmeter | 10 Euro bis 750 Euro |
Stoffe über fünf Kubikmeter | 750 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Sachsen
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 10 Euro bis 50 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 40 Euro bis 120 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste) | 50 Euro bis 200 Euro |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 100 Euro bis 300 Euro |
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 300 Euro bis 10.000 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 70 Euro bis 250 Euro |
Über fünf Reifen | 250 Euro bis 3.000 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Fahrrad | 20 Euro bis 120 Euro |
Krad | 100 Euro bis 500 Euro |
Pkw | 200 Euro bis 2.500 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | 400 Euro bis 5.000 euro |
Verbrennen von Altfahrzeugen | 400 Euro bis 5.000 Euro |
Schadstoffe ordnungswidrig abgelagert oder verbrannt | |
Verbrennung außerhalb der zugelassenen Zeiten | 25 Euro bis 1.000 Euro |
Verbrennung ohne Ausnahmegenehmigung | 100 Euro bis 6.000 Euro |
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | |
Stoffe bis fünf Kubikmeter | 10 Euro bis 2.500 Euro |
Stoffe über fünf Kubikmeter | 500 Euro bis 25.000 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Schleswig-Holstein
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte bis zwei Kilogramm, Flüssigkeiten bis zwei Liter | 10 Euro bis 20 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 50 Euro bis 200 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste) | 50 Euro bis 150 Euro |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 100 Euro bis 300 Euro |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram | 100 Euro bis 400 Euro |
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 400 Euro bis 1.500 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 75 Euro bis 200 Euro |
Über fünf Reifen | 200 Euro bis 1.000 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Fahrrad | 20 Euro bis 100 Euro |
Krad | 50 Euro bis 200 Euro |
Pkw | 100 Euro bis 800 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | 300 Euro bis 5.000 euro |
Verbrennen von Altfahrzeugen | 300 Euro bis 5.000 Euro |
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert | |
Bauschutt bis fünf Kubikmeter | 50 Euro bis 600 Euro |
Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen | 600 Euro bis 1.500 Euro |
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | |
Stoffe bis fünf Kubikmeter | 10 Euro bis 500 Euro |
Stoffe über fünf Kubikmeter | 500 Euro bis 1.500 Euro |
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Thüringen
Vergehen | Bußgeld |
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Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte bis zwei Kilogramm, Flüssigkeiten bis zwei Liter | 10 Euro bis 50 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 50 Euro bis 1.500 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste) | 50 Euro bis 150 Euro |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 100 Euro bis 300 Euro |
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram | 100 Euro bis 400 Euro |
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 400 Euro bis 1.500 Euro |
Altreifen ordnungswidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 75 Euro bis 200 Euro |
Über fünf Reifen | 200 Euro bis 1.000 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Fahrrad | 20 Euro bis 100 Euro |
Krad | 50 Euro bis 200 Euro |
Pkw | 100 Euro bis 1.500 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | 300 Euro bis 3.000 euro |
Verbrennen von Altfahrzeugen | 300 Euro bis 5.000 Euro |
Altöle ordnungswidrig abgelagert | |
Bis 20 Liter | 25 Euro bis 250 Euro |
Über 20 Liter | 250 Euro bis 5.000 Euro |
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | |
Stoffe bis fünf Kubikmeter | 20 Euro bis 500 Euro |
Stoffe über fünf Kubikmeter | 500 Euro bis 2.000 Euro |
Jeder von uns produziert täglich Müll und Abfall. Nun kräuseln sich vielleicht einige Augenbrauen: „Wo ist denn da der Unterschied?“ könnte man fragen. Eine Antwort findet sich in diesem Ratgeber. Wir wollen außerdem klären, wie man richtig Müll entsorgen kann und was mit dem Müll in Deutschland passiert. Doch zunächst schauen wir uns das Gesetz an, auf dem die Müllentsorgung in Deutschland beruht.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfall“, kurz Kerislaufwirtschaftsgesetz trat am 6. Oktober 1996 in Kraft und regelt seitdem die Abfallwirtschaft in Deutschland. Das Vorgängergesetz trat bereits im Juni 1972 in Kraft.
Im ersten Paragraphen wird das Ziel der Gesetzgebung zusammengefasst:
Paragraph 1 KrWG – Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
Es steht also der Gedanke im Vordergrund, so wenig Müll, also nutzlose Überreste der Zivilisation, wie möglich zu produzieren. Im Gegenteil sollen Wiederverwertungsmechanismen greifen, die eine möglichst saubere Umwelt zum Ziel haben. Das kann ein Gesetz alleine nicht bewerkstelligen. Vielmehr muss jeder Bürger sein eigenes Handeln darauf überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um selbst zu einem Gelingen einer funktionierenden Abfall- und Müllentsorgung beizutragen.
Der Unterschied zwischen Abfall und Müll
Wenn die Müllabfuhr kommt, nimmt sie immer nur bestimmte Tonnen mit. An einem Tag ist die Papier-Tonne dran, an einem anderen der Restmüll. Diese Praxis ist Teil der deutschen Abfallwirtschaft und hat einen politischen Hintergrund.
Denn Müll-Recycling und (Wieder-) Verwertung von Abfall wurde als oberste Priorität für die Müllentsorgung in Deutschland festgelegt. Dazu muss der Müll getrennt werden und gehört in verschiedene Müllcontainer. Die Preise der anschließenden Sortierung in den Verwertungsstellen werden so geringer gehalten.
Diese scharfe Trennung von Müll und Abfall ist jedoch umgangssprachlich nicht von Bedeutung, was sich auch daran zeigt, dass zwischen „Müllentsorung“ und „Abfallentsorgung“ im täglichen Sprachgebrauch kein Unterschied gemacht wird.
Entsorgungskosten für den privaten Haushalt
Die Entsorgungscontainer, die in den meisten Städten an vielbewohnten Straßen stehen, werden von der Stadt dort aufgestellt und privat oder kommunal verwaltet. Der Bürger finanziert dies indirekt durch seine Steuern. Eigentliche Kosten fallen für ihn nicht an. Auch die gelben Säcke, in denen er Verpackungen aus Plastik entsorgen kann, gibt es kostenlos.
Wo gibt es gelbe Säcke
In den Kommunen, in denen gelbe Säcke zum Einsatz kommen, können diese meist in den Bürgerämtern oder im Rathaus abgeholt werden. Auch werden die Säcke manchmal direkt an die Haushalte verteilt oder einige Kioske und kleinere Shops haben sie in großer Menge vorrätig, um sie an die Bürger zu verteilen.
Vorsicht! Nur Verpackungen mit dem grünen Punkt gehören in den gelben Sack und keine anderen Abfälle!
Die Mülltonnen im Hinterhof bezahlt jeder Haushalt mit den Nebenkosten. Die Preise liegen meist pro Monat im höheren zweistelligen Bereich. Wieder ist es abhängig vom Bundesland, welche Container vorgeschrieben sind. Oft gibt es neben der Restmülltonne noch eine Biotonne und eine, für Papier-Abfälle, die leicht wiederverwertet werden können.
Sperrmüll- und Sondermüllentsorgung für private Haushalte
Die Sperrmüll- und Sondermüllentsorgung ist bis zu einem gewissen Grad ebenfalls kostenlos. In den meisten Kommunen steht jedem Haushalt jährlich eine Fuhre Sperrmüll zu. Hier können Möbel aus Holz, Plastik oder Metall abgegeben werden.
Die Müllentsorgung von gefährlichen Stoffen, also Sondermüll, ist ein bisschen komplizierter. Zunächst muss geklärt werden, was Sondermüll eigentlich ist.
Was ist Sondermüll?
Alle Abfälle mit Inhaltsstoffen, die nicht in die Natur gelangen dürfen, werden als Sondermüll bezeichnet. Dazu zählen unter anderem Batterien, Energiesparlampen, Elektrogeräte, Altöl, Reinigungsmittel und Renovierungsabfälle. Aber auch Medikamente gehören dazu.
Jede Kommune hat unterschiedliche Methoden für die Entsorgung von Sondermüll. Diese haben alle gemeinsam, dass sie für den Büger zunächst kostenlos sind. Batterien etwa müssen in den Läden zurückgenommen werden, die sie verkaufen. Dasselbe gilt für Energiesparlampen und Medikamente. Elektronische Geräte können im Wertstoffhof abgegeben werden. Bei Großgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen können allerdings Gebühren anfallen.
Illegale Müllentsorung durch Privatpersonen
Die Entsorgungskosten der Kommunen sind dann besonders hoch, wenn Menschen eine illegale Abfallentsorgung vorziehen und ihren Sperr- oder gar Sondermüll einfach in der Natur ablagern. Dieses Verhalten ist nicht nur asozial und sorgt für eine verschandelte Umwelt. Es kann auch zur Gefährdung für Mensch und Natur kommen. Besonders, wenn giftige Stoffe in den Boden gelangen und das Grundwasser verschmutzen, sorgt das für eine Gefährdung von Leben.
Aus diesem Grund sieht der Bußgeldkatalog Umwelt hohe Bußgelder vor, wenn Privatpersonen die Umwelt auf solch vorsätzliche Weise verschmutzen. Diese sind jedoch in den Bundesländern verschieden. In Berlin etwa muss bis zu 8.000 Euro zahlen, wer einen Anhänger in der Wildnis stehen lässt. 25.000 Euro kostet es in Sachsen, wenn jemand Klärschlamm von mehr als 5 Kubikmetern unsachgemäß entsorgt.
Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Betriebe sind seit dem 1. April 2010 verpflichtet, ein elektronisches Abfallnachweisverfahren anzuwenden. Hier wird von den verschiedenen Beteiligten der Abfallwirtschaft festgehalten, welche Stationen Müll und Abfall durchlaufen, bis sie am Endpunkt der Verwertungskette angekommen sind.
Zu den aufzeichnungspflichtigen Betrieben der Wirtschaft zählen:
- Erzeuger und Besitzer
- Einsammler und Beförderer
- Entsorger
von Müll und Abfall.
Bevor ein elektronisches Abfallnachweisverfahren eingeführt wurde, mussten die Nachweise natürlich auch schon erbracht werden. Allerdings wurden die technischen Möglichkeiten nicht hinreichend genutzt und so wurden die Nachweise per Fax oder auf dem Postweg verschickt. Der elektronische Weg spart nicht nur Zeit, was immer im Sinne eines wirtschaftlichen Unternehmens ist, sondern schont auch die Umwelt, indem Papier eingespart wird.
Das Nachweisverfahren war anfangs auf gefährlichen Sondermüll beschränkt. Mittlerweile ist die Müllentsorgung sowie die Abfallentsorgung gleichermaßen auskunftspflichtig, sobald eine gewisse Menge anfällt.
FAQ: Müll und Müllentsorgung
Die einzelnen Bußgelder richten sich nach dem Bundesland. Eine Übersicht über alle Bußgeldkataloge finden Sie hier.
Nach der Art des entsorgten Mülls und danach, ob durch die illegale Entsorgung eine Gefährdung für Mensch und Natur entsteht.
Sperrmüll sind sperrige Gegenstände, die nicht in die normale Mülltonne passen, wie z. B. Möbel. Aber aufgepasst! Manche großen Sachen wie Elektrogerät gelten nicht als Sperr-, sondern als Sondermüll.