Bußgeldkatalog: Müll und Abfallentsorgung

Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder für falsche Müllentsorgung definieren. Wählen Sie Ihr Bundesland aus:

Spezifische Bußgelder aus dem Bereich „Abfall & Müll“


Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Baden-Württemberg

VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter10 Euro bis 75 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter75 Euro bis 500 Euro
Gegenstände mit scharfen Kanten (z.B. Glasscherben, Nägel, Metallreste)25 Euro bis 100 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste)50 Euro bis 200 Euro
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode)100 Euro bis 300 Euro
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 200 Kilogramm100 Euro bis 500 Euro
Gegenstände schwerer als 200 Kilogramm und größer als ein Kubikmeter500 Euro bis 2.500 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Bis zu fünf Reifen75 Euro bis 200 Euro
Mehr als fünf Reifen200 Euro bis 2.500 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Motorräderbis zu 250 Euro
Pkwbis zu 1.250 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.bis zu 2500 Euro
Verbrennen von Altfahrzeugenbis zu 5000 Euro
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert
Bauschutt bis fünf Kubikmeter250 Euro bis 750 Euro
Bauschutt über fünf Kubikmeter750 Euro bis 2.500 Euro
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert
Stoffe bis 20 Kilogramm25 Euro bis 150 Euro
Stoffe über 20 Kilogramm150 Euro bis 2.500 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Bayern
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter20 Euro bis 35 Euro
Gegenstände bis zwei Kilogramm, Flüssigkeiten bis zwei Liter; sowie Gegenstände mit scharfen Kanten35 Euro bis 80 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter80 Euro bis 320 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste)80 Euro bis 240 Euro
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode)160 Euro bis 500 Euro
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram160 Euro bis 700 Euro
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm700 Euro bis 2.500 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Bis zu fünf Reifen110 Euro bis 330 Euro
Über fünf Reifen330 Euro bis 1.600 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Fahrradbis zu 160 Euro
Kradbis zu 320 Euro
Pkwbis zu 2.000 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.bis zu 8.000 Euro
Verbrennen von Altfahrzeugenbis zu 8.000 Euro
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert
Bauschutt bis fünf Kubikmeter80 Euro bis 1.000 Euro
Bauschutt über fünf Kubikmeter1.000 Euro bis 2.500 Euro
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert
Stoffe bis fünf Kubikmeter20 Euro bis 800 Euro
Stoffe über fünf Kubikmeter800 Euro bis 2.400 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Berlin
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgtbis zu 35 Euro
Kleine Mengen schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert10 Euro bis zu 35 Euro
Gartenabfälle ordnungswidrig in geschützten Gebieten abgelagert20 Euro


Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Brandenburg
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter15 Euro bis 20 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter20 Euro bis 200 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste)37,50 Euro bis 150 Euro
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode)100 Euro bis 300 Euro
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram100 Euro bis 300 Euro
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm400 Euro bis 1.500 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Bis zu fünf Reifen30 Euro bis 200 Euro
Über fünf Reifen200 Euro bis 1.000 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Fahrrad20 Euro bis 200 Euro
Krad50 Euro bis 400 Euro
Pkw150 Euro bis 4.000 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.400 Euro bis 5.000 euro
Verbrennen von Altfahrzeugen300 Euro bis 10.000 Euro
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert
Bauschutt bis fünf Kubikmeter37,50 Euro bis 600 Euro
Bauschutt über fünf Kubikmeter600 Euro bis 1.500 Euro
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert
Stoffe bis fünf Kubikmeter10 Euro bis 250 Euro
Stoffe über fünf Kubikmeter200 Euro bis 500 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Bremen
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter20 Euro bis 25 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter75 Euro bis 2.000 Euro
Gegenstände mit scharfen Kanten (z.B. Glasscherben, Nägel, Metallreste)20 Euro bis 250 Euro
Sondermüll abgelagert50 Euro bis 2.500 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode)100 Euro bis 400 Euro
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 Euro bis 500 Euro
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm500 Euro bis 2.500 Euro
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen ( z.B. Kühlschrank, Heizkörper)150 Euro bis 2.500 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Bis zu fünf Reifen75 Euro bis 250 Euro
Über fünf Reifen250 Euro bis 5.000 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Krad100 Euro bis 400 Euro
Pkw200 Euro bis 2.000 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.400 Euro bis 4.000 Euro
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert
Bauschutt bis fünf Kubikmeter 50 Euro bis 800 Euro
Bauschutt über fünf Kubikmeter800 Euro bis 5.000 Euro
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert
Stoffe bis fünf Kubikmeter50 Euro bis 800 Euro
Stoffe über fünf Kubikmeter800 Euro bis 5.000 Euro
Elektronische Geräte ordnungswidrig abgelagert
Viele kleine (z.B. Toaster, Bohrmaschine)oder einzelne große Gegenstände (z.B. Waschmaschine Trockner)50 Euro bis 400 Euro
Elektronische Geräte mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (zB. Fernseher, Kühlgeräte)100 Euro bis 2.500 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Hamburg
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter35 Euro bis 100 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter120 Euro bis 600 Euro
Gegenstände mit scharfen Kanten (z.B. Glasscherben, Nägel, Metallreste)50 Euro bis 100 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode)75 Euro bis 1.000 Euro
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm250 Euro bis 2.000 Euro
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm400 Euro bis 2.500 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt75 Euro pro Reifen
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Fahrrad100 Euro
Krad250 Euro
Pkw500 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.1.000 Euro bis 2.500 Euro
Verbrennen von Altfahrzeugen150 Euro bis 1.000 Euro
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert
Bauschutt bis fünf Kubikmeter50 Euro bis 800 Euro
Bauschutt über fünf Kubikmeter800 Euro bis 3.000 Euro
Sondermüll ordnungswidrig entsorgt
Sondermüll bis zwei Liter oder zwei Kilogramm300 Euro bis 1.500 Euro
Sondermüll über zwei Liter oder zwei Kilogrammbis zu 5.000 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Hessen
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter10 Euro bis 20 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter20 Euro bis 1.500 Euro
Sondermüll des Haushalts (Lacke, Batterien, Waschmittel etc.)50 Euro bis 1.500 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm50 Euro bis 400 Euro
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm400 Euro bis 1.500 Euro
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen ( z.B. Kühlschrank, Heizkörper)150 Euro bis 2.500 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Bis zu fünf Reifen75 Euro bis 200 Euro
Über fünf Reifen200 Euro bis 1.000 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Fahrrad20 Euro bis 100 Euro
Krad50 Euro bis 200 Euro
Pkw100 Euro bis 1.500 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.300 Euro bis 5.000
Altöl ordnungswidrig abgelagert
Bis 20 Liter25 Euro bis 250 Euro
Über 20 Liter250 Euro bis 5.000 Euro
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert
Bauschutt bis fünf Kubikmeter50 Euro bis 600 Euro
Bauschutt über fünf Kubikmeter6000 Euo bis 10.000 Euro
bei schädlicher Verunreinigung250 Euro bis 50.000
Hundekot auf der Straße20 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Mecklenburg-Vorpommern
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter5 Euro bis 20 Euro
Gegenstände bis zu zehn Liter15 Euro bis 200 Euro
Sondermüll ordnungswidrig entsorgt80 Euro bis 2.000 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram30 Euro bis 500 euro
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm500 Euro bis 5.000 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Altreifen bis 10 Tonnen75 Euro bis 1.000 Euro
Altreifen bis 100 Tonnen1.000 Euro bis 10.000 euro
Altreifen über 100 Tonnen10.000 Euro bis 50.000 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Fahrrad20 Euro bis 100 Euro
Krad50 Euro bis 500 Euro
Pkw oder Anhänger100 Euro bis 2.500 Euro
Lkw, Wohnwagen, Traktor etc.300 Euro 5.000 Euro
Hundekot auf der Straße10 Euro bis 20 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Niedersachsen
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter10 Euro bis 80 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter50 Euro bis 1.000 Euro
Gegenstände mit scharfen Kanten (z.B. Glasscherben, Nägel, Metallreste)50 Euro bis 100 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste)50 Euro bis 150 Euro
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode)100 Euro bis 500 Euro
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 Euro bis 450 Euro
Gegenstände schwerer als 100 Kilogramm und größer als ein Kubikmeter450 Euro bis 1.550 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Bis zu fünf Reifen80 Euro bis 1.000 Euro
Mehr als fünf Reifen1.000 Euro bis 25.000 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Fahrrad50 Euro bis 1.000 Euro
Krad100 Euro bis 2.000 Euro
Pkw100 Euro bis 5.000 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.500 Euro bis 50.000 Euro
Fahrzeugbatterie 50 Euro bis 25.000 Euro
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert
Bauschutt bis fünf Kubikmeter50 Euro bis 800 Euro
Bauschutt über fünf Kubikmeter800 Euro bis 1.550 Euro
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert
Stoffe bis 5 Kubikmeter50 Euro bis 2.000 Euro
Stoffe über 5 Kubikmeter550 Euro bis 10.000 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Nordrhein-Westfalen
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter10 Euro bis 80 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter25 Euro bis 810 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste)50 Euro bis 150 Euro
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode)100 Euro bis 300 Euro
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram100 Euro bis 410 Euro
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm410 Euro bis 1.530 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Bis zu fünf Reifen80 Euro bis 200 Euro
Über fünf Reifen200 Euro bis 510 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Fahrrad20 Euro bis 80 Euro
Krad50 Euro bis 200 Euro
Pkw100 Euro bis 1.500 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.300 Euro bis 1.500 euro
Verbrennen von Altfahrzeugen300 Euro bis 5.000 Euro
Altöl ordnungswidrig abgelagert
Bis 20 Liter50 Euro bis 250 Euro
Über 20 Liter250 Euro bis 5.100 Euro
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert
Stoffe bis fünf Kubikmeter10 Euro bis 510 Euro
Stoffe über fünf Kubikmeter510 Euro bis 1.530 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Rheinland-Pfalz
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter11 Euro bis 80 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter80 Euro bis 515 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste)51 Euro bis 205 Euro
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode)103 Euro bis 410 Euro
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram103 Euro bis 512 Euro
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm512 Euro bis 2.557 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Bis zu fünf Reifen77 Euro bis 205 Euro
Über fünf Reifen205 Euro bis 2.557 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Krad52 Euro bis 256 Euro
Pkw103 Euro bis 1.023 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.410 Euro bis 2.570 euro
Verbrennen von Altfahrzeugen410 Euro bis 5.123 Euro
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert
bis fünf Kubikmeter256 Euro bis 767 Euro
über fünf Kubikmeter767 Euro bis 2.557 Euro
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert
Stoffe bis fünf Kubikmeter11 Euro bis 767 Euro
Stoffe über fünf Kubikmeter767 Euro bis 2.557 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Saarland
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter10 Euro bis 200 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter75 Euro bis 500 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste)50 Euro bis 200 Euro
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode)100 Euro bis 300 Euro
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram100 Euro bis 500 Euro
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm500 Euro bis 2.500 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Bis zu fünf Reifen75 Euro bis 200 Euro
Über fünf Reifen200 Euro bis 2.500 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Fahrrad20 Euro bis 100 Euro
Krad50 Euro bis 250 Euro
Pkw150 Euro bis 1.250 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.400 Euro bis 2.500 euro
Verbrennen von Altfahrzeugen400 Euro bis 5.000 Euro
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert
Bauschutt bis fünf Kubikmeter50 Euro bis 750 Euro
Bauschutt über fünf Kubikmeter750 Euro bis 2.500 Euro
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert
Stoffe bis fünf Kubikmeter10 Euro bis 750 Euro
Stoffe über fünf Kubikmeter750 Euro bis 2.500 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Sachsen
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter10 Euro bis 50 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter40 Euro bis 120 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste)50 Euro bis 200 Euro
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode)100 Euro bis 300 Euro
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm300 Euro bis 10.000 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Bis zu fünf Reifen70 Euro bis 250 Euro
Über fünf Reifen250 Euro bis 3.000 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Fahrrad20 Euro bis 120 Euro
Krad100 Euro bis 500 Euro
Pkw200 Euro bis 2.500 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.400 Euro bis 5.000 euro
Verbrennen von Altfahrzeugen400 Euro bis 5.000 Euro
Schadstoffe ordnungswidrig abgelagert oder verbrannt
Verbrennung außerhalb der zugelassenen Zeiten25 Euro bis 1.000 Euro
Verbrennung ohne Ausnahmegenehmigung100 Euro bis 6.000 Euro
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert
Stoffe bis fünf Kubikmeter10 Euro bis 2.500 Euro
Stoffe über fünf Kubikmeter500 Euro bis 25.000 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Schleswig-Holstein
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte bis zwei Kilogramm, Flüssigkeiten bis zwei Liter10 Euro bis 20 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter50 Euro bis 200 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste)50 Euro bis 150 Euro
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode)100 Euro bis 300 Euro
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram100 Euro bis 400 Euro
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm400 Euro bis 1.500 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Bis zu fünf Reifen75 Euro bis 200 Euro
Über fünf Reifen200 Euro bis 1.000 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Fahrrad20 Euro bis 100 Euro
Krad50 Euro bis 200 Euro
Pkw100 Euro bis 800 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.300 Euro bis 5.000 euro
Verbrennen von Altfahrzeugen300 Euro bis 5.000 Euro
Bauschutt ordnungswidrig abgelagert
Bauschutt bis fünf Kubikmeter50 Euro bis 600 Euro
Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen600 Euro bis 1.500 Euro
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert
Stoffe bis fünf Kubikmeter10 Euro bis 500 Euro
Stoffe über fünf Kubikmeter500 Euro bis 1.500 Euro



Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Thüringen
VergehenBußgeld
Müll des Haushaltes ordnungswidrig entsorgt
Unbedeutende Produkte bis zwei Kilogramm, Flüssigkeiten bis zwei Liter10 Euro bis 50 Euro
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter50 Euro bis 1.500 Euro
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste)50 Euro bis 150 Euro
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode)100 Euro bis 300 Euro
Gegenstände bis ein Kubikmeter oder 100 Kilogram100 Euro bis 400 Euro
Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm400 Euro bis 1.500 Euro
Altreifen ordnungswidrig entsorgt
Bis zu fünf Reifen75 Euro bis 200 Euro
Über fünf Reifen200 Euro bis 1.000 Euro
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert
Fahrrad20 Euro bis 100 Euro
Krad50 Euro bis 200 Euro
Pkw100 Euro bis 1.500 Euro
Lkw, Anhänger, Traktor etc.300 Euro bis 3.000 euro
Verbrennen von Altfahrzeugen300 Euro bis 5.000 Euro
Altöle ordnungswidrig abgelagert
Bis 20 Liter25 Euro bis 250 Euro
Über 20 Liter250 Euro bis 5.000 Euro
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert
Stoffe bis fünf Kubikmeter20 Euro bis 500 Euro
Stoffe über fünf Kubikmeter500 Euro bis 2.000 Euro

Ein Problem der modernen Stadt ist die fachgerechte Müllentsorgung - aus dem Fenster werfen, ist sicher keine Lösung
Ein Problem der modernen Stadt ist die fachgerechte Müllentsorgung – aus dem Fenster werfen, ist sicher keine Lösung

Jeder von uns produziert täglich Müll und Abfall. Nun kräuseln sich vielleicht einige Augenbrauen: „Wo ist denn da der Unterschied?“ könnte man fragen. Eine Antwort findet sich in diesem Ratgeber. Wir wollen außerdem klären, wie man richtig Müll entsorgen kann und was mit dem Müll in Deutschland passiert. Doch zunächst schauen wir uns das Gesetz an, auf dem die Müllentsorgung in Deutschland beruht.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfall“, kurz Kerislaufwirtschaftsgesetz trat am 6. Oktober 1996 in Kraft und regelt seitdem die Abfallwirtschaft in Deutschland. Das Vorgängergesetz trat bereits im Juni 1972 in Kraft.


Im ersten Paragraphen wird das Ziel der Gesetzgebung zusammengefasst:

Paragraph 1 KrWG – Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Es steht also der Gedanke im Vordergrund, so wenig Müll, also nutzlose Überreste der Zivilisation, wie möglich zu produzieren. Im Gegenteil sollen Wiederverwertungsmechanismen greifen, die eine möglichst saubere Umwelt zum Ziel haben. Das kann ein Gesetz alleine nicht bewerkstelligen. Vielmehr muss jeder Bürger sein eigenes Handeln darauf überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um selbst zu einem Gelingen einer funktionierenden Abfall- und Müllentsorgung beizutragen.

Der Unterschied zwischen Abfall und Müll

Müll und Abfall haben einen entscheidenden Unterschied
Müll und Abfall haben einen entscheidenden Unterschied

Wenn die Müllabfuhr kommt, nimmt sie immer nur bestimmte Tonnen mit. An einem Tag ist die Papier-Tonne dran, an einem anderen der Restmüll. Diese Praxis ist Teil der deutschen Abfallwirtschaft und hat einen politischen Hintergrund.

Denn Müll-Recycling und (Wieder-) Verwertung von Abfall wurde als oberste Priorität für die Müllentsorgung in Deutschland festgelegt. Dazu muss der Müll getrennt werden und gehört in verschiedene Müllcontainer. Die Preise der anschließenden Sortierung in den Verwertungsstellen werden so geringer gehalten.

Hier zeigt sich nun der Unterschied zwischen Müll und Abfall: Während das Eine von Produkten und Arbeitsprozessen „abfällt“ und durchaus noch Wert hat, ist das Andere zu nichts mehr zu gebrauchen. Müll muss also vergraben, verbrannt oder gestapelt werden. Gerade bei der Entsorgung von Sondermüll tauchen dabei Probleme auf, denn im Gegensatz zur Restmüllentsorgung können bei falscher Handhabe auf lange Sicht Gefährdungen für Mensch und Natur entstehen.

Diese scharfe Trennung von Müll und Abfall ist jedoch umgangssprachlich nicht von Bedeutung, was sich auch daran zeigt, dass zwischen „Müllentsorung“ und „Abfallentsorgung“ im täglichen Sprachgebrauch kein Unterschied gemacht wird.

Entsorgungskosten für den privaten Haushalt

Die Entsorgungscontainer, die in den meisten Städten an vielbewohnten Straßen stehen, werden von der Stadt dort aufgestellt und privat oder kommunal verwaltet. Der Bürger finanziert dies indirekt durch seine Steuern. Eigentliche Kosten fallen für ihn nicht an. Auch die gelben Säcke, in denen er Verpackungen aus Plastik entsorgen kann, gibt es kostenlos.

Wo gibt es gelbe Säcke

In den Kommunen, in denen gelbe Säcke zum Einsatz kommen, können diese meist in den Bürgerämtern oder im Rathaus abgeholt werden. Auch werden die Säcke manchmal direkt an die Haushalte verteilt oder einige Kioske und kleinere Shops haben sie in großer Menge vorrätig, um sie an die Bürger zu verteilen.

Vorsicht! Nur Verpackungen mit dem grünen Punkt gehören in den gelben Sack und keine anderen Abfälle!

Die Mülltonnen im Hinterhof bezahlt jeder Haushalt mit den Nebenkosten. Die Preise liegen meist pro Monat im höheren zweistelligen Bereich. Wieder ist es abhängig vom Bundesland, welche Container vorgeschrieben sind. Oft gibt es neben der Restmülltonne noch eine Biotonne und eine, für Papier-Abfälle, die leicht wiederverwertet werden können.

Sperrmüll- und Sondermüllentsorgung für private Haushalte

Die Sperrmüll- und Sondermüllentsorgung ist bis zu einem gewissen Grad ebenfalls kostenlos. In den meisten Kommunen steht jedem Haushalt jährlich eine Fuhre Sperrmüll zu. Hier können Möbel aus Holz, Plastik oder Metall abgegeben werden.

Die Müllentsorgung von gefährlichen Stoffen, also Sondermüll, ist ein bisschen komplizierter. Zunächst muss geklärt werden, was Sondermüll eigentlich ist.

Was ist Sondermüll?

Alle Abfälle mit Inhaltsstoffen, die nicht in die Natur gelangen dürfen, werden als Sondermüll bezeichnet. Dazu zählen unter anderem Batterien, Energiesparlampen, Elektrogeräte, Altöl, Reinigungsmittel und Renovierungsabfälle. Aber auch Medikamente gehören dazu.

Jede Kommune hat unterschiedliche Methoden für die Entsorgung von Sondermüll. Diese haben alle gemeinsam, dass sie für den Büger zunächst kostenlos sind. Batterien etwa müssen in den Läden zurückgenommen werden, die sie verkaufen. Dasselbe gilt für Energiesparlampen und Medikamente. Elektronische Geräte können im Wertstoffhof abgegeben werden. Bei Großgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen können allerdings Gebühren anfallen.

Illegale Müllentsorung durch Privatpersonen

Die Entsorgungskosten der Kommunen sind dann besonders hoch, wenn Menschen eine illegale Abfallentsorgung vorziehen und ihren Sperr- oder gar Sondermüll einfach in der Natur ablagern. Dieses Verhalten ist nicht nur asozial und sorgt für eine verschandelte Umwelt. Es kann auch zur Gefährdung für Mensch und Natur kommen. Besonders, wenn giftige Stoffe in den Boden gelangen und das Grundwasser verschmutzen, sorgt das für eine Gefährdung von Leben.

Aus diesem Grund sieht der Bußgeldkatalog Umwelt hohe Bußgelder vor, wenn Privatpersonen die Umwelt auf solch vorsätzliche Weise verschmutzen. Diese sind jedoch in den Bundesländern verschieden. In Berlin etwa muss bis zu 8.000 Euro zahlen, wer einen Anhänger in der Wildnis stehen lässt. 25.000 Euro kostet es in Sachsen, wenn jemand Klärschlamm von mehr als 5 Kubikmetern unsachgemäß entsorgt.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Betriebe sind seit dem 1. April 2010 verpflichtet, ein elektronisches Abfallnachweisverfahren anzuwenden. Hier wird von den verschiedenen Beteiligten der Abfallwirtschaft festgehalten, welche Stationen Müll und Abfall durchlaufen, bis sie am Endpunkt der Verwertungskette angekommen sind.

Betriebe der Abfallwirtschaft müssen ein elektronisches Abfallnachweisverfahren anwenden
Betriebe der Abfallwirtschaft müssen ein elektronisches Abfallnachweisverfahren anwenden

Zu den aufzeichnungspflichtigen Betrieben der Wirtschaft zählen:

  • Erzeuger und Besitzer
  • Einsammler und Beförderer
  • Entsorger

von Müll und Abfall.

Bevor ein elektronisches Abfallnachweisverfahren eingeführt wurde, mussten die Nachweise natürlich auch schon erbracht werden. Allerdings wurden die technischen Möglichkeiten nicht hinreichend genutzt und so wurden die Nachweise per Fax oder auf dem Postweg verschickt. Der elektronische Weg spart nicht nur Zeit, was immer im Sinne eines wirtschaftlichen Unternehmens ist, sondern schont auch die Umwelt, indem Papier eingespart wird.

Das Nachweisverfahren war anfangs auf gefährlichen Sondermüll beschränkt. Mittlerweile ist die Müllentsorgung sowie die Abfallentsorgung gleichermaßen auskunftspflichtig, sobald eine gewisse Menge anfällt.

Privathaushalte sind von der Nachweis- oder Auskunftspflicht ausgenommen. Die zuständigen Behörden können jedoch eine solche anordnen, sobald Abfall oder Müll eines Haushaltes ein übliches Maß dauerhaft überschreitet.

FAQ: Müll und Müllentsorgung

Welches Bußgeld droht bei ordnungswidriger Müllentsorgung?

Die einzelnen Bußgelder richten sich nach dem Bundesland. Eine Übersicht über alle Bußgeldkataloge finden Sie hier.

Wonach richtet sich die Höhe des verhängten Bußgeldes?

Nach der Art des entsorgten Mülls und danach, ob durch die illegale Entsorgung eine Gefährdung für Mensch und Natur entsteht.

Was zählt als Sperrmüll?

Sperrmüll sind sperrige Gegenstände, die nicht in die normale Mülltonne passen, wie z. B. Möbel. Aber aufgepasst! Manche großen Sachen wie Elektrogerät gelten nicht als Sperr-, sondern als Sondermüll.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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