Was ist eine Dashcam?
Das Wort Dashcam setzt sich aus den englischen Begriffen Dash Board (Armaturenbrett) sowie Camera (Kamera) zusammen und bezeichnet eine kleine Videokamera, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe montiert ist. Durch die Frontscheibe wird der Straßenverkehr vor dem Auto gefilmt. Alternative Bezeichnungen für die Dashcam sind unter anderem auch die Begriffe: Carcam, Auto Cam oder Car Camcorder.
Inhaltsverzeichnis
Zweck der Dashcams
Autofahrer erhoffen sich durch die Installation einer Dashcam eine Absicherung bei möglichen Verkehrsunfällen oder Verkehrsdelikten. Die Dokumentation von fehlerhaftem Verhalten im Straßenverkehr oder von Unfallhergängen soll idealerweise für die Beweisführung vor Gericht eingesetzt werden. So könnte durch eine Videoaufnahme geklärt werden, ob eine Unfallpartei die Vorfahrt missachtet hat.
Neben der Verwendung für die persönliche Sicherheit könnten Dashcams aber auch dazu genutzt werden, verkehrswidriges Verhalten von anderen Autofahrern zur Anzeige zu bringen. Wird während der Fahrt zum Beispiel aufgenommen, wie ein Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel missachtet, kann durch das Video der Dashcam das Kennzeichen abgelesen und der Halter ermittelt werden. Des Weiteren erhofft man sich durch die Zunahme der Auto Cams eine positive Entwicklung für eine bewusstere und vorausschauende Fahrweise.
Video: Wir erklären, ob das Benutzen einer Dashcam wirklich erlaubt ist!
Problemfall Dashcam
Sorge bereiten die Carcams vor allem den Datenschützern. Durch das dauerhafte Filmen und der erwarteten weiteren Verbreitung der Dashcams befürchten sie eine ständige Überwachung des Straßenverkehrs, aber auch von unbeteiligten Dritten. Ebenso wie die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten durch die entstehenden Videos.
Ein besonderes Risiko für den Datenschutz ist die Tatsache, dass ein Video ohne Wissen der gefilmten Personen ins Internet gestellt und solche Aufnahmen über Plattformen und Soziale Medien unkontrolliert verbreitet werden. Durch diese Videos wird das Recht der Passanten und Verkehrsteilnehmer auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Außerdem können Dashcams auch ihre Besitzer belasten. Wird nach einem Unfall die Kamera von der Polizei beschlagnahmt und ausgewertet, kann das Video auch das eigene Fehlverhalten dokumentieren. Als Besitzer und Installateur der Dashcam kann man sich dann auch nicht auf die Wahrung der eigenen Privatsphäre berufen.
Rechtliche Kontroverse
Ein eindeutiges Urteil zum Thema Dashcam in Deutschland liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Die Gerichte prüfen, ob die Car Camcorder als Beweismittel zulässig sind bei jedem Fall individuell. Dabei wird der Nutzen der Videoaufnahme für den Besitzer der Dashcam abgewogen mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre der restlichen Verkehrsteilnehmer.
So wurde zum Beispiel ein Dashcam-Video als Beweismittel vor Gericht zugelassen (AG München, Urteil vom 6. Juni 2013, 343 C 4445/13). Allerdings zeigte die Aufnahme, dass der Unfall vom Besitzer der Kamera überwiegend selbst verschuldet war.
Auch das Amtsgericht Niemburg (AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)) kam zu dem Schluss, dass Dashcams als Beweismittel zulässig sind. Begründet wird das Urteil durch den Fakt, dass die Kamera nicht dauerhaft Aufnahmen machte und keine Personen gefilmt wurden. Generell dürften keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, auch nicht die des Angeklagten.
Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
- Kauf und Installation einer Dashcam ist erlaubt.
- Darf für private Natur- oder Urlaubsvideos verwendet werden.
- Dashcams dienen nicht der dauerhaften Überwachung.
- Gezieltes Filmen von Nachbargrundstücken oder Personen mit einer Dashcam ist verboten und kann als Eingriff in die Privatsphäre rechtlich geahndet werden.
- Die Videos können unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden, z. B. wenn die Kamera auf Verdacht einer Gefahrensituation angeschaltet wird und keine Personen gezeigt werden.
FAQ: Dashcam
Unter diesem Begriff wird eine kleine Videokamera verstanden, die meist an der Windschutzscheibe angebracht ist und den vorausfahrenden Straßenverkehr aufzeichnet.
Mithilfe einer Dashcam sollen Videoaufnahmen angefertigt werden, die zum Beispiel bei einem Unfall zur Klärung des Unfallgeschehens und der Schuldfrage beitragen können. Auch eine Fahrerflucht ließe sich dadurch ggf. dokumentieren, um den Täter zu identifizieren.
Der Einsatz von Dashcams ist in Deutschland vor allem aufgrund des Datenschutzes umstritten. Aus diesem Grund ist eine dauerhafte Überwachung nicht zulässig, gleichzeitig ließen einige Gerichte die Aufnahmen aber als Beweismittel zu. Mehr dazu hier.