Bußgelder für illegale Telefonwerbung
Datum des Vorfalls | Werbeinhalt | Funktion | Sanktion |
---|---|---|---|
09.05.2018 | Münzhandel | Auftraggeber | 25.000 Euro |
04.05.2018 | Energieversorgung | Auftraggeber | 140.000 Euro |
19.04.2018 | Zeitungs-Abo | Auftraggeber | 12.500 Euro |
19.04.2018 | Zeitungs-Abo | Call-Center | 7.000 Euro |
18.04.2018 | Finanzdienstleister | Call-Center | 10.000 Euro |
06.04.2018 | Telekommunikationsvertäge | Call-Center | 10.000 Euro |
06.04.2018 | Telekommunikationsvertäge | Auftraggeber | 50.000 Euro |
19.03.2018 | Vertrieb von Fenstern und Türen | Auftraggeber | 5.000 Euro |
Inhaltsverzeichnis
Bußgeld für illegale Telefonwerbung
Der Verbraucherschutz stellt das Prinzip dar, nach dem das deutsche Recht den Verbraucher gegenüber dem Hersteller privilegiert. Dadurch soll der Machtunterschied zwischen beiden Parteien ausgeglichen werden. Bußgelder werden verhängt, wenn ein Unternehmen die Konsumenten gefährdet oder wettbewerbsschädliches Marktverhalten an den Tag legt.
Das Gesetz definiert Verbote, die den Menschen als Konsument schützen sollen. Dazu gehört der Schutz vor unerwünschter Werbung. In diesem Ratgeber soll insbesondere die illegale Telefonwerbung thematisiert werden.
Seit dem 09.10.2013 wird illegale Telefonwerbung nach einer Änderung mit einem höheren Bußgeld geahndet. Zuvor wurde nur ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt. Mittlerweile können sich Unternehmen bei einem Verstoß auf ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro einstellen.
In der Vergangenheit konnten dubiose Unternehmen Bußgelder vermeiden, indem sie die Werbeanrufe von automatischen Anrufmaschinen durchführen ließen. Dies ist nun laut Bußgeldkatalog allerdings auch verboten. Bevor ein Anruf entweder persönlich oder mit einer automatischen Anrufmaschine getätigt werden kann, muss der Verbraucher eine ausdrückliche Einwilligung geben, damit kein Verstoß vorliegt. Diese Einwilligungen wurden allerdings schon des Öfteren illegal erworben. Unternehmen begehen auch einen Verstoß gegen den Verbraucherschutz, wenn sie sogenannte Generaleinwilligungen von Daten- und Adresshändlern erwerben.
Im Jahr 2014 hat die Bundesnetzagentur über 500.000 Euro Bußgelder verhängt, da illegale Werbeanrufe getätigt wurden. Um die Ordnungswidrigkeiten aufzudecken, müssen Verbraucher aktiv werden.
Bußgelder für Forderungen von zwielichtigen Inkasso-Unternehmen
Unseriöse Inkasso-Unternehmen sollen ab November 2014 höhere Bußgelder zahlen. Sie sollen sich dann nicht mehr auf bis zu 5.000 Euro, sondern auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband wertete 4.000 Beschwerden von Verbrauchern aus. Fast alle Beschwerden beziehen sich auch tatsächlich auf illegale Inkasso-Unternehmen.
Meistens werden Inkasso-Forderungen nach illegaler Telefonwerbung, unsachgemäß abgeschlossenen Abonnements im Internet oder Gewinnspielwerbung gestellt. Selbst bei niedrigen Forderungen scheuen sich die dubiosen Unternehmen nicht, mit Lohnpfändung, Kontopfändung, einem schlechten Schufa-Eintrag, Hausbesuchen oder dem Einsatz von Detektiven zu drohen.
Ab der Änderung im Jahr 2014 sollen Inkasso-Unternehmen genauere Angaben machen. Diese sollen den Empfänger der Forderung und den Grund beinhalten. Werden diese Punkte nicht beachtet und zu Unrecht Forderungen gemacht, verzehnfacht sich das Bußgeld im Jahr 2014 auf den Höchstsatz von 50.000 Euro.
Die Erhöhung in der Bußgeldtabelle musste realisiert werden, da die Branche größtenteils unkontrolliert war und sich zudem nicht selbst reguliert.
FAQ: Verbraucherschutz
Die Bußgeldtabelle zeigt beispielhaft, welche Bußgelder für illegale Telefonwerbung vollstreckt werden können.
Wenn der Anruf getätigt wird, ohne dass der Verbraucher zuvor ausdrücklich seine Einwilligung gegeben hat. Auch Anrufe von einer automatischen Anrufmaschine sind in diesem Fall verboten und können mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden.
Nach einer Gesetzesänderung im November 2014 wurde die Bußgeldtabelle angepasst. Illegalen Inkasso-Unternehmen drohen jetzt Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.