Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung an Baustellen
Vergehen | Bußgeld |
---|---|
Die Gefährdungsbeurteilung nicht korrekt, vollständig oder rechtzeitig gemacht | 3000 Euro |
Verkehrswege weisen Mängel auf oder sind nicht zu diesem Zweck geeignet | 1000 Euro |
Eine unmittelbare beachtliche Gefahr tritt auf und der Arbeitgeber lässt das Arbeiten nicht einstellen | 5000 Euro |
Sicherheitseinrichtungen werden nicht wie vorgeschrieben gewartet und überprüft | 1000 Euro |
Vorkehrungen bezüglich Flucht und Rettung wurden nicht getroffen | 2000 Euro |
Das Erste-Hilfe-Material ist unvollständig oder fehlt gänzlich | 200 Euro |
Das Erste-Hilfe-Material wird nicht zur Verfügung gestellt | 1000 Euro |
Toiletten sind nicht vorhanden oder nutzbar | 600 Euro |
Pausenraum ist nicht vorhanden oder nutzbar | 600 Euro |
Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung
an Baustellen mit Absturzgefahr
Vergehen | Bußgeld |
---|---|
Keine Sicherheitsvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen vorhanden | 5000 Euro |
Sicherheitsvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen sind nicht vollständig | 3500 Euro |
Arbeiter werden nicht vor herabfallenden Gegenständen geschützt oder der Schutz ist nicht dazu geeignet | 2000 Euro |
Keine Sicherung von Gefahrenbereichen vorhanden | 2000 Euro |
Mittel und Geräte zur Bekämpfung von Feuer nicht dazu geeignet oder nicht ausreichend vorhanden | 1000 Euro |
Notausgänge und Fluchtwege weisen Mängel auf oder sind nicht zu diesem Zweck geeignet | 3000 Euro |
Der Notausgang oder der Fluchtweg besitzt keine Sicherheitskennzeichnung oder jene reicht nicht aus | 2000 Euro |
Unzureichende oder fehlende Beleuchtung | 400 Euro |
Unzureichende oder fehlende Sicherheitsbeleuchtung | 1000 Euro |
Weitere benötigte Einrichtungen fehlen oder reichen nicht aus | 400 Euro |
Keine ausreichende Versorgung mit gesundheitlich bekömmlicher Luft | 2000 Euro |
Fahrzeuge, Erdbaumaschinen oder Förderzeuge besitzen keine oder eine unzureichende Standsicherung | 5000 Euro |
Unzureichende oder unsichere Verkehrswege bei gleichzeitigem Fahr- und Fußgängerverkehr | 2000 Euro |
Höher oder tiefer gelegene Arbeitsplätze und entsprechende Zugänge haben keine oder eine ungenügende Standsicherheit und Stabilität | 5000 Euro |
Bei Ausschachtungen, Brunnenbauarbeiten, unterirdischen oder Tunnelbauarbeiten fehlt eine Abböschung bzw. Verbau oder Verschalung oder ist unzureichend | 5000 Euro |
Anliegende Medien wurden bei Erdarbeiten nicht erkundet | 2000 Euro |
Maßnahmen bei möglichem Sauerstoffmangel fehlen oder sind nicht ausreichend (z.B. kein Atemschutz oder fehlende Unterweisung der Arbeitnehmer) | 5000 Euro |
Beim Auf- Um- und Abbau von Sprundwänden und Senkkästen können keine oder nur unzureichende Maßnahmen zur Rettung von Arbeitnehmern gegen Eindringen von Material und Wasser ergriffen werden | 3500 Euro |
An Laderampen fehlen Absturzsicherungen oder sie sind nicht ausreichend | 1000 Euro |
Eine befähigte Person ist bei der Planung oder Durchführung von Abbruch- und Montage- oder Demontagearbeiten (Massivbauelemente, Spundwände oder Senkkästen) nicht als Aufsicht anwesend | 3000 Euro |
Elektrische Freileitungen wurden nicht freigeschaltet, nicht verlegt, nicht abgeschrankt, nicht abgeschirmt oder es wurden keine Hinweise befestigt | 3000 Euro |
Der Arbeitsschutz auf Baustellen
Auf Baustellen sind die Beschäftigten besonderen Gefährdungen ausgesetzt, weswegen es viele spezifische Regeln gibt.Um sich eine Überblick zu verschaffen, ist hier ein Auszug aus Vorschriften und Regeln bezüglich des Arbeitsschutzes auf Baustellen:
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Allen voran sind die Unternehmer für den Arbeitsschutz auf Baustellen zuständig. Dabei müssen folgende Regeln beachtet werden:
- Die Arbeitsabläufe sind der Arbeitssicherheit entsprechend geplant.
- Falls eine Schutzausrüstung nötig ist, muss diese bereitgestellt werden.
- Die genutzten Arbeitsmittel entsprechen den Regeln der Arbeitssicherheit.
- Die Arbeitsstätte ist sicher.
Inhaltsverzeichnis
Die Baustellenverordnung (BaustellV)
Die Baustellenverordnung dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Sie besagt allerdings auch, dass der Zuständige der Arbeitsschutzbehörde eine Vorankündigung zuschickt. Diese muss eingereicht werden, sofern die gesamte Arbeit über 500 Personentagen liegt oder die Arbeit 30 Tage lang anhält und dabei über 20 Beschäftigte über mindestens eine Schicht zusammen arbeiten.
Außerdem muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erstellt werden. Dies ist der Fall, wenn die Beschäftigten mehrere Arbeitgeber haben und bei der Arbeit eine besondere Gefährdung vorhanden ist oder eine Vorankündigung erstellt werden muss.
Zudem muss der Zuständige laut der BaustellV eine Unterlage für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Umsetzung der in der Zukunft folgenden Arbeitenanfertigen, wenn es mehrere Arbeitgeber bei den Bauarbeiten gibt. Dazu zählen beispielsweise Reparaturen oder Inspektionsarbeiten.
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
In den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) befinden sich Konkretisierungen zur Baustellenverordnung (BaustellV). Diese Konkretisierung wurde durch den Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB). Die RAB macht befasst sich beispielsweise mit den genauen Anforderungen an den Gesundheits- und Sicherheitsplan.
Die Arbeitsstättenverordnung auf Baustellen
Verstöße gegen die Arbeits-stättenverordnung (ArbStättV) werden mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro geahndet. Es kann allerdings auch auf bis zu 5000 Euro ansteigen. Dies ist der Fall, wenn der Zuständige die Arbeit nicht einstellen lässt, obwohl die Beschäftigten einer großen Gefährdung ausgesetzt sind. Die Höhe des Bußgeldes ist dadurch gerechtfertigt, dass der Arbeitsschutz auf Baustellen ansonsten stark vernachlässigt ist.
Besteht an der Baustelle Absturzgefahr, ist der Bußgeldkatalog-Baustelle strenger. Das niedrigste Bußgeld von 400 Euro wird beispielsweise im Falle einer schlechten oder nicht vorhandenen Beleuchtung fällig. Ansonsten liegen fast alle Bußgelder aus diesem Bereich im vierstelligen Bereich.
FAQ: Arbeitsschutz auf Baustellen
Die Bußgelder können Sie dem Bußgeldkatalog entnehmen.
Ja. Die entsprechende Bußgeldtabelle finden Sie hier.
Unter anderem kommen hier die Baustellenverordnung, die PSA-Benutzungsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz zur Anwendung.