Bußgeldstelle Berlin

Sollten Sie einen telefonischen oder postalischen Kontakt mit der Bußgeldstelle bevorzugen, ist die Bußgeldstelle Berlin zusätzlich auch über das Telefon oder an der angegebenen Adresse zu erreichen. Dort können die Mitarbeiter ebenso auf Ihre Fragen antworten. Die wichtigsten Daten, um mit der ZBS Berlin in Kontakt zu treten, finden Sie nachfolgend.

Buß­geld­stel­leA­dres­seKon­takt
Po­li­zei­prä­si­dent in Be­rlin – Zen­tra­le Ser­vice­ein­heit Buß­geld­stel­leHaus­an­schrift
12660 Ber­lin

Ak­ten- und Fo­to­ein­sicht
Ma­ga­zin­stra­ße 5
10179 Ber­lin
Te­le­fon:
030/4664-995150
Fax:
030/ 4664-99529 -7 oder -8
E-Mail:
bussgeldstelle@bowi.berlin.de

Home­page
www.berlin.de

Aufgaben der Bußgeldstelle Berlin

Die zentrale Bußgeldstelle in Berlin verschickt jährlich zahlreiche Bußgeldbescheide.
Die zentrale Bußgeldstelle in Berlin verschickt jährlich zahlreiche Bußgeldbescheide.

Die Bundeshauptstadt von Deutschland, die zugleich einen Stadtstaat darstellt, besitzt natürlich ebenfalls eine zentrale Bußgeldstelle. Sie geht einher mit der Polizei des Landes Berlin – der Polizeipräsident Berlin. Diese Bußgeldstelle besitzt sozusagen den Polizeipräsidenten als „Chef“. Etwa 22.000 fleißige Mitarbeiter der Polizei sind für die Ahndung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Raum Berlin verantwortlich. Der größte Teil der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wird in dieser Bußgeldstelle erledigt.

Zudem kümmert sich in Berlin die Bußgeldstelle um das Umsetzen von Kraftfahrzeugen – also das Abschleppen verkehrswidrig geparkter PKW. Sichergestellte Kraftfahrzeuge werden von der Bußgeldstelle Berlin verwahrt.

Weitere Aufgaben der Polizei Berlin


Der Polizeipräsident in Berlin und die Bußgeldstelle sind eng miteinander verknüpft und teilen sich im gewissen Sinne einen Verwaltungsort. Dadurch haben die Mitarbeiter der zentralen Bußgeldstelle (ZBS) Berlin natürlich ein wesentlich größeres Spektrum an Aufgabengebieten. Demnach hat die Polizei in Berlin selbstverständlich nicht nur die Verwaltung der ZBS zur Aufgabe.

Andere wichtige Tätigkeiten fallen ebenso in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Dazu zählen zum Beispiel präventive Maßnahmen bei Straftaten und im Straßenverkehr, die Wahrung der Verkehrssicherheit, Schutz und Hilfestellung von Opfern einer Straftat oder die Entgegennahme von Hinweisen, Beschwerden und Anregungen. Des Weiteren gehört auch die Gewaltprävention zu den Tätigkeitsfeldern der Polizei – sie unterstützt vor allem Schwule, Lesben, Bisexuelle oder inter-und transgeschlechtliche Personen und nimmt Anzeigen bei Vergehen auf.

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann teure Folgen durch die Bußgeldstelle Berlin bedeuten.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann teure Folgen durch die Bußgeldstelle Berlin bedeuten.

Der Polizeipräsident in Berlin kümmert sich aber auch um interkulturelle Belange, wie beispielsweise politisch motivierte Straftaten zu verhindern und zu bekämpfen sowie Opfer zu beschützen. Eine Anti-Korruptionsrichtlinie soll präventiv Korruptionen entgegenwirken. Eng gekoppelt mit der Bußgeldstelle in Berlin sind auch die Berliner Ordnungsämter, deren Aufgabenfeld vorrangig der ruhende Verkehr darstellt. Halten oder parken Sie also einmal nicht korrekt oder vergessen einmal, einen Parkschein zu lösen und werden kontrolliert, ist dafür neben der Berliner Polizei vorwiegend eines der Ordnungsämter zuständig.

Bekanntermaßen ist wiederrum eine Bußgeldstelle vorwiegend für den fließenden Verkehr ihres Verwaltungsgebietes zuständig. Das trifft somit auch auf die Bußgeldstelle in Berlin zu. Geschwindigkeitsübertretungen und andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verfolgt und ahndet demnach die ZBS Berlin.

Kontaktmöglichkeiten mit der Polizei Berlin und Bußgeldstelle Berlin

Sie haben verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, mit der ZBS Berlin in Kontakt zu treten. Das Online-Portal der Bußgeldstelle Berlin gibt Betroffenen die Chance, zu unterschiedlichen Themen, Einsichten und Änderungen bequem über das Internet zu erledigen. Die erforderlichen Login-Daten dafür finden Sie immer auf dem Anhörungsbogen, den Sie bei einem Verstoß zugestellt bekommen haben. Natürlich können Sie auf via Post oder E-Mail Kontakt mit der zentralen Bußgeldstelle Berlin aufnehmen.

Es ist besonders wichtig, dass Sie immer Ihr Aktenzeichen angeben! Auch bei entsprechenden Überweisungen sollten Sie dieses niemals im Verwendungszweck vergessen.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

22 Kommentare zu “Bußgeldstelle Berlin

  1. L angelika

    Wie kann es sein das die bußgeldstelle Strafzettel ausstellt ohne das vom ordnungsamt prüfen zu lassen ob überhaupt ein Verstoß vorgefallen ist . Wir haben aktuell eine nette Privatperson in unserer Straße der von morgens bis abends Verstöße meldet obwohl man noch nichtmal da stand Nachbarn haben sogar Strafzettel vom selben Tag 1 morgens 1 nachmittags. Angeblich zu enge stelle und niemand überprüft das ich habe aktuell 11 Strafzettel in Folge (ende noch nicht abzusehen ) 1 Nachbarin hat schon 25 Stück die andere im Haus hat erst 7 usw . Bei der bußgeldstelle angerufen heißt es ok wir gucken mal . Aber davon hab ich nichts wenn weiterhin nichts passiert bei der polizeiwache wo ich eine Anzeige gegen den Herren machen wollte hieß es können sie das über die onlinwache machen wir haben gleich schichtwechsel das würde jetzt zu lange dauern ( hahaha die verarsche überrascht mich nicht ) auf meine Frage wie sich das nennt was ich anzeigen möchte konnte man mir auch keine Auskunft geben ich soll irgendwas nehmen was der Sachlage nahe kommt es wird eh irgendwann richtig zugeordnet . Egal wo man anruft egal wo man hingeht niemand fühlt sich dafür zuständig dem treiben des Nachbarn zu beenden . Das ist der deutsche Staat es ist krass wenn man hört das Polizisten schon sagen wie kann das sein das Bußgelder ausgestellt werden ohne das das ordnungsamt das überprüft .Sie sagen selber das das Gesetz geändert wurde das Privatpersonen genau sowas nicht mehr machen können . Ich finde das tatsächlich langsam nicht mehr lustig

  2. Eneva

    Guten Abend
    Meine Mann hat bekommen Strafe und 1 Monat Fahrverbot am 10.11.2020. Wir haben bezahlt die Strafe und haben wir die Führerschein gegeben bei Friesenstraße Abschnitt 52. Diese 1 Monat ist schön vorbei und am 10.12.2020 wir war da für Führerschein abholen, aber die Mitarbeiter von da hat gesagt die Führerschein ist geschickt per Post, aber ist schön eine Woche und die Führerschein ist noch nicht gekommen. Ich habe angerufen bei Bußgeldstelle und von da hat mir gesagt das die Führerschein ist nicht da. Wie kann ich die Führerschein bei Mann finden?

  3. C. Smolarczik

    Gegen den Bussgeldbescheid lege ich Widerspruch ein. Ich habe den Kaufvertrag der Bussgeldstelle zukommen lassen, wovon Sie mir bitte eine Kopie zurück schicken möchten. Auf dem Kaufvertrag steht, dass ich dieses Auto im Mai verkauft habe.
    MfG
    Smolarczik
    58.56.154296.0

  4. Wolf A.K.

    Warum findet man bei einem Parkvergehen öfter keinen Zettel an der Windschutzscheibe mehr vor worauf eine Ordnungswidrigkeit angekündigt wird. Seltsamerweise ist mir aufgefallen, daß man beim Parken, wo Ticketautomaten stehen, öfter beobachtet wird, meistens von seltsamen Laden-‚besitzern‘. Da kommt der Verdacht auf, daß da evtl. mit den Ordnungshütern eine Absprache gilt, die dann aus der Nähe informiert werden. Was ist da los ?

  5. Raimund Fontayne

    Aktenzeichen: 58.11693809.8
    Wie kann ich das Verwarnungsgeld in Hoehe von 25.EUR, via Kreditkarte in Dollar, bezahlen?
    Ich habe versucht sie Anzurufen, auch mein Versuch ueber Internet, ist mir auch nicht gelungen.

    Mit bestem Dank,
    R. Fontayne

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Raimund Fontayne

      Für Ihr Anliegen sind wir der falsche Ansprechpartner. Wenden Sie sich an die dafür zuständige Bußgeldstelle.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  6. Ernst-Otto Constantin

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mein Aktenzeichen: 58.81.601459.8. Bei meiner Überweisung sind mir 2 Fehler unterlaufen. 1.:Ich habe an dieses Aktenzeichen noch eine 6 angefügt. 2.: ich habe Ihnen 2490,00 € zuviel überwiesen. Es geht um einen Betrag von 278,50 € den ich zu zahlen hebe. Überwiesen wurden von mir am 24.08.2018 2.768,50. Da hat sich als 3. Ziffer eine 6 eingeschlichen. Ich habe am 27.08.2018 per Mail an Sie um Rücküberweisung der zu viel gezahlten Summe gebeten. Heute habe ich versucht telefonisch mit Ihnen Kontakt auf zu nehmen. Mir wurde mitgeteilt dads das nicht geht aber man wolle einen Rückruf organisieren. Ich gabe die erfragten Auskünfte dafür an. Der Rückruf könne 3 Tage dauern. Ich verstehe das nicht.
    MfG
    Ernst-Otto Constantin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ernst-Otto Constantin

      Für Ihr Anliegen sind wir der falsche Ansprechpartner.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  7. Klagge, W.

    Betreff: Aktenzeichen 58.81.580687.3
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe am Dienstag den 07.08.18 den Betrag in höhe von 228,50 € auf Ihr Konto
    bei der Landeshauptkasse Berlin, 10179 per Online Banking überwiesen. Da es meine
    erste Online Überweisung war, ist mir ein Fehler passiert. Ich habe in der Spalte
    Verwendungszweck die BIC PBNKDEFFXXX eingetragen. Ohne zu prüfen habe die
    Überweisung zu früh abgeschickt. Ich hoffe, dass sie diesen Fehler nach Prüfung finden
    und mir den Betrag zurücküberweisen können. Ich werde die Überweisung von 228,50€
    erneut mit dem richtigen Az. 0588158068731 an Sie abschicken.
    Mit freundlichen Gruss
    Wilhelm Klagge

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Klagge, W.

      Hierfür sind wir der falsche Ansprechpartner. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  8. Ralf S.

    Guten Morgen Team der Magazinstr,
    ich habe den überblick verloren welche Briefe ich von euch bezahlt habe und welche nicht.
    Könnt ihr mir schreiben wie ich vorgehe damit ich eine Auflistung aller meiner Verfahren bekomme.
    Wenn es geht per E-Mail.
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ralf,

      für Ihre Frage sollten Sie sich direkt an die Bußgeldstelle wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in der Tabelle auf unserer Seite zur Bußgeldstelle Berlin.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  9. Rolf W.

    Sehr geehrtes Team,

    Bei den Antworten hier im „ Portal“ wird imner auf die Bußgeldstelke verwiesen und deren Portal.
    Leider bekommt man dort ( Portal ) keine Rpcksntworten und beim telefonischem Versuch wird man aus der Schleife geworfen.( mit der Bitte : später versuchen)

    Habe dies 34 mal probiert, um in einer nichtigen Angelegenheit eine Antwort zu bekommen.

    Wurde in eine 30 Zone geblitzt. Keine Kita, keine Schule, keine Wohnhäuser oder Sport-/ Spielplätze.
    Keine Fußgänger oder Jogger. Auch kein Fuchs, welcher einem Gute Nacht wünscht.

    Wir wohnen 30 Jahre in eine 30er Strasse mit all diesen aufgezählten Attributen. Noch nie wurde dort etwas gegen Raserwahn unternommen.

    Wir werden an einem Sonntagmorgen mit 41kmh im Niemannsland geblitzt und noch nichteinmal der „ blitzende Beamte“ konnte mir sagen warum er dies machen muß.

    Können Sie uns diese Info geben, damit wir noch etwas lernen im hohen Alter?

    Mit bestem Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rolf W.,

      im Straßenverkehr ist es wichtig, dass alle Teilnehmer sich an die Regeln halten, damit Unfälle verhindert werden können. Es ist dabei unerheblich, zu welcher Tageszeit Sie unterwegs sind. In Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um ggf. einen Einspruch einzulegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Sarah

    Hallo liebe Mitarbeiter der Bussgeldstelle,
    Wenn Sie schon eine Rufnummer hinterlassen, dann wäre es auch nett wenn Sie mal den Hörer abnehmen würden. Ich rufe immer in den Öffnungszeiten an, und ihr Anrufbeantworter bitte darum während den Öffnungszeiten anzurufen.
    Solange ich nicht mein Anliegen lösen kann, werde ich nix bezahlen Lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sarah,

      da wir nicht die Bußgeldstelle sind, können wir Ihnen da leider nicht weiterhelfen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  11. Barbara B.

    Aktenz. [von der Redaktion editiert] Sehr geehrte Damen und Herren ich möchte Sie bitten mir für die Zahlung des genannten
    Bußgeldbescheides eine Frist bis 30.4.2017 zu gewähren. Ich sehe mein Verschulden ein. es ist mir aber momentan
    nicht möglich diesen zu begleichen, aber Ende des Monats zahle ich es umgehend. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    mfg
    B.B.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Barbara,

      mit Ihrem Anliegen sollten Sie sich an die zuständige Bußgeldbehörde wenden. Die Adresse können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  12. Harp

    Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am Samstag ausversehen keinen Parkschein gezogen und sollen nun innerhalb einer Woche zehn Euro bezahlen. Wir haben leider den Zettel verloren, was können wir machen?

    MfG
    Harp

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Harp,

      in dem Fall sollten Sie sich an die Ordnungsbehörde wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Wolfgang S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    am 14.06.2016 gegen 11:34 Uhr stand ein Dienstkraftfahrzeug der Bundespolizeiinspektion Tegel im Innenring des Flughafens Berlin Tegel an der Position 0. Da dieses Dienstkraftfahrzeug mit einem Tarnkennzeichen versehen war und sich im Einsatz befand, bitte ich Sie, das Verwarnungsgeld in Höhe von 15,00 Euro einzustellen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang S.,

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Wolfgang S.,

      bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Bußgeldstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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