Die Freie Hansestadt Bremen ist ebenso im Besitz einer Bußgeldstelle – sie besitzt sogar zwei. Zum einen die Bußgeldstelle Bremen – auch wenn diese sozusagen von Stadtamt Bremen vertreten wird, zum anderen die Bußgeldstelle Bremerhaven. Demzufolge bearbeiten die Mitarbeiter hier nicht nur Bußgeldbescheide zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern auch zu allgemeinen Ordnungswidrigkeiten im Raum Bremen.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Kontaktdaten und Informationen Bußgeldstelle in Bremen.
Bußgeldstelle | Adresse | Kontakt |
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Stadtamt – Bußgeldstelle/ Verkehrsordnungswidrigkeiten | Stresemannstraße 48 28207 Bremen | Telefon: 0421/ 361-88624 Fax: 0421/496-59301 E-Mail: bussgeldstelle@stadtamt.bremen.de Homepage www.stadtamt.bremen.de |
Das Stadtamt Bremen: Bußgeldstelle und Ort vieler weiterer Ämter
Inhaltsverzeichnis
Der Vorteil, dass sich die Bußgeldstelle Bremen im Stadtamt befindet, ist klar: Es befinden sich hier viele nützliche Ämter kompakt an einem Ort. Unter anderem sind dies das Standesamt, die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, die Verkehrsüberwachung und einige andere Ämter.
Das Stadtamt beherbergt demnach zusätzlich zur allgemeinen Verwaltung Abteilungen für Personenstands- und Meldeangelegenheiten, Gewerbe-und Ordnungsangelegenheiten, Aufenthalt und Einbürgerung und selbstverständlich für Straßenverkehrsangelegenheiten. Außerdem besitzt es ein Bürgerservicecenter.
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten werden unter anderem zu folgenden Punkten zusammengefasst:
- Rundfunkgebühren
- Baumschutz
- Lärmschutz
- Hundehaltung
- Nichtraucherschutz
Das Bußgeldverfahren: Ablauf und Einspruch
Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens in Deutschland wird immer realisiert auf Ebene des Bundeslands – in diesem Fall des Stadtstaates Bremen – oder aber auch auf kommunaler Ebene. Auf diese Weise kann für mehr Verkehrssicherheit in allen Gebieten des jeweiligen Bundeslandes gesorgt werden. In Bremen, wie auch in einigen anderen Bundesländern, werden Bußgeldverfahren zu Verkehrsordnungswidrigkeiten zentral bearbeitet – entweder in der Bußgeldstelle Bremen oder Bremerhaven. Nichtsdestotrotz ist der Ablauf eines Bußgeldverfahrens für Vergehen im Straßenverkehr eine komplexe und zeitaufwendige Angelegenheit.
Zunächst sorgen die Polizei und das Ordnungsamt dafür, dass Vergehen im Straßenverkehr bei der Bußgeldstelle Bremen angezeigt werden. Die weitere Bearbeitung und Verwaltung erfolgt dann dort. Der Bearbeiter entscheidet dann unter Berücksichtigung des Bußgeldkatalogs über Bußgelder, ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg.
Wie überall in Deutschland hat der Betroffene auch in Bremen das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ist die Handhabung mit Verkehrssündern zwar sehr streng angesetzt, können den Beamten in der Bußgeldstelle trotzdem Fehler unterlaufen, die den Bescheid verfälschen. Bereits beispielsweise bei der Messung von Geschwindigkeiten am Ort des Geschehens können technische Fehler auftreten, die das Ergebnis und somit die weitere Bearbeitung des Vergehens in der Bußgeldstelle beeinträchtigen.
Nützlich zu wissen: Die Bußgeldstelle Bremen hat immer montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr telefonische Sprechzeiten. Außerdem noch zusätzlich freitags von 8 bis 12 Uhr. Persönliche Sprechzeiten sind von Montag bis Dienstag und von Donnerstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Mittwochs bleibt die Bußgeldstelle für Angelegenheiten in Bezug auf Verkehrsordnungswidrigkeiten immer geschlossen.
Achtung: Verwechslungsgefahr
Nicht zu verwechseln ist die Bußgeldstelle in Bremen mit der Bußgeldstelle Bremerhaven. Die Bußgeldstelle dort gehört nämlich ebenso zum Zwei-Städte-Staat, der sich aus Bremen und Bremerhaven zusammensetzt. Dort beschäftigen sich die Mitarbeiter natürlich auch mit Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel: falsches Parken, zu schnelles Fahren, das Übersehen eines Rotlichts, aber auch die verspätete Ummeldung nach einem Wohnungswechsel oder Störung der Nachbarn durch zu laute Musik.
Darüber hinaus führt die Bußgeldstelle in Bremerhaven Geschwindigkeitsmessungen durch. Stationäre Rotlicht-und Geschwindigkeitsmessanlagen sowie mobile Radarwagen dienen dem Zweck, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden. Die Schutzpolizei steht der Behörde dabei unterstützend zur Seite.