Bußgeldstelle Bremen

Die Freie Hansestadt Bremen ist ebenso im Besitz einer Bußgeldstelle – sie besitzt sogar zwei. Zum einen die Bußgeldstelle Bremen – auch wenn diese sozusagen von Stadtamt Bremen vertreten wird, zum anderen die Bußgeldstelle Bremerhaven. Demzufolge bearbeiten die Mitarbeiter hier nicht nur Bußgeldbescheide zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern auch zu allgemeinen Ordnungswidrigkeiten im Raum Bremen.

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Kontaktdaten und Informationen Bußgeldstelle in Bremen.

Buß­geld­stel­leA­dres­seKon­takt
Stadt­amt – Buß­geld­stel­le/ Ver­kehrs­ord­nungs­wi­drig­kei­tenStre­se­mann­stra­ße 48
28207 Bre­men
Telefon:
0421/ 361-88624
Fax:
0421/496-59301
E-Mail:
bussgeldstelle@stadtamt.bremen.de

Home­page
www.stadtamt.bremen.de

Das Stadtamt Bremen: Bußgeldstelle und Ort vieler weiterer Ämter


Der Vorteil, dass sich die Bußgeldstelle Bremen im Stadtamt befindet, ist klar: Es befinden sich hier viele nützliche Ämter kompakt an einem Ort. Unter anderem sind dies das Standesamt, die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, die Verkehrsüberwachung und einige andere Ämter.

Ein Vergehen im Straßenverkehr bedeutet in der Regel, viel Geld an die Bußgeldstelle Bremen bezahlen zu müssen.
Ein Vergehen im Straßenverkehr bedeutet in der Regel, viel Geld an die Bußgeldstelle Bremen bezahlen zu müssen.

Das Stadtamt beherbergt demnach zusätzlich zur allgemeinen Verwaltung Abteilungen für Personenstands- und Meldeangelegenheiten, Gewerbe-und Ordnungsangelegenheiten, Aufenthalt und Einbürgerung und selbstverständlich für Straßenverkehrsangelegenheiten. Außerdem besitzt es ein Bürgerservicecenter.
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten werden unter anderem zu folgenden Punkten zusammengefasst:

  • Rundfunkgebühren
  • Baumschutz
  • Lärmschutz
  • Hundehaltung
  • Nichtraucherschutz

Das Bußgeldverfahren: Ablauf und Einspruch

Heutzutage haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, mit der Bußgeldstelle Bremen in Kontakt zu treten – zum Beispiel über das Internet.
Heutzutage haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, mit der Bußgeldstelle Bremen in Kontakt zu treten – zum Beispiel über das Internet.

Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens in Deutschland wird immer realisiert auf Ebene des Bundeslands – in diesem Fall des Stadtstaates Bremen – oder aber auch auf kommunaler Ebene. Auf diese Weise kann für mehr Verkehrssicherheit in allen Gebieten des jeweiligen Bundeslandes gesorgt werden. In Bremen, wie auch in einigen anderen Bundesländern, werden Bußgeldverfahren zu Verkehrsordnungswidrigkeiten zentral bearbeitet – entweder in der Bußgeldstelle Bremen oder Bremerhaven. Nichtsdestotrotz ist der Ablauf eines Bußgeldverfahrens für Vergehen im Straßenverkehr eine komplexe und zeitaufwendige Angelegenheit.

Zunächst sorgen die Polizei und das Ordnungsamt dafür, dass Vergehen im Straßenverkehr bei der Bußgeldstelle Bremen angezeigt werden. Die weitere Bearbeitung und Verwaltung erfolgt dann dort. Der Bearbeiter entscheidet dann unter Berücksichtigung des Bußgeldkatalogs über Bußgelder, ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg.

Wie überall in Deutschland hat der Betroffene auch in Bremen das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ist die Handhabung mit Verkehrssündern zwar sehr streng angesetzt, können den Beamten in der Bußgeldstelle trotzdem Fehler unterlaufen, die den Bescheid verfälschen. Bereits beispielsweise bei der Messung von Geschwindigkeiten am Ort des Geschehens können technische Fehler auftreten, die das Ergebnis und somit die weitere Bearbeitung des Vergehens in der Bußgeldstelle beeinträchtigen.

Haben Sie also die Vermutung, dass solch ein Fehler in Ihrem Bußgeldbescheid vorliegen sollte, können Sie einen Einspruch dagegen einlegen. Meist ist es hierbei hilfreich, einen Anwalt zur Überprüfung des Bußgeldbescheids einzuschalten.

Nützlich zu wissen: Die Bußgeldstelle Bremen hat immer montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr telefonische Sprechzeiten. Außerdem noch zusätzlich freitags von 8 bis 12 Uhr. Persönliche Sprechzeiten sind von Montag bis Dienstag und von Donnerstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Mittwochs bleibt die Bußgeldstelle für Angelegenheiten in Bezug auf Verkehrsordnungswidrigkeiten immer geschlossen.

Des Weiteren weißt die Bußgeldstelle Bremen darauf hin, dass alle Buß-und Verwarnungsgelder ausschließlich via Überweisung gezahlt werden können. Barzahlungen schließt die Behörde aus.

Achtung: Verwechslungsgefahr

Nicht zu verwechseln ist die Bußgeldstelle in Bremen mit der Bußgeldstelle Bremerhaven. Die Bußgeldstelle dort gehört nämlich ebenso zum Zwei-Städte-Staat, der sich aus Bremen und Bremerhaven zusammensetzt. Dort beschäftigen sich die Mitarbeiter natürlich auch mit Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel: falsches Parken, zu schnelles Fahren, das Übersehen eines Rotlichts, aber auch die verspätete Ummeldung nach einem Wohnungswechsel oder Störung der Nachbarn durch zu laute Musik.

Darüber hinaus führt die Bußgeldstelle in Bremerhaven Geschwindigkeitsmessungen durch. Stationäre Rotlicht-und Geschwindigkeitsmessanlagen sowie mobile Radarwagen dienen dem Zweck, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden. Die Schutzpolizei steht der Behörde dabei unterstützend zur Seite.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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