Der Sitz der zentralen Bußgeldstelle in Hessen liegt in Kassel, der drittgrößten Stadt des Bundeslandes. Den genauen Ort für die Bußgeldstelle in Kassel stellt das Regierungspräsidium Kassel dar. Hier werden alle Verkehrsordnungswidrigkeiten verwaltet, die in Hessen begangen wurden.
Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Kontaktmöglichkeiten zum Regierungspräsidium Kassel und dessen Bußgeldstelle: per Telefon, Fax, E-Mail, Homepage und Post.
Bußgeldstelle | Adresse | Kontakt |
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Regierungspräsidium Kassel – Zentrale Bußgeldstelle Hessen | Hausanschrift Oberen Königsstraße 3 34117 Kassel Postanschrift 34110 Kassel | Telefon: 0561/106-4444 Fax: 0661/ 32764-1999 E-Mail: post@zbs.hessen.de Homepage www.rp-kassel.hessen.de |
Grundlagen für Entscheidungen im Regierungspräsidium (RP) Kassel – Bußgeldstelle
Inhaltsverzeichnis
Die Entscheidungen, die die Beamten in einer Bußgeldstelle treffen, müssen selbstverständlich immer auf gesetzlichen Grundlagen basieren. Für die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die im Bundesland Hessen begangen wurden, gelten deshalb folgende Gesetzesgrundlagen:
- das Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- die Straßenverkehrsordnung (StVO)
- die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV)
- die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Die Basis für erteilte Bußgeldbescheide wiederrum stellt der Bußgeldkatalog für das Bundesland Hessen dar. Die zentrale Bußgeldstelle in Kassel entscheidet somit über Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einheitlichen Voraussetzungen für alle Gebiete Hessens. Nur durch gleiche Grundlagen wird auch eine faire Beurteilung der Vergehen gewährleistet. Auf diese Weise werden Bußgelder und Verwarnungsgelder angewiesen oder Fahrverbote verhangen.
Regierungspräsidium Kassel und Hessens Bußgeldstelle setzen auf informative Website
Heutzutage wird es auch für öffentliche Einrichtungen und Behörden immer wichtiger, im Internet präsent zu sein. So gibt die zentrale Bußgeldstelle Kassel den Lesern ihrer Website zum Beispiel die wichtigsten Informationen, die für sie relevant in ihren Bußgeldverfahren sein können. Das sind unter anderem Kontaktdaten oder Fakten zur Organisation der zentralen Bußgeldstelle, aber beantwortet auch häufig gestellte Fragen in einer extra Kategorie. Zum letzten Punkt zählt beispielsweise die Bankverbindung, an die ausstehende Bußgelder gezahlt werden müssen.
Ablauf eines Bußgeldverfahrens in der Bußgeldstelle Hessen
Da das Regierungspräsidium Kassel wie oben beschrieben die zentrale Bußgeldstelle in Hessen darstellt, werden hier alle für ein Bußgeldverfahren relevanten Daten gesammelt und bearbeitet. Zuvor tragen jedoch erst einmal die Polizei und Ordnungsämter die Informationen eines Vergehens im Straßenverkehr zusammen damit diese dann letztendlich an die zentrale Bußgeldstelle in Kassel weitergeleitet werden können.
Ab diesem Punkt liegt die Zuordnung von Strafen zu den jeweiligen Vergehen im Ermessen dessen Bearbeiters und ist somit eine der Aufgaben der Bußgeldbehörde. Basierend auf den festgelegten Sanktionen im Bußgeldkatalog für Hessen kann der Bearbeiter Bußgelder oder ein Fahrverbot verhängen – oder in bestimmten Fällen auch auf ein Verwarnungsgeld zurückgreifen. In beiden Fällen können Sie Einspruch einlegen.
Ihren Bußgeldbescheid sollte Sie immer gründlich überprüfen und gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate ziehen, falls Sie den Verdacht haben, dass entweder der Behörde ein Fehler unterlaufen ist oder sich in bestimmte Messwerte, die von der Polizei ermittelt wurden, ein technischer Fehler eingeschlichen hat. Fehler können passieren – von ihnen ist auch eine Bußgeldbehörde nicht verschont.
Sehr geehrte Damen und Herren. Am 12.07.16 erhielt ich eine Förmliche Zustellung Aktz:974.811336.1
Gegen den Bußgeld Bescheid 16.05.20116 von 30€ erhebe keinen Einspruch. Ich erhebe Einspruch gegen den zweiten Bescheid vom 07.07.2016 über 58,50€ Ich war nachweislich vom 25.04.2016 in Griechenland ( Insel Thassos) in Urlaub.Meine Rückreise von Griechenland war am 24.08.2016 .Da ich in dem Zeitabschnitt nicht zu Hause war konnte ich die Post auch nicht bearbeiten. Darum bitte ich um Rücknahme vom zweiten Bescheid. Mit der Bitte um Nachricht
verbleibe ich. Mit freundlichen Gruß. Peter Pusch.
Hallo Peter,
für Einspruch müssen Sie sich direkt an die entsprechende Bußgeldstelle in Hessen wenden, wir sind lediglich eine Infoseite und gehören zu keiner öffentlichen Behörde.
Ihr Bussgeld-Info Team