Bußgeldrechner bei einem Unfall
Zu wenig Abstand gehalten oder jemandem die Vorfahrt genommen und schon ist es passiert: Ein kleiner Unfall im Straßenverkehr kann schnell geschehen. Auch leichte Unfälle können Konsequenzen haben, denn ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot können die Folge sein.
Kann aber nach einem Unfall auch ein Verwarnungsgeld verhängt werden? Ein Verwarngeld wird in der Regel nach geringfügigen Ordnungswidrigkeiten fällig und fällt deutlich niedriger aus als ein Bußgeld.
Aber wann kann ein Verwarnungsgeld nach einem Unfall drohen? Wie hoch fällt dieses aus und ist dies abhängig von der Art des Unfalls? Kann ich Einspruch einlegen, wenn ich das Verwarngeld nicht bezahlen will? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird ein Verwarnungsgeld verhängt?
Bei dem Verwarnungsgeld handelt es sich um eine Geldbuße in Höhe von 5 bis 55 Euro, die bei leichten Verstößen im Straßenverkehr verhängt wird. Eine Verwarnung hat keine weiteren Gebühren zur Folge, da kein Bußgeldverfahren eröffnet wird und somit auch kein Bußgeldbescheid verschickt wird.
Einen Einspruch können Sie gegen ein Verwarngeld nicht einlegen. Sind Sie damit nicht einverstanden, müssen Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen. Denn zahlen Sie beispielsweise das Verwarnungsgeld nach einem Unfall nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, gegen den Sie vorgehen können. Beachten Sie aber, dass sich in diesem Fall die Kosten erhöhen.
Wann ein Verwarnungsgeld bei einem Unfall droht
Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, ist in der Regel ein Verstoß dafür verantwortlich. Wie hoch das Verwarnungsgeld nach einem Unfall ausfällt, ist von der Art und Schwere des Verstoßes abhängig. Das Verwarngeld muss also von der Person gezahlt werden, die den Unfall verursacht hat.
Zu einem Unfall, der ein Verwarnungsgeld nach sich zieht, kann es in vielen Situationen im Straßenverkehr kommen. Nicht nur beim bloßen Fahren, sondern auch beim Überholen oder beim Parken, kann ein Unfall geschehen, der eine Verwarnung zur Folge hat. In folgenden Fällen müssen Sie zum Beispiel ein Verwarngeld bei einem Unfall zahlen:
- Die Geschwindigkeit wurde nicht angepasst und es kam infolgedessen zu einem Unfall, kann ein Verwarngeld von 35 Euro drohen.
- Fuhren Sie beim Einordnen nach dem Überholvorgang schräg von der Seite vor ein anderes Fahrzeug und behinderten dieses dabei, sodass es zu einem Unfall kam, kann das ein Verwarnungsgeld von 35 Euro.
Auch nach einem Auffahrunfall kann ein Verwarnungsgeld die Folge sein. Entscheidend ist hierbei, ob der Vorausfahrende oder der Auffahrende für den Unfall verantwortlich ist:
- Bremste der Fahrer im vorausfahrenden Fahrzeug ohne zwingenden Grund plötzlich stark ab und kam es dadurch zu einem Auffahrunfall, droht diesem ein Verwarngeld von 30 Euro.
- Hielt der Fahrer des hinterherfahrenden Fahrzeugs einen zu geringen Abstand und ist deshalb dem Vordermann aufgefahren als dieser bremste, kann dies ein Verwarnungsgeld von 35 Euro nach sich ziehen.
FAQ: Verwarnungsgeld nach einem Unfall
Von einem Verwarnungsgeld ist die Rede bei Beträgen, die zwischen 5 und 55 Euro liegen. Alles, was darüber liegt, wird als Bußgeld bezeichnet.
Wann Sie nach einem Unfall damit rechnen müssen, dass Ihnen ein Verwarnungsgeld aufgebrummt wird, lesen Sie hier.
Um herauszufinden, welche Ahndungen nach einem Unfall genau fällig werden können, haben Sie die Option, unseren kostenlosen Bußgeldrechner zu nutzen.