Punkteregelung: So erhalten und verlieren Sie Punkte in Flensburg

Ab wann gilt die neue Punkteregelung in Flensburg?
Ab wann gilt die neue Punkteregelung in Flensburg?

Wer sich im Straßenverkehr etwas zuschulden kommen lässt, muss unter Umständen mit einer Eintragung in das Fahreignungsregister rechnen. Hier werden Informationen zu Verkehrssündern gespeichert, welche Verstöße sie vergangen haben und welche Sanktionen Sie dafür erhalten haben.

Je nach Art und Schwere des Verstoßes drohen ein bis drei Punkte in Flensburg. Punkte können grundsätzlich sowohl für Ordnungswidrigkeiten als auch für Straftaten im Straßenverkehr vergeben werden. Je nach Punktestand können außerdem besondere Maßnahmen erforderlich werden. Bei Erreichen der Höchstpunktestands droht sogar der Führerscheinentzug.

Die Punkte verfallen allerdings nach einer bestimmten Frist. Doch bei welchen Verstößen erhalte ich Punkte in Flensburg? Welche besonderen Maßnahmen drohen laut der neuen Punkteregelung bei Erreichen eines gewissen Punktestands? Wann wird die Eintragung aus dem Fahreignungsregister gelöscht? Wie kann ich Punkte abbauen? All das erfahren Sie im Folgenden.

Für welche Verstößen drohen Punkte in Flensburg und wie kann ich Punkte abfragen?

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Punktesystem in Deutschland aufgebaut ist. Außerdem finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihren Punktestand beim KBA abfragen können.

Über die folgenden Links finden Sie außerdem Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ab wann bei diesen Punkte in Flensburg verhängt werden können:

Neue Punkteregelung: Wann erhalte ich Punkte in Flensburg?

Am 1. Mai 2014 wurde das Verkehrszentralregister (VZR) zum Fahreignungsregister (FAER). Das frühere Punktesystem musste einem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem weichen. In das Fahreignungsregister werden nur noch Entscheidungen über solche Verstöße eingetragen, welche die Verkehrssicherheit beeinflusst haben.

Aber über welche Verstöße werden nun Informationen gespeichert und wie viele Punkte werden dafür fällig? Die Punktekategorien wurden im Zuge der neuen Punkteregelung in Flensburg reduziert.

Grundsätzlich können für eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Straßenverkehr nicht mehr ein bis sieben, sondern ein bis drei Punkte vergeben werden. Wie viele Punkte Sie erhalten, hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab:

  • Einen Punkt erhalten Sie, wenn es zu einer verkehrsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit kam.
  • Zwei Punkte werden in das Fahreignungsregister eingetragen, wenn es zu besonders verkehrsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten kam und bei Straftaten, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, aber nicht den Führerscheinentzug oder die Auferlegung einer Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zur Folge hatten.
  • Drei Punkte werden in der Verkehrssünderkartei vermerkt, wenn es zu einer Straftat kam, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheins nach sich zieht.

Ausländische Entscheidungen werden seit Einführung der neuen Punkteregelung nicht mehr im Fahreignungsregister erfasst.

Neue Punkteregel: Maßnahmen bei bestimmten Punkteständen

Wann erfolgt die Verjährung der Punkte in Flensburg laut der Neuregelung?
Wann erfolgt die Verjährung der Punkte in Flensburg laut der Neuregelung?

Bei Erreichen eines bestimmten Punktestands werden Maßnahmen erforderlich, die dazu dienen, den Verkehrssünder zu ermahnen bzw. zu verwarnen.

  • 1 bis 3 Punkte: Sie werden lediglich vorgemerkt, es drohen vorerst keine weiteren Maßnahmen.
  • 4 bis 5 Punkte: Sie erhalten eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis, dass Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen können, wodurch Punkte abgebaut werden können.
  • 6 bis 7 Punkte: Sie erhalten eine kostenpflichtige schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, dass Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen können. Ein Punkteabbau ist hier allerdings nicht mehr möglich.
  • 8 Punkte: Es erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Vor dem 1. Mai 2014 wurden mehr Punkte vergeben, woraus sich andere Gesamtpunktestände ergaben. Der alte Punktestand wurde an das neue Punktesystem angepasst. Gemäß der neuen Punkteregelung ergeben sich aus den alten Punkten nun folgende Punktestände:

  • 1 bis 3 Punkte ergeben 1 Punkt
  • 4 bis 5 Punkte ergeben 2 Punkte
  • 6 bis 7 Punkte ergeben 3 Punkte
  • 8 bis 10 Punkte ergeben 4 Punkte
  • 11 bis 13 Punkte ergeben 5 Punkte
  • 14 bis 15 Punkte ergeben 6 Punkte
  • 16 bis 17 Punkte ergeben 7 Punkte
  • 18 und mehr Punkte ergeben 8 Punkte

Abbau der Punkte durch neue Punkteregelung in Flensburg: Durch die neue Punkte-Regel kann die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar dazu führen, dass ein Punkt abgebaut wird. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Gesamtpunktestand fünf Punkte nicht überschreitet. Der Punkteabbau kann nur einmal innerhalb von eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen.

Wann Punkte in Flensburg verfallen laut der Neuregelung

Punkte in Flensburg: Der Verfall erfolgt gemäß Neuregelung nach Ablauf der Tilgungsfrist.
Punkte in Flensburg: Der Verfall erfolgt gemäß Neuregelung nach Ablauf der Tilgungsfrist.

Seit der Einführung der neuen Punkteregelung werden Eintragungen nach einer bestimmten Tilgungsfrist automatisch gelöscht. Die Löschung der Punkte muss also nicht beantragt werden. Die Frist beginnt mit dem Datum der Rechtskraft der Entscheidung. Die Dauer ist abhängig von der Schwere des Verstoßes bzw. von der Punktezahl, welche für diesen Verstoß eingetragen wurde

  • nach 2 Jahren und 6 Monaten: Bei leichteren Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt in Flensburg geahndet wurden.
  • nach 5 Jahren: Bei schwereren Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Führerscheinentzug, die zwei Punkte in Flensburg zur Folge hatten.
  • nach 10 Jahren: Bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis, die drei Punkte in Flensburg nach sich zogen.

Überliegefrist: Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleiben die Punkte aber noch für eine Überliegefrist von einem Jahr im Fahreignungsregister sichtbar. Erst dann erfolgt die endgültige Löschung. Dies ist wichtig, damit im nach dem Ende der Tilgungsfrist noch der Gesamtpunktestand zum Zeitpunkt eines neuen Verstoßes ermittelt werden kann, der ebenfalls Punkte in Flensburg zur Folge hat.

FAQ: Punkteregelung

Wie viele Punkte kann ich auf einmal bekommen?

Für Ordnungswidrigkeiten werden maximal zwei Punkte in Flensburg verhängt. Straftaten, welche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen, können dem Betroffenen bis zu drei Punkte einbringen.

Welche Konsequenzen haben Punkte in Flensburg?

Hier finden Sie eine Übersicht der Konsequenzen, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wie der Punkteverfall geregelt ist, erfahren Sie hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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