Eigentlich handelt es sich bei der Geldstrafe um eine Sanktionsmöglichkeit im Verkehrsstrafrecht, das heißt, für Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB). Damit ist sie zunächst von der Geldbuße (auch: Bußgeld) abzugrenzen, welches üblicherweise für Ordnungswidrigkeiten verhängt wird.
Für Letztere gibt es den Bußgeldkatalog, sodass sich die Höhe der Bußgelder stets genau festlegen lässt. Bei der Geldstrafe gibt es einen solchen Katalog nicht. Vielmehr kommt in Deutschland das sogenannte Tagessatzsystem zum Tragen, welches eine Anpassung der Strafe an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen ermöglicht und so dafür sorgt, dass die Geldstrafe jeden – arm oder reich – gleich trifft.
Wann werden Vergehen im Straßenverkehr mit einer Geldstrafe belegt? Wie wird die Tagessatzhöhe ermittelt und was ist, wenn diese nicht in vollem Umfang bezahlt werden kann? Auf diese Fragen möchten wir im Nachfolgenden genauer eingehen.
Inhaltsverzeichnis
Geldstrafe nach StGB: Gibt es sie im Verkehrsrecht überhaupt?
Nur weil es sich um eine strafrechtliche Maßnahme handelt, heißt das nicht, dass sich die Geldstrafe nicht im Verkehrsrecht finden lässt. Zwar ist diese klar von der Geldbuße abzugrenzen, die bei den meisten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) infrage kommt, allerdings kann sie durchaus bei Vergehen im Verkehr angewendet werden.
Das ist dann der Fall, wenn ein Verkehrsverstoß so schwer ist, dass er nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Verkehrsstraftat einzuordnen ist. Wer beispielsweise nicht einfach „nur“ die Promillegrenze von 0,5 überschritten hat, sondern wenn durch den Konsum von Alkohol die Fahrtüchtigkeit so beeinträchtigt war, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder geschädigt wurden, liegt eine Straftat vor. In diesem Fall ist dann meist das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zurate zu ziehen.
So kann Verkehrssündern eine Geldstrafe drohen, wenn Körperverletzung oder Sachbeschädigung infolge eines Unfalls anzulasten sind. Es gibt eine Reihe von Verkehrsstraftaten, die eine Geldstrafe nach sich ziehen können, z. B.:
- Gefährdung im Straßenverkehr
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Fahrverhalten (z. B. beim Überholen)
- Fahren unter dem Einfluss von Rauschmitteln (Alkohol, Drogen)
- Illegale Autorennen
Sollte Ihnen eine Verkehrsstraftat zum Vorwurf gemacht werden, ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Neben einer Geldstrafe ist nämlich auch eine Freiheitsstrafe und in manchen Fällen sogar der Einzug des Fahrzeugs (vgl. § 315f StGB) oder ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten (vgl. § 44 StGB) denkbar.
Geldstrafe in Raten zahlen
Sowohl bei der Geldbuße als auch bei der Geldstrafe ist eine Ratenzahlung möglich. Die Höhe der einzelnen Raten ist dabei nicht näher definiert. In § 42 StGB heißt es eher allgemein:
Ist dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet ihm, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. […]
Wie erwähnt, gelten für die Geldstrafe Tagessätze. Mit Ratenzahlung dürfen diese aber nicht verwechselt werden. Vielmehr hilft das Tagessatzsystem, das monatliche Nettoeinkommen des Betroffenen auf einzelne Tage herunterzurechnen und anhand dessen dann die Höhe der Geldstrafe festzulegen. Der dabei ermittelte Betrag kann dann in Teilbeträge aufgeteilt und so in Raten gezahlt werden.
Wichtig ist diesbezüglich, dass die Ratenzahlung der Geldstrafe nicht automatisch gewährt wird. Sie müssen die Zahlungserleichterung beantragen und dabei Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen.
Berechnung: Tagessatz der Geldstrafe ermitteln
Für Straftaten – auch im Straßenverkehr – gibt es keinen einheitlichen Strafenkatalog, wie das bei den meisten Verkehrsverstößen der Fall ist. Das deutsche Recht stellt zwar konkrete Regelungen zur Festsetzung der Geldstrafe auf, die Höhe muss aber in jedem einzelnen Fall von einem Gericht festgelegt werden.
Für eine Vielzahl der Verkehrsstrafen kann allgemein eine Freiheits- oder Geldstrafe erhoben werden. Letztere wird in Tagessätzen verhängt. Was bedeutet das? Der Gesetzgeber will sichergehen, dass jeder Täter gleich hart von einer Geldstrafe getroffen wird. Theoretisch könnte eine Person mit hohem Einkommen eine Geldstrafe leichter wegstecken, als z. B. ein Geringverdiener oder Sozialleistungsempfänger.
Deshalb wird beim Tagessatzprinzip das monatliche Nettoeinkommen der betroffenen Person bei der Berechnung der Geldstrafe berücksichtigt. Es wird sozusagen ermittelt, wie viel Geld pro Tag zur Verfügung steht. Danach entscheidet das Gericht, wie hoch der einzelne Tagessatz ist und wie viele Tagessätze dem Schuldigen auferlegt werden können.
In diesem Zusammenhang ist § 40 StGB relevant. Demnach sind mindestens fünf und höchstens 360 Tagessätze anzuordnen. „Unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters“ kann ein einzelner Tagessatz dann zwischen einem und 30.000 Euro betragen.
- Geldstrafe = Tagessatz x Tagessatzhöhe
- Dabei beläuft sich die Tagessatzhöhe in der Regel auf 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens.
Haftbefehl wegen Geldstrafe: Nicht bezahlt und doch vollstreckt
Wie bereits erwähnt, gibt es die Möglichkeit, die Geldstrafe zu stunden – also in Raten zu bezahlen. In vielen Fällen wird diese Möglichkeit aber gar nicht in Anspruch genommen (z. B. weil kein Antrag gestellt wird).
In diesem Fall kann die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB zum Tragen kommen:
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.
Demnach kann gegen eine Person, die die Geldstrafe nicht bezahlt, ein Haftbefehl erlassen werden. Dieses Vorgehen ist nicht ganz unumstritten, nicht zuletzt deshalb, weil die Inhaftierung Geld kostet und nicht einbringt. Zudem kann es die Situation für solche Personen, die in schwierigen Verhältnissen leben, noch verschlimmern. Betroffene sollten deshalb unbedingt eine Ratenzahlung beantragen oder versuchen, die Geldstrafe umzuwandeln, beispielsweise in Sozialstunden.
Geldstrafe umwandeln: Sozialstunden statt Haft und Schulden
Je nach Schwere der Tat kann das Gericht von einer Freiheitsstrafe absehen und stattdessen eine Geldstrafe verhängen. Ein aussichtsloses Entgegenkommen, wenn der leere Geldbeutel des Verurteilten diesen später trotzdem hinter Gitter bringt.
Eine Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe ist das Abarbeiten der Geldstrafe, die sich in Sozialstunden umwandeln lässt. Diese Regelung beruht auf Art. 293 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB). Die Landesregierungen dürfen demnach Verordnungen treffen, die der Vollstreckungsbehörde eine Umwandlung der Geldstrafe in Arbeitsleistung gestatten. Folgendes ist dabei zu beachten:
- Die Arbeit darf nicht bezahlt werden (unentgeltliche Tätigkeit).
- Es entsteht kein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne (d. h. es handelt sich nicht um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit).
- Die Regeln zum Arbeitsschutz gelten trotzdem.
- Ein Tagessatz entspricht dann einem Tag Arbeit (je nach Bundesland beläuft sich dieser auf vier bis sechs Arbeitsstunden).
Geldstrafe statt Fahrverbot – Viele Verkehrssünder möchten ein Fahrverbot gerne umgehen, indem sie eine etwas höhere „Geldstrafe“ auf sich nehmen. Hierzu sind zwei Dinge zu sagen: Erstens handelt es sich dabei meist um eine Geldbuße, nicht um eine Geldstrafe in strafrechtlichen Sinne. Zweitens kann ein Fahrverbot nur in seltenen Fällen in ein Bußgeld umgewandelt werden. Zwar ist es nach § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung theoretisch möglich, wird aber nur in besonderen Härtefällen gewährt.
FAQ: Geldstrafe
Durch eine Geldstrafe werden Gesetzesverstöße geahndet. Sie kann nur durch einen Strafbefehl oder ein Urteil angeordnet werden.
In der Regel besteht eine Geldstrafe aus Tagessätzen (Anzahl der Tage) und einer Tagessatzhöhe (zu zahlender Betrag). Wie der Tagessatz einer Geldstrafe ermittelt wird, erfahren Sie hier.
Was auf Sie zukommt, wenn Sie sich weigern, eine Geldstrafe zu zahlen, lesen Sie hier.