Wer gewerblich bzw. entgeltlich Personen befördert, benötigt den sog. Personenbeförderungsschein („P-Schein“). Das betrifft unter anderem Taxifahrer, Chauffeure und Krankenkraftwagenfahrer (mit Ausnahme von Krankenwagen von z. B. Bundeswehr, Feuerwehr, Katastrophenschutz etc.).
Dabei handelt es sich nicht um eine gesonderte Führerscheinklasse, sondern vielmehr um eine Erweiterung des bereits vorhandenen Führerscheins. Die Ausstellung des Scheins erfolgt jedoch nur, wenn der Bewerber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die wichtigsten Vorschriften zum Personenbeförderungsschein finden sich in § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). In diesem Ratgeber möchten wir klären, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie der P-Schein zu beantragen ist und welche Kosten damit verbunden sind.
Inhaltsverzeichnis
Der P-Schein – die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt, darf neben normalen Pkw auch große und schwere Kfz führen. Sobald dies nicht nur zum Transport von Waren, sondern zur Beförderung von Personen geschieht, muss die jeweilige Führerscheinklasse durch den Personenbeförderungsschein ergänzt werden.
Als Fahrer eines solchen Wagens stehen Sie natürlich in der Verantwortung, die Fahrgäste sicher von A nach B zu bringen. Deshalb müssen Sie unter anderem Ihre körperliche und geistige Fahreignung nachweisen. Problematisch ist die Erteilung, wenn Sie z. B. Epilepsie haben oder unter einer Erkrankung des Herzens oder Nervensystems leiden.
Deshalb können im Rahmen der Antragstellung neben einem Sehtest auch Nachweise zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit gefordert werden.
Die Führerscheinklassen D und D1 berechtigen zum Führen von Bussen. Damit dürfen Sie außerdem auch mehr als acht Personen befördern – der Personenbeförderungsschein ist hier schon inklusive und muss deshalb nicht extra beantragt werden.
Personenbeförderungsschein: Wo und wie beantragen?
Der Antrag wird bei der örtlichen Führerscheinstelle eingereicht. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular. Damit dieser vollständig ist und dem Personenbeförderungsschein nichts mehr im Weg steht, sind folgende Unterlagen bzw. Nachweise zu erbringen:
- Ausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung)
- Führerschein (entsprechend dem Kfz, in der Regel mind. Klasse B)
- Führungszeugnis
- Nachweis über physische und psychische Fahreignung (darf nicht älter sein als ein Jahr)
- Sehtest (darf nicht älter sein als zwei Jahre)
- Leistungstest/Funktionstest (darf nicht älter sein als ein Jahr)
- Erste-Hilfe-Kurs (nur wenn der P-Schein für Krankenkraftwagen benötigt wird)
Was kostet ein Personenbeförderungsschein?
Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich aus der Ausbildung, dem Antrag und den Gebühren für bestimmte Nachweise zusammen. Erstere können von Anbieter zu Anbieter variieren und auch die Antragstellung und die damit verbundenen Gebühren können je nach Region unterschiedlich ausfallen.
Es müssen einige kostenpflichtige Nachweise erbracht werden. Beispielsweise gibt es ohne Führungszeugnis keinen Personenbeförderungsschein. Die Kosten bestehen also in etwa aus folgenden Posten:
- Führungszeugnis: 13 Euro
- Gesundheitszeugnis: zwischen 80 und 200 Euro
- Erste-Hilfe-Kurs: 20 bis 40 Euro
- Antragstellung: 40 bis 60 Euro (je nach Stadt/Region)
- Bei Neuerteilung: rund 200 Euro
Personenbeförderungsschein erwerben: Unter diesen Voraussetzungen
Nicht jeder kann den P-Schein einfach so machen. Grundsätzlich sollten Sie bereits seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen, bevor Sie den Personenbeförderungsschein beantragen (bei Krankenkraftwagen nur ein Jahr Vorbesitz).
Dabei muss es sich nicht zwingend um einen in Deutschland erworbenen Führerschein handeln. Wichtig ist, dass die Fahrerlaubnis innerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes erteilt wurde und hierzulande gültig ist.
Neben den bereits erwähnten Nachweisen, die bei der Antragstellung erbracht werden müssen, sind außerdem folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Mindestalter: Wenn es um Krankenkraftwagen geht, sollten Sie mindestens 19 Jahre alt sein. Sonst gilt für den P-Schein ein Mindestalter von 21 Jahren.
- Führerscheinklasse B: Wie bereits erwähnt, sollten Sie diese schon zwei Jahre lang besitzen (ein Jahr bei Krankenkraftwagen).
- Persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde
FAQ: Personenbeförderungsschein
Der P-Schein ist für die Personenbeförderung notwendig und z. B. für Taxifahrer vorgeschrieben.
Welche Kosten sich für den P-Schein ergeben, erfahren Sie hier.
Hier können Sie lesen, welche Bedingungen für den Personenbeförderungsschein erfüllt werden müssen.
Gibt es einen P-Schein auch für Motorradfahrer, also für die Beförderung von Fahrgästen?
Wann muss ich den Krankenkraftwagen dabei haben? Was fällt alles drunter? Danke für die Antwort
Hallo Liebes Team ,
habe Führerschein klasse D -DE
mit einem Personenbeföderungsschein darf ich damit Taxifahren ?
Danke schonmal für die Antwort.