Ein Knochenbruch ist nicht nur schmerzhaft, sondern oft auch mit einigem Ungemach verbunden, denn in der Regel dauert es mehrere Wochen oder sogar Monate, bis die Fraktur ausgeheilt ist. Handelt es sich bei dem verletzten Körperteil um eine Gliedmaße, also um ein Bein oder einen Arm, bedeutet das meist, dass der Betroffene über längere Zeit in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Und das oft im doppelten Sinne, denn viele verzichten dabei auch aufs Autofahren. Aber müssen sie das tatsächlich?
Sich mit einem Gipsarm oder -bein hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs zu setzen, käme vielen vermutlich ebenso wenig in den Sinn wie das Autofahren nach einer OP. Aber ist es wirklich verboten? Darf man mit einem Gips Auto fahren? Welche Gesetze kommen hier zur Anwendung? Ist mit einer Gipshand das Autofahren erlaubt, wenn eine Automatikschaltung vorhanden ist? Und welche Konsequenzen kann das Autofahren mit Gips mit sich bringen? Diese Fragen klären wir im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Gipsarm oder -bein beim Autofahren: Ist das erlaubt?
Also, was darf man mit einem Gipsbein oder Gipsarm? Das Autofahren ist in diesem Fall – und das wird Sie vermutlich überraschen – nicht zwangsläufig verboten. Denn es gibt kein Gesetz, dass das Autofahren mit Gips ausdrücklich untersagt.
Was allerdings gilt, ist der § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB). Gemäß diesem stellt nämlich ein Verkehrsteilnehmer, der aufgrund körperlicher Mängel nicht im Stande ist, sein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen, eine Gefährdung für eben diesen dar.
Die Frage „Darf man mit Gips Auto fahren?“ kann deshalb zwar prinzipiell mit „Ja“ beantwortet werden, es liegt aber in Ihrer Verantwortung als Autofahrer zu entscheiden, ob Ihre Fahrtauglichkeit durch die Verletzung beeinträchtigt wird. Ausschlaggebend ist hier vor allem, welchen Körperteil Sie sich gebrochen haben.
Betrifft die Fraktur Ihre Beine, muss u. a. danach entschieden werden, ob der Gips ein Beugen des Gelenks verhindert. Auch ist es praktisch unmöglich, mit einem Bruch am rechten Bein sicher zu fahren, da mit diesem sowohl das Gas- als auch das Bremspedal bedient werden.
Bei einer Fraktur des linken Beins ist hingegen das Autofahren mit Gips in einem Automatik-Fahrzeug möglich – zumindest in der Theorie –, da der linke Fuß hier ja kein Pedal treten muss und somit kein Funktionsverlust durch die Verletzung entsteht.
Ähnliches gilt, wenn sich Ihr Arm in Gips befindet: Beim Autofahren mit Schaltgetriebe werden grundsätzlich beide Arme benötigt, fahren Sie hingegen mit Automatik, reicht theoretisch ein einziger aus.
Ob durch die Verletzung die Fahrtauglichkeit beeinflusst und somit der Straßenverkehr nach § 315c StGB gefährdet wird, ist je nach Einzelfall von einem Gericht zu entscheiden. Üblicherweise ist aber, wenn überhaupt, nur bei einem Automatik-Fahrzeug das Fahren mit Gips gestattet.
Mit Gips Auto fahren: Das sind die Konsequenzen
Werden Sie durch den Gips in Ihrer Fahrtauglichkeit eingeschränkt und setzen sich dennoch hinters Steuer Ihres Autos, gefährden Sie also den Straßenverkehr. Dies gilt gemäß § 315c StGB als Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Ob dieser Tatbestand aber wirklich erfüllt ist, muss wie schon erwähnt nach Einzelfall entschieden werden.
Anders hingegen sehen das die Versicherungen. Diese haben zu der Frage „Darf man mit Gips Auto fahren?“ nämlich in den meisten Fällen eine eindeutige Meinung: Nein, zumindest nicht, wenn Sie wollen, dass Ihre Versicherung bei einem Unfall die vollen Kosten übernimmt.
Denn nach Ansicht der Versicherer stellt mit einem Gips das Autofahren – egal ob Automatik- oder Schaltgetriebe – eine grobe Fahrlässigkeit dar, wie z. B. auch das Fahren im volltrunkenen Zustand oder mit einem Handy am Ohr. Und wer grob fahrlässig handelt, dem wird bei einem Verkehrsunfall eine Teilschuld angelastet.
Dies kann zur Folge haben, dass entweder Ihre eigene Kasko-Versicherung oder die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht oder nicht vollständig bezahlt. Sind Sie selbst für den Unfall verantwortlich, wird zwar Ihre eigene Haftpflichtversicherung den Schaden Ihres Unfallgegners ersetzen, kann von Ihnen aber Regress fordern. Unter Umständen müssen Sie dann die komplette Schadenssumme an Ihre Versicherung zurückzahlen.
Das Fahren mit Gips ist also nicht grundsätzlich verboten, kann aber ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist deshalb davon abzuraten, sich mit einer solchen Verletzung hinters Steuer zu setzen.
FAQ: Autofahren mit Gips
Prinzipiell ja, da es kein Gesetz gibt, dass dies verbietet. Das StGB schreibt allerdings vor, dass Sie körperlich in der Lage sein müssen, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Mit einem Gipsarm können Sie zumindest theoretisch ein Auto mit Automatikgetriebe lenken. Es kommt hier jedoch auf den Einzelfall an, ob Sie wirklich in der Lage sind, noch sicher zu fahren.
Hier gilt das Gleiche wie beim Gipsarm: Das Autofahren ist hier nicht explizit verboten. Allerdings können Sie mit einem gebrochenen rechten Bein unmöglich das Gas- und Bremspedal bedienen. Ist die Fraktur hingegen am linken Bein, können Sie theoretisch ein Auto mit Automatik fahren. Auch hier ist je nach Einzelfall zu entscheiden.
Ja, wenn Sie durch Ihre körperliche Beeinträchtigung eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, begehen Sie eine Straftat, welche mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.