Unfallfreiheit: Wann dürfen Händler damit werben?

Bei Gebrauchtwagen steigert die Unfallfreiheit den Wert des Fahrzeugs.
Bei Gebrauchtwagen steigert die Unfallfreiheit den Wert des Fahrzeugs.

Wer mit einem kleinen Geldbeutel auf der Suche nach einem passenden Auto ist, verbringt nicht selten viel Zeit damit den Gebrauchtwagenmarkt zu durchforsten. Schließlich lassen sich dort sowohl liebevoll gepflegte Schätze als auch richtige Schrottmühlen finden. Nicht selten zwingt dabei das Budget die potenziellen Käufer zu Kompromissen und Abstrichen. Auf eine versicherte Unfallfreiheit wollen aber viele nicht verzichten.

Denn auch wenn ein Auto nach einem Unfall – insbesondere nach einer fachgerechten Reparatur – wieder wie neu aussieht und sich problemlos fahren lässt, mindert ein solcher Schaden trotzdem den Wert des Fahrzeug.

Doch was bedeutet laut Definition „unfallfrei“? Ist davon trotz einem Blechschaden nach einer Kollision noch die Rede? Warum wird vor allem beim Verkauf von Gebrauchtwagen auf die Unfallfreiheit hingewiesen? Und welche Auswirkung hat es, wenn ein Verkäufer einen Unfallschaden absichtlich verschweigt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Wann gilt ein Auto als unfallfrei? Eine Definition

Wurde das Auto bei einer Rempler nur oberflächlich zerkratzt, gilt es in der Regel weiterhin als unfallfrei.
Wurde das Auto bei einer Rempler nur oberflächlich zerkratzt, gilt es in der Regel weiterhin als unfallfrei.

Viele Verkäufer preisen ihre Gebrauchtwagen in Anzeigen gerne als „unfallfrei“ an. Die Bedeutung dieser Bezeichnung kann aber gerade Laien verwirren, denn sie besagt nicht, dass das Fahrzeug nie in einen Unfall verwickelt war bzw. dabei beschädigt wurde.

Mit der Klärung, wann bei einem Fahrzeug von Unfallfreiheit die Rede sein kann, beschäftigte sich daher bereits vor vielen Jahren das OLG Köln. Im Urteil vom 11.06.1975 (Az. 2 U 31/74) heißt es dazu:

Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder ‚unfallfrei‘ wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und ‚Schönheitsfehler‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.

Ein unfallfreies Fahrzeug kann also in der Vergangenheit durchaus in einem Verkehrsunfall verwickelt gewesen sein, wenn dabei kein erheblicher Schaden am Kfz entstanden ist. Somit schließt ein erlittener Bagatellschaden eine Ausschreibung als „unfallfrei“ nicht generell aus. Allerdings ist die Differenzierung zwischen einer Bagatelle und einem Unfall nicht einfach.

Zwar beeinflussen reine Lackschäden die Unfallfreiheit in der Regel nicht, aber bereits bei Blechschäden sind sich auch die Juristen nicht immer einig. Daher ist es notwendig, die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beleuchten. Zu den Faktoren, die dabei zusätzlich zur Art des Schadens von Relevanz sind, zählen unter anderem das Alter sowie der Kilometerstand des Fahrzeugs, der Verkaufspreis und die investierten Reparaturkosten.

Auch ein Fahrzeug, dass bei einer Kollision in Mitleidenschaft gezogen wurde, kann Ihnen noch viele Jahre treue Dienste leisten. Daher sollte eine fehlende Unfallfreiheit nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium für einen fachmännisch reparierten Gebrauchtwagen sein. Denn gerade bei einem begrenzten Budget sollten Sie bedenken, dass die Auszeichnung als unfallfreies Auto auch zur Wertsteigerung beiträgt.

Unfallfahrzeug statt Unfallfreiheit: Was nun?

Wird fälschlicherweise die Unfallfreiheit bei einem Gebrauchtwagen zugesichert, können Ansprüche bestehen.
Wird fälschlicherweise die Unfallfreiheit bei einem Gebrauchtwagen zugesichert, können Ansprüche bestehen.

Bei einem Gebrauchtwagenkauf muss der Verkäufer alle bekannten Schäden am Auto angeben. Wird ein Fahrzeug also als unfallfrei im Kaufvertrag aufgeführt, garantiert der Verkäufer damit diesen Zustand. Doch was ist, wenn sich die Versicherung der Unfallfreiheit zu einem späteren Zeitpunkt als Lüge herausstellt?

In einem solchen Fall unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Privatpersonen und gewerblichen Händlern. So ist bei einem privaten Verkauf nachzuweisen, dass der Unfallschaden tatsächlich bekannt war, eine arglistige Täuschung vorlag und ein Rücktritt vom Vertrag zulässig ist.

Anders sieht es in der Regel bei gewerblichen Autohändlern aus, denn diese sind bei der Annahme von neuen Kfz zu einer Prüfung verpflichtet, bei der bestehende Vorschäden festgehalten werden müssen. Hat der Gebrauchtwagenhändler oder das Autohaus eine solche Untersuchung versäumt und deshalb fälschlicherweise die Unfallfreiheit des Fahrzeugs versichert, können Kunden meist vom Vertrag zurücktreten.

Wichtig! Wird die Unfallfreiheit eines Fahrzeugs in einer Annonce zugesichert, sollten Sie als Kunde unbedingt darauf bestehen, dass dieser Fakt auch explizit im Kaufvertrag festgehalten wird. Denn in der Regel ist nur dieser für mögliche spätere Rechtsansprüche ausschlaggebend.

Wie lässt sich ein unfallfreies Auto erkennen?

Gerade für Laien ist es häufig nur schwer möglich, die vermeintliche Unfallfreiheit eines angebotenen Gebrauchtwagens zu überprüfen. Worauf Sie bei der Begutachtung und der Probefahrt unter anderem achten sollten, um einen Unfallwagen zu erkennen, haben wir in der nachfolgenden Übersicht zusammengetragen:

  • Wirkt die Lackierung auf dem gesamten Fahrzeug einheitlich? Farbunterschiede und Maßnahmen der Lackaufbereitung können auf eine Kollision hinweisen.
  • Ist das Profil der Reifen gleichmäßig abgefahren? Ein ungleicher Verschleiß kann zum Beispiel einen verzogenen Rahmen bedeuten.
  • Lassen sich unter der Motorhaube und im Kofferraum Schweißstellen entdecken? Da manche Mängel nur oberflächlich ausgebessert werden, können sich hier noch Spuren finden lassen.
  • Verlaufen die Fugen zwischen den einzelnen Karosserieteilen präzise? Weichen die Spaltmaße deutlich ab, kann dies vor allem bei höherpreisigen Modellen ein Indiz für die Ausbesserung eines Unfallschadens sein.
  • Zeigt das Lenkverhalten bei der Probefahrt Auffälligkeiten? Bleibt das Lenkrad beim Geradeausfahren nicht gerade, kann dies möglicherweise gegen die Unfallfreiheit sprechen.

Wer sich auch trotz dieser Tipps nicht sicher genug füllt, den Zustand eines Fahrzeugs und dessen mögliche Unfallfreiheit zu bewerten, sollte sich ggf. Unterstützung suchen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen versierten Hobbyschrauber aus dem Bekanntenkreis oder einen unabhängigen Sachverständigen handeln.

FAQ: Unfallfreiheit

Was ist unter „Unfallfreiheit“ zu verstehen?

Eine Definition des Begriffs finden Sie hier.

Welche Ansprüche haben Sie, wenn ein Unfallwagen als unfallfrei verkauft wurde?

In diesem Fall liegt ein erheblicher Wertverlust vor. Handelt es sich um einen Fall von arglistiger Täuschung, können Sie meist vom Kaufvertrag zurücktreten.

Woran lässt sich ein unfallfreies Fahrzeug erkennen?

Auf welche Merkmal Sie beim Autokauf achten sollten, erfahren Sie hier.

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Über den Autor

Nicole - Redakteurin
Nicole P.

Nicole ist seit 2016 dabei. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die Aspekte der Verkehrssicherheit sowie der Fahrzeugpflege.

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