Bei einem Fahrverbot trotzdem zu fahren, erachten einige als nicht so schlimm. Die Fahrerlaubnis ist ja nicht entzogen, sondern nur der Führerschein für einige Zeit in Verwahrung. Was passiert, wenn man trotz Fahrverbot Auto fährt, sollte allerdings nicht so einfach auf die leichte Schulter genommen werden. Üblicherweise hat das Fahren trotz bzw. im Fahrverbot eine Strafe zur Folge.
Vergehen | Strafe | Nebenstrafe + Punkte |
---|---|---|
fahrlässig während bestehendem Fahrverbot gefahren | Geldstrafe oder bis zu 6 Monate Freiheitsstrafe | Fahrverbot + 2 Punkte, Entziehung Fahrerlaubnis + 3 Punkte |
vorsätzlich während bestehendem Fahrverbot gefahren | bis zu 1 Jahr Freistrafe | Fahrverbot + 2 Punkte, Entziehung Fahrerlaubnis + 3 Punkte |
als Halter fahrlässig Fahrt bei Fahrverbot zugelassen | Geldstrafe oder bis zu 6 Monate Freiheitsstrafe | Fahrverbot + 2 Punkte, Entziehung Fahrerlaubnis + 3 Punkte |
als Halter vorsätzlich Fahrt bei Fahrverbot zugelassen | bis zu 1 Jahr Freistrafe | Fahrverbot + 2 Punkte, Entziehung Fahrerlaubnis + 3 Punkte |
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Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn
Was genau bedeutet ein Fahrverbot?
Inhaltsverzeichnis
Schnell zur Arbeit, die Kinder zu Freunden bringen oder kurz um die Ecke zum Supermarkt, das geht alles, denn auf den kurzen Strecken kann ja nichts passieren. Das ist schon in puncto Anschnallpflicht ein Trugschluss. Wesentlich härtere Konsequenzen hat das Fahren, wenn es trotz bestehendem Fahrverbot erfolgt – und das selbstverständlich auch bei kurzen Trips. Denn egal, wie lang die Strecke ist, das Fahren mit Fahrverbot ist kein Kavaliersdelikt.
Fahrverbote sind im Verkehrsrecht sowohl in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren als auch in einem Strafverfahren mögliche sogenannte Nebenstrafen. Darüber hinaus kann ein Fahrverbot in einem Strafprozess auch unabhängig vom Verkehrsrecht zusätzlich verhängt werden. Üblicherweise müssen Verkehrssünder den Führerschein dann für einen bis sechs Monate abgeben und dürfen sich während dieser Zeit nicht hinters Steuer setzen.
Bei dieser Maßnahme wird das Führerscheindokument eingezogen und in Verwahrung genommen. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, dennoch ist das Führen eines führerscheinpflichtigen Fahrzeugs nicht zulässig. Fahren Betroffene bei einem Fahrverbot dennoch, verstoßen sie gegen das Gesetz und ihr Handeln wird als Straftat bewertet. Möchten Betroffene also trotz Fahrverbot zu Arbeit fahren oder den Wochenendeinkauf erledigen, ist das keine gute Idee. Das kann zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen.
Fahren trotz Fahrverbot: Die Konsequenzen sind nicht zu verachten
Werden Verkehrsteilnehmer beim Fahren im Fahrverbot erwischt, hat das in der Regel immer Folgen. Ein solches wird nicht ohne Grund ausgesprochen, sodass eine Missachtung ebenfalls zu Konsequenzen führt. Dabei ist es, wie bereits erwähnt, unerheblich, wie lang oder kurz die gefahrene Strecke ist. Das Fahren trotz Fahrverbot bleibt unzulässig.
Die rechtliche Grundlage für das Verhängen eines Fahrverbotes findet sich unter anderem in § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Im gleichen Gesetz ist definiert, was Verkehrsteilnehmer zu erwarten haben, wenn sie beispielsweise bei 1 Monat Fahrverbot trotzdem fahren. Unter § 21 StVG ist Folgendes diesbezüglich bestimmt:
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder […]
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist […]
Es obliegt dem zuständigen Gericht, je nach Einzelfall zu entscheiden, ob zusätzlich weitere Nebenstrafen verhängt werden. Zu diesen zählen ein weiteres Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem kommen dann beim Fahren trotz bestehendem Fahrverbot auch Punkte in Flensburg hinzu. So werden beispielsweise bei einem weiteren Fahrverbot als Nebenstrafe zwei Punkte eingetragen, bei der Entziehung der Fahrerlaubnis dann schon drei.
Des Weiteren bestimmt der benannte Paragraph, dass das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann, wenn Betroffene dieses fahren. Bei einem vorliegenden Fahrverbot kann aber nicht nur der Fahrer belangt werden, sondern auch der Halter des betreffenden Fahrzeugs.
Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Halter das Fahren angeordnet oder ausdrücklich zugelassen hat. Hier sind ebenfalls Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr möglich. Nebenstrafen wie ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Punkte können auf den Halter ebenfalls zu kommen.
Mofa fahren: Trotz Fahrverbot noch erlaubt?
Ein Fahrverbot kann Betroffene beruflich wie auch privat vor Schwierigkeiten stellen. Da stellt sich dann oft die Frage, ob andere Fortbewegungsmittel im Bereich des Möglichen sind. Wenn es nicht das Fahrrad sein kann, orientieren sich einige in Richtung Mofa. Doch darf dieses während eines Fahrverbots genutzt werden?
Das Fahren trotz bestehendem Fahrverbot kann möglich sein, wenn sich ein solches Verbot auf bestimmte Fahrzeuge bezieht und somit andere Typen nicht umfasst. Müssen Verkehrssünder ihren Führerschein fürs Auto oder einen LKW in Verwahrung geben, ist das Führen anderer Fahrzeuge durchaus möglich. In diesem Fall kann dann ein Mofa die Alternative darstellen, um doch schneller zur Arbeit zu kommen.
Wurde allerdings ein generelles Fahrverbot verhängt, was sich auf eine Teilnahme am Straßenverkehr mit führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen bezieht oder sogar auch ein Fahrrad einbeziehen kann, sind auch Mofas nicht mehr drin. Je nachdem, welche Art von Fahrverbot besteht, müssen sich Betroffene also an unterschiedliche Regelungen halten.
Sonderfall: Fahren trotz ärztlichem Fahrverbot
Haben Verkehrsteilnehmer aufgrund einer medizinischen Indikation und nicht im Zuge eines Bußgeld- oder Strafverfahrens ein Fahrverbot erhalten, stellt sich die Sachlage etwas anders dar.
Das Fahren trotz Fahrverbot muss dann nicht in jedem Fall eine Straftat bedeuten. Hat der Arzt ein Verbot ausgesprochen, dieses jedoch nicht an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet, liegt üblicherweise kein behördliches Fahrverbot vor.
Versicherungstechnisch kann das Fahren trotz ärztlichem Fahrverbot jedoch Konsequenzen haben. Bei einem verschuldeten Unfall kann das Fahren als fahrlässig eingestuft werden, was die Versicherung berechtigt, Zahlungen nicht zu leisten bzw. diese zurückzufordern.
Meldet der Arzt das medizinisch begründete Fahrverbot und wird trotzdem gefahren, handelt es sich dann allerdings wieder um eine Straftat, welche die oben aufgeführten Folgen nach sich zieht.
Fahrverbot in Deutschland: Wann das Fahren im Ausland noch möglich ist
Das Fahren trotz eines bestehenden Fahrverbots kann auch dann zum Thema werden, wenn es um einen anstehenden Urlaub und die Frage geht, ob im Ausland gefahren werden darf. Liegt gegen deutsche Fahrer ein Fahrverbot in Deutschland vor, ist dieses grundsätzlich nur in Deutschland gültig und kann nicht auf ein anderes Land übertragen werden.
Allerdings müssen betroffene Fahrer den Führerschein abgeben und haben somit keinen Nachweis über die Fahrerlaubnis. Das Fahren ohne Führerschein kann dann im Ausland gravierende Folgen haben.
Je nach Land sind neben Bußgeldern auch Geld- sowie Freiheitsstrafen möglich. Betroffene sollten sich also gut überlegen, ob sie im Ausland ohne Führerschein fahren und die jeweiligen Konsequenzen tragen. Das Fahren trotz Fahrverbot kann also nicht nur in Deutschland Probleme mit sich bringen.
Ausländische Fahrer, die ein Fahrverbot in Deutschland erhalten, müssen den Führerschein in der Regel nicht abgeben und können in ihrem Heimatland weiterhin fahren.
FAQ – Fahren trotz Fahrverbot
Haben Sie ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge erhalten, dürfen Sie diese im Zeitraum des Verbots nicht führen. Liegt kein generelles Fahrverbot, dürfen unter Umständen andere Fahrzeuge geführt werden.
Fahren Sie mit einem im Fahrverbot inbegriffenen Fahrzeug, machen Sie sich strafbar und das hat in der Regel Konsequenzen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben kann das eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Neben den eigentlichen Strafen sind auch Nebenstrafe möglich. So kann ein weiteres Fahrverbot oder auch die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Sie zu kommen. Zudem werden Punkte in Flensburg eingetragen.
Nein. Lässt ein Halter eine Fahrt während eines bestehenden Fahrverbots fahrlässig oder vorsätzlich zu, drohen die gleichen Strafen und Sanktionen wie dem Fahrer.