Verkehrs­strafrecht: Delikte, Strafen und Straf­verfahren

Straftaten im Straßenverkehr können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Straftaten im Straßenverkehr können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Das Verkehrsrecht ist sehr komplex. Das ist mitunter der Grund, warum sich Anwälte auf bestimmte Bereiche davon spezialisieren. So kennt sich ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht besonders mit den Verkehrsdelikten im Strafrecht aus.

Diese sind zunächst von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu unterscheiden. Ein einfacher Geschwindigkeitsverstoß stellt normalerweise keine strafbare Handlung dar, sondern eine ordnungswidrige. Diese Unterscheidung spielt vor allem für die Rechtsfolgen und das Verfahren selbst eine Rolle.

Wie das Strafgesetzbuch (StGB) den Straßenverkehr betreffende Verstöße bewertet, welche das sind und wie sie geahndet werden, erfahren Sie im Folgenden.

Weitere Informationen zum Verkehrsstrafrecht:

 

Verkehrsdelikte im Strafrecht: Abgrenzung zu Ordnungswidrigkeiten

Strafrecht für den Verkehr: Nicht nur das StGB, sondern auch andere Gesetzestexte (z. B. das StVG) sind relevant.
Strafrecht für den Verkehr: Nicht nur das StGB, sondern auch andere Gesetzestexte (z. B. das StVG) sind relevant.

Um das Verkehrsstrafrecht näher zu definieren, möchten wir zuerst auf den Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit eingehen. Erstere wird im Strafgesetzbuch, Letztere im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.

Es ist allerdings nicht so, dass das Strafgesetzbuch nur den Verkehr abdeckt. Auch das OWiG befasst sich nicht nur mit Verkehrsverstößen. Vielmehr enthalten sie Regelungen speziell zu ordnungswidrigen oder strafbaren Handlungen, die im Straßenverkehr passieren oder in einen Zusammenhang damit gebracht werden können.

Wer beispielsweise ein Kfz führt, für das keine Haftpflichtversicherung vorliegt, verstößt in erster Linie gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Dieses ordnet die Tat in § 6 PflVG allerdings als Straftat ein. Weil es sich außerdem um ein Delikt handelt, das mit dem Straßenverkehr in Verbindung steht, kann von einem verkehrsstrafrechtlichen Tatbestand gesprochen werden.

Einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht sollten Sie immer dann hinzuziehen, wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird. In den meisten Fällen steht die Fahrerlaubnis auf dem Spiel, in besonders schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Zwar benötigen Sie bei geringeren Strafsachen nicht unbedingt einen Strafverteidiger, bei schweren Vorwürfen oder vor einer höheren Instanz (Landgericht, Oberlandesgericht etc.) ist er unabdingbar.
Übersicht: Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.
Übersicht: Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.

Diese Straßenverkehrsdelikte kennt das Verkehrsstrafrecht

Kommen wir nun zu den eigentlichen Verkehrsstraftaten, also allen Delikten im Straßenverkehr, die einen Straftatbestand im Verkehrsstrafrecht erfüllen. Diese finden sich vorwiegend im Strafgesetzbuch, aber auch im Straßenverkehrsgesetz (StVG), dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) und dem bereits erwähnten PflVG:

Tatbe­standGe­setzMaxi­males Straf­maß
Uner­laubtes Ent­fernen vom Unfall­ort (Fahrer­flucht)§ 142 StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis 3 Jah­re
Fahr­lässige Tötung§ 222 StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis 5 Jah­re
Fahr­lässige Körper­verletzung§ 229 StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis 3 Jah­re
Nötigung (z. B. beharr­liches Dräng­eln)§ 240 StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis 3 Jah­re
Unbe­fugte Nut­zung eines Fahr­zeugs§ 248b StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis 3 Jah­re
Gefähr­licher Ein­griff in den Stra­ßen­verkehr§ 315b StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis 5 Jah­re
Gefähr­dung des Straßen­verkehrs§ 315c StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis 5 Jah­re
Verbo­tene Kraft­fahr­zeug­rennen§ 315d StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis 2 Jah­re
Trun­kenheit im Ver­kehr§ 316 StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr
Räu­ber­ischer An­griff auf Kfz-Fahrer§ 316a StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis 5 Jah­re (in schwe­ren Fäl­len bis zu 10 Jah­re)
Voll­rausch§ 323a StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis 5 Jah­re
Unter­lassene Hilfe­leistung§ 323c StGBGeld- oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr
Führen eines Kfz ohne Haft­pflicht­versi­cherung§§ 1 und 6 PflVGGeld- oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr
Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis§ 21 StVGGeld- oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr (bei Fahr­lässig­keit 6 Mo­nate)
Kenn­zeichen­miss­brauch§ 22 StVGGeld- oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr
Hinter­ziehung der Kraft­fahr­zeug­steuer§§ 1 und 2 KraftStG und § 370 Ab­gaben­ord­nungGeld- oder Frei­heits­strafe bis 5 Jah­re

Welche Rechtsfolgen hält das Strafrecht für Verkehrsdelikte bereit?

Beispiel für eine Straftat im Straßenverkehr: Illegale Autorennen.
Beispiel für eine Straftat im Straßenverkehr: Illegale Autorennen.

Was bei gewöhnlichen Verkehrsverstößen blüht, wissen alle Autofahrer: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Im schlimmsten Falle wird die Fahrerlaubnis entzogen. Fahranfänger in der Probezeit müssen je nach Verstoß auch mit der Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.

Die Bußgeldstelle kann die Sanktionen entsprechend der Bußgeldkatalog-Verordnung bzw. mithilfe des Bußgeldkatalogs festsetzen. Die Bußgeldsätze sind genau geregelt. Beispiel: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts kostet 160 Euro, außerdem kassiert der Verkehrssünder zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Ganz anders verhält es sich im Verkehrsstrafrecht. Hier kommen folgende Strafen in Betracht:

  • Freiheitsstrafe: Wie lange Betroffene hinter Gitter müssen, richtet sich nach der Art und Schwere der Straftat. Illegale Autorennen können z. B. mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, eine Gefährdung des Straßenverkehrs mit bis zu fünf Jahren.
  • Geldstrafe: Anders als die Geldbuße wird sie je nach Schwere des Vergehens und wirtschaftlicher Situation des Betroffenen in Tagessätzen berechnet.
  • Fahrverbot (in Strafsachen gem. § 44 StGB): Dieses ist nicht mit dem „gewöhnlichen“ Fahrverbot nach § 25 StVG zu verwechseln. Es kann zwischen ein bis sechs Monate dauern, also wesentlich länger als das Fahrverbot in Bußgeldsachen, das auf maximal drei Monate beschränkt ist.
  • Fahrerlaubnisentzug: Oftmals geht eine Verkehrsstraftat mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und einer entsprechend langen Sperrzeit einher.
  • Eintrag ins Register: Das Verkehrsstrafrecht verlangt nicht nur einen Eintrag in das Fahreignungsregister (FAER), sondern auch in das Bundeszentralregister (BZR), welches alle Verurteilungen durch deutsche Strafgerichte enthält.
Gut zu wissen: Das Fahrverbot nach § 44 StGB kann auch dann verhängt werden, wenn es sich nicht um eine Straftat im Verkehr handelt. Grundsätzlich kann das Gericht immer dann, wenn jemand wegen einer strafbaren Handlung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurde, erwägen, ob ein Fahrverbot sinnvoll ist.

So gestaltet sich das Strafverfahren im Verkehrsstrafrecht

Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht: Der Anwalt begleitet Sie durch das Strafverfahren.
Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht: Der Anwalt begleitet Sie durch das Strafverfahren.

Es wurde bereits festgestellt, wie wichtig die Unterscheidung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist. Nun möchten wir noch auf einen weiteren wichtigen Punkt eingehen, denn der Unterschied spielt auch für das Verfahren selbst eine Rolle.

Während das Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten durch das OWiG geregelt ist, richtet sich das Verfahren im Verkehrsstrafrecht nach der Strafprozessordnung (StPO). Verkehrsstraftaten werden nicht durch die Verwaltungsbehörde (z. B. Ordnungsamt), sondern immer durch die Staatsanwaltschaft verfolgt und durch ein Strafgericht geahndet. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Ermittlungen durch die Polizei
  2. Prüfen der Ermittlungsakten durch die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt
  3. Antrag beim Gericht auf Erlass eines Strafbefehls
  4. Anklageerhebung

Falls zu einem früheren Zeitpunkt schon festgestellt wird, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht, wird das Verfahren üblicherweise eingestellt.

Außerdem wichtig im Verkehrsstrafrecht: Die Verjährungsfristen unterscheiden sich teilweise stark von denen für Ordnungswidrigkeiten. Sie richten sich jeweils nach dem maximalen Strafmaß.

FAQ zum Verkehrsstrafrecht

Was sind Verkehrsstraftaten?

Zu den typischen Straftaten im Verkehr gehören z. B. Fahrerflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt etc.

Wie werden Verkehrsdelikte bestraft?

Üblicherweise werden Straftaten mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Das Strafmaß hängt von der Schwere der Tat ab.

Brauche ich einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht?

Nicht unbedingt. Bei schweren Vorwürfen ist der rechtliche Beistand aber ratsam. Vor höheren Instanzen (z. B. Landgericht, Oberlandesgericht) ist ein Anwalt sogar Pflicht.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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