Wie für jedes andere Fahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, bestimmt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch fürs Wohnmobil, was zulässig ist. Missachten Fahrer diese Verkehrsregeln mit dem Wohnmobil, wird das ebenfalls durch Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet.
Verstoß | Bußgelder in Euro | Punkte und Fahrverbote |
---|---|---|
Missachtung der Promillegrenze von 0,5 | ab 500 | 2 Punkte, ab 1 Monat |
Handynutzung hinterm Steuer | ab 100 | 1 Punkt |
Mit einem Wohnmobil über 3,5 t das Zeichen 253 missachtet | 100 | |
Missachtung der Anschnallpflicht | ab 30 |
Bußgeldkataloge zur Geschwindigkeitsüberschreitung mit den Wohnmobil
Wohnmobil bis 3,5 t innerorts:
Wohnmobil bis 3,5 t außerorts:
Wohnmobil über 3,5 t innerorts:
Wohnmobil über 3,5 t außerorts:
Inhaltsverzeichnis
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Was ist ein Wohnmobil rechtlich gesehen?
Das Wohnmobil bietet vielzählige Möglichkeiten, seinen Urlaub zu erleben. Bei Fahrradtouren kann es als Basislager dienen, auf Roadtrips als Ersatzzuhause und beim Camping als die komfortable Variante zum Zelt. Selbstverständlich sind auch bei der Nutzung von einem Wohnmobil Regeln zu beachten, wenn sich dieses im öffentlichen Straßenverkehr bewegt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schließt Wohnmobile nicht aus, definiert allerdings auch nicht genau, welche Fahrzeuge als solche gelten.
Eine rechtliche Definition zum Wohnmobil bietet die StVO also nicht, allerdings wird im Allgemeinen ein bestimmter Typ von Fahrzeug als Wohnmobil bezeichnet. Umgangssprachlich wird auch teilweise von Campern oder Reisemobilen gesprochen. Üblicherweise handelt es sich um ein solches Fahrzeug, wenn es eine Ausstattung besitzen, die es ermöglicht, in ihm zu wohnen. Neben den Schlafplätzen und dem Wohnbereich finden sich in der Regel auch eine Küche und ein Bad in einem Wohnmobil.
Wichtig für die rechtliche Einordnung von Wohnmobilen sind deren Gewicht sowie die Zulassung. So kann ein Camper als PKW oder als LKW gelten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet auch, dass Fahrer von einem Wohnmobil verschiedene Vorschriften in Deutschland beachten müssen. Die allgemeinen Vorgaben der StVO sind beim Wohnmobil also entsprechend anzuwenden und zu befolgen.
Zulassung und Gewicht bestimmen die nötige Fahrerlaubnis
Als Kraftfahrzeug mit bestimmten Eigenschaften gilt ein Wohnmobil laut StVO als führerscheinpflichtig. Die entsprechende Fahrerlaubnis muss also vorliegen, wenn sich Reisende in das Camper-Abenteuer stürzen wollen. Wichtig ist, dass es keinen „Wohnmobil-Führerschein“ gibt und auch in diesem Fall die Zulassung sowie das Gewicht darüber entscheiden, welche Fahrerlaubnis vorhanden sein muss.
Gilt ein Wohnmobil als PKW und wiegt nicht mehr als 3,5 t, reicht üblicherweise ein Führerschein der Klassen B oder BE aus. Bei Dokumenten der Klasse 3, die vor 1999 ausgestellt wurden, ist es zudem möglich, Camper bis zu 7,5 t zu steuern. Ein EU-Führerschein, der nach diesem Datum erworben wurde, verlangt die Klassen C oder C1, wenn Wohnmobile schwerer als 3,5 t sind und/oder eine Zulassung als LKW besitzen.
Von Bedeutung wird das, wenn Fahrer mit dem Wohnmobil in eine Kontrolle geraten. Stellen die Beamten hier fest, dass das Fahrzeug zu schwer ist für den vorhandenen Führerschein, kann das durchaus als Straftat angesehen werden. Fahren ohne Fahrerlaubnis hat in der Regel Geld- oder Freiheitsstrafen zur Folge.
Welche Verkehrsregeln sind für Wohnmobile bestimmt?
Zulassung und Gewicht haben, wie zuvor erwähnt, auch Einfluss darauf, welche Regelungen der StVO für eine Wohnmobil zutreffen. Die Verkehrsregeln für Wohnmobile unter und über 3,5 t unterscheiden sich in einigen Fragen durchaus deutlich. Neben der Geschwindigkeit spielt das Gewicht beispielsweise auch bei Durchfahrtsverboten oder beim Parken eine wichtige Rolle.
Die allgemeinen Verkehrsvorschriften sind jedoch für alle Kraftfahrzeug gleichermaßen zu beachten, so natürlich auch hinterm Steuer eines Wohnmobils. Besondere Vorgaben sieht die StVO fürs Wohnmobil demnach nicht vor, sodass auch hier ein Handyverbot während der Fahrt gilt und die Promillegrenze von 0,5 zu beachten ist.
Auch ist darauf zu achten, dass in einem Camper die gleichen allgemeinen Ausrüstungsgegenstände vorgeschrieben sind, wie bei allen anderen Fahrzeugen auch. So legt die StVO auch beim Wohnmobil fest, dass ein Verbandskasten, ein Warndreieck und eine Warnweste vorhanden sein müssen. Im Wohnmobil ist ein Feuerlöscher keine Pflicht, es wird jedoch empfohlen, einen mitzuführen.
Dass die Anschnallpflicht auch im Wohnmobil besteht, sollte allerdings selbstverständlich sein. Die Frage ist jedoch, müssen alle Plätze im Fahrzeug mit einem Gurt ausgestattet sein? Gesetzlich ist das in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definiert, und zwar in § 35 a Abs. 5. Dieser legt fest, dass Wohnmobile, die mehr als 2,5 t wiegen, auf den hinteren Sitzen nur Beckengurte bzw. eine Verankerung für diese aufweisen müssen. Die vorderen Sitze müssen allerdings immer Sicherheitsgurte haben.
Das bedeutet auch, dass bei Fahrzeugen mit einem geringeren Gewicht auf allen Sitzplätzen Gurte vorhanden sein müssen. Regelungen für Oldtimer bzw. ältere Fahrzeuge können abweichen, sollten jedoch immer mit den zuständigen Behörden abgeklärt werden. Kinder bis 12 Jahre oder einer Größe von 150 cm dürfen, unabhängig vom Gewicht des Fahrzeugs, nur in Kindersitzen bzw. mit den entsprechenden Rückhaltesystemen befördert werden. Hier reicht ein Beckengurt nicht aus.
Ein weiterer Punkt, bei dem das Gewicht wieder zum Tragen kommt, betrifft die Regelungen, wo ein Wohnmobil überhaupt fahren darf. So ist ein bestimmtes Verkehrszeichen fürs Wohnmobil immer dann zu beachten, wenn dieses mehr als 3,5 t wiegt – nämlich das Durchfahrtsverbot, welches durch das Zeichen 253 ausgesprochen wird. Denn das Verbot gilt nicht nur für LKW, sondern für alle Kraftfahrzeuge über diesem Gesamtgewicht.
Wo darf gemäß StVO ein Wohnmobil stehen?
Allein von seinen Ausmaßen her ist es oft schwierig, mit einem Wohnmobil einen passenden Abstellplatz zu finden. Laut StVO kann ein Wohnmobil überall dort geparkt werden, wo es nicht ausdrücklich untersagt ist. Das kann entweder durch die allgemeinen Verkehrsregeln oder durch Verkehrszeichen der Fall sein. Auch müssen Fahrer darauf achten, dass sie genügend Platz zum Parken haben und andere durch das Abstellen des Fahrzeugs nicht gefährden.
Beim Parken auf Gehwegen ist Vorsicht angesagt, denn dies ist allgemein nur gestattet, wenn das Wohnmobil ein Gewicht von 2,8 t nicht überschreitet. Dies wird in den Bestimmungen zum Verkehrszeichen 315 deutlich, welche in der Anlage 3 der StVO zu finden sind. Wie viel das Wohnmobil wiegt, ist auch von Bedeutung, wenn der Parkplatz mit dem LKW-Piktogramm beschildert ist. Diese Flächen sind einzig zum Abstellen von Fahrzeugen über 3,5 t vorgesehen. Leichtere Wohnmobile dürfen hier als nicht parken.
Sind Parkplätze dann zum Beispiel ausgeschildert und mit einem Zusatzzeichen versehen, kann das Parken von Wohnmobilen explizit erlaubt oder diese Stellflächen nur für diese Fahrzeuge reserviert sein. Dann darf auch kein anderes Fahrzeug dort abgestellt werden.
Tempolimits: Beim Wohnmobil vom Gewicht abhängig
Die zulässige Geschwindigkeit für ein Wohnmobil ist in Deutschland ebenfalls gesetzlich festgelegt. Auch hier sieht die StVO beim Wohnmobil keine speziellen Festlegungen vor, es gelten die entsprechenden Vorgaben für PKW oder LKW. So gelten die allgemeinen Bestimmungen immer dann wenn, keine Verkehrszeichen etwas anderes festlegen bzw. diese Vorgaben für das jeweilige Fahrzeug nicht anwendbar sind. Innerorts sind grundsätzlich 50 km/h angesagt.
In der Regel wird ein Wohnmobil bis 3,5 t als PKW gewertet, entsprechend sind die Vorschriften zu beachten. Das bedeutet, dass auf der Autobahn eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen wird, eine Geschwindigkeitsbeschränkung allerdings nicht zu beachten ist. Sind die Fahrzeuge schwerer, sind jedoch Tempolimits einzuhalten.
Für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 t bis 7,5 t sind in der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO besondere Vorgaben festgehalten. Diesen Fahrzeugen ist es auf Autobahnen bzw. auch auf Kraftfahrstraßen gestattet, mit bis zu 100 km/h unterwegs zu sein. Dies findet allerdings nur dann Anwendung, wenn die Bezeichnung „Wohnmobil“ im Fahrzeugschein eingetragen ist. Kann diese Eintragung nicht vorgeweisen werden, gelten die Geschwindigkeitsvorgaben für LKW, also 80 km/h. Diese sind ebenfalls anzuwenden, wenn das Wohnmobil schwerer als 7,5 t ist.
Gemäß StVO darf ein Wohnmobil, welches bis zu 3,5 t auf die Waage bringt, auf Landstraßen höchstens 100 km/h fahren. Fahrzeuge bis 7,5 t müssen Tempo 80 beachten, alles was schwerer ist, darf nicht schneller als 60 km/h sein.
FAQ – Wohnmobil
Nein. Für Wohnmobile gelten die gleichen allgemeinen Verkehrsvorschriften wie für alle anderen Kraftfahrzeuge.
Ja, denn die Zulassung und das Gewicht entscheiden darüber, welche Regelungen genau zu befolgen sind. Ein Wohnmobil kann also als PKW oder LKW gewertet werden.
Ja. Bei den vorderen Sitzen müssen immer Gurte vorhanden sein. Je nachdem wie schwer und wie alt das Fahrzeug ist, müssen hinten ebenfalls Gurte vorhanden sein bzw. reichen Vorrichtungen für Beckengurte aus.
Nein. In Deutschland ist das Übernachten auf öffentlichen Plätzen im Wohnmobil nicht gestattet. Auf Campingplätzen oder auf privaten Grundstücken mit Erlaubnis des Besitzers ist das in der Regel kein Problem.
Wir haben einen MB Actros mit 25t Zulässigem Gesamtgewicht.
Dieser ist als So. KFZ Wohnmobil ü. 2,8t zugelassen.
– Pferdetransporter mit Wohnkabine
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h eingetragen.
Darf dieses Fahtzeug somit auf Autobahnen schneller als 80 km/h fahren? –> also bis 100 km/h
Darf man mit diesem Fahrzeug im LKW Überholverbot überholen, wenn dieses für Wohnmobile frei ist?
Grüße
Darf im Wohnmobil auf Parkplätzen übernachtet werden?
Nein. In Deutschland ist das Übernachten auf öffentlichen Plätzen im Wohnmobil nicht gestattet.
Wenn es nicht durch Schilder verboten ist,ist es zur wiederherstellung der Fahrfähigkeit bis zu 10 Stunden gestattet.
Übernachtung nur bedingt möglich
Am Straßenrand im Wohnmobil zu übernachten – in der Regel ist das in Deutschland nur für eine Nacht erlaubt. Denn um eine Weiterfahrt ausgeruht antreten zu können, dürfe sich der Fahrer entsprechend erholen. Diese Erholungspause darf aber nicht zwei oder mehr Nächte dauern. Wqas ist nun richtig?