Trotz aller Romantik – Lagerfeuer am Strand sind nicht immer und nicht überall erlaubt. Die folgende Tabelle gibt ihnen eine kleine Übersicht.
Gemeinde | Lagerfeuer am Strand erlaubt? | Bußgeld bei Zuwiderhandlung |
---|---|---|
Ostseebad Zinnowitz (Usedom) | nein Ausnahme: genehmigte Feuerstellen, an denen besonderes öffentliches Interesse besteht (Volksfest, Beachvolleyballturnier) | bis zu 1.000 Euro |
Kaiserbäder auf Usedom | nein | k. A. |
Ostseebad Binz (Rügen) | nur mit Erlaubnis und nur an genehmigten Plätzen | 5 - 500 Euro |
Rostock | nur in besonders gekennzeichneten Plätzen in allen anderen Bereichen nur mit Erlaubnis der Tourismuszentrale nicht ab Waldbrandstufe 3 | bis zu 1.000 Euro |
Sylt | nur mit schriftlicher Genehmigung der Gemeinde Sylt | bis zu 1.000 Euro |
Lagerfeuer am Meer – erlaubt oder nicht?
Inhaltsverzeichnis
Allmählich geht die Sonne über dem Meer unter, sinkt langsam ins Wasser. Ein Freund summt leise vor sich hin: „I am sailing, I am sailing, home again, ‚cross the sea…“ Ein Lied von der Sehnsucht, begleitet vom Knistern der Glut. Schönste Lagerfeuerromantik – wenn da nicht die guten alten deutschen Regeln und Verbote wären.
Wo darf man überhaupt Lagerfeuer machen – am Strand, am See, im Wald? In Deutschland existieren hierzu keine einheitlichen Regeln, sondern viele verschiedene Vorschriften. Da sind die z. B. die gemeindlichen Satzungen zu den Strand- und Baderegeln sowie die Wald- und Forstgesetze der Bundesländer.
Auf die Frage, ob Lagerfeuer am Strand verboten sind, würde ein Jurist mit einem entschiedenen „Es kommt darauf an“ antworten. Und es kommt tatsächlich darauf an, wo Sie sich gerade befinden.
Auskunft darüber gibt meistens die örtliche Satzung über die Strand- und Badeordnung der Gemeinde. Mancherorts ist ein Feuer am Strand generell verboten, während andere Gemeinden es an gekennzeichneten Stellen erlauben.
Sollte Ihr Urlaubsort in nicht in der obigen Tabelle genannt sein, erkundigen Sie sich bitte direkt vor Ort, z. B. bei der Touristeninformation oder Kurverwaltung, ob Sie ein Lagerfeuer am Strand entfachen dürfen. Diese kann Ihnen auch sagen, ob Sie ein Lagerfeuer anmelden bzw. genehmigen lassen müssen und wo sich genehmigte Lagerfeuerplätze befinden.
Lagerfeuer am See und im Wald
Ähnlich unübersichtlich wie beim Lagerfeuer am Strand ist die Rechtslage zu offenem Feuer am See und im Wald. Auch hier unterscheiden sich die Regeln von Bundesland zu Bundesland. Dennoch gibt es ein paar Faustregeln:
- Das Zauberwort heißt „offenes Feuer“. Achten Sie in den jeweils geltenden (Landes-)Gesetzen und Baderegeln auf diesen Begriff. Hierunter fällt übrigens nicht nur das klassische Lagerfeuer am Strand und in der freien Natur, sondern auch jede Kerze oder Fackel.
- Erkundigen Sie sich im Vorhinein, ob Sie an der gewünschten Stelle Feuer machen dürfen oder nicht. Die örtliche Feuerwehr, die Gemeinde, das Ordnungsamt oder die Touristeninformation können Ihnen hierzu ggf. Auskunft geben.
- Unproblematisch sind Lagerfeuer an entsprechend gekennzeichneten Stellen. Oft weisen Schilder darauf hin, was erlaubt ist und was nicht.
- Bei hoher Waldbrandgefahr (ab Stufe 3 bis 4) sollte kein Feuer entfacht werden, auch kein Lagerfeuer am Strand oder See.
- Ein Blick in das jeweilige Landeswald- oder -forstgesetz gibt Auskunft darüber, ob ein kleines Feuer im Wald erlaubt ist. Auch die zuständigen Ordnungsämter informieren hierüber. Offenes Feuer außerhalb des Waldes ist gewöhnlich nur bei einem Mindestabstand von 50 bis 100 m zum Waldrand erlaubt – wenn überhaupt.
- In Naturschutzgebieten, in der Nähe von Naturschutzdenkmälern und in geschützten Biotopen sind offene Feuer meist gänzlich verboten. Das gilt auch für Lagerfeuer am Strand, wenn dieser unter besonderem Schutz steht. Dünen sind ebenfalls tabu.
Zehn goldene Regeln für erlaubte Lagerfeuer am Strand
Selbst wenn ein Lagerfeuer erlaubt ist, müssen die Verantwortlichen einige Dinge beherzigen:
- Entfachen Sie nur ein kleines Feuer mit trockenem, naturbelassenem und chemisch unbehandeltem Holz.
- Das Verbrennen von Abfällen und Sperrmüll ist verboten.
- Bei starkem Wind und Waldbrandgefahr bzw. anhaltender Trockenheit darf kein Feuer angezündet werden – wegen der Gefahr eines Funkenflugs auch kein Lagerfeuer am Strand.
- Halten Sie immer Löschmittel bereit. Das kann z. B. ein Feuerlöscher, Wasser oder Sand zum Ersticken der Flamme sein.
- Benutzen Sie keine Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Es besteht Explosionsgefahr!
- Halten Sie genügend Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Wäldern und brennbaren Materialien.
- Löschen Sie das Feuer sofort bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug.
- Lassen Sie das Feuer niemals unbeaufsichtigt und gehen Sie sicher, dass es wirklich vollständig erloschen ist, bevor Sie den Ort verlassen.
- Entsorgen Sie die Brandrückstände.
- Rufen Sie sofort die Feuerwehr (112), wenn das Feuer außer Kontrolle gerät.
Bedenken Sie, dass derjenige, der ein Lagerfeuer entfacht und betreibt, für eventuelle Brandschäden verantwortlich ist. Schon die fahrlässige Brandstiftung ist strafbar. Die Geschädigten können gegen den Verantwortlichen auch zivilrechtlich vorgehen und ggf. Schadensersatz verlangen.
FAQ zum Lagerfeuer am Strand und in der freien Natur
Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. In einigen Regionen ist es erlaubt oder gänzlich verboten. Andernorts benötigen Sie eine Genehmigung. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde vor Ort, welche Regeln dort gelten. Und auch, wenn Lagerfeuer erlaubt sind, sollten Sie sich an gewisse Regeln halten.
Es gibt besonders gekennzeichnete Plätze, an denen es erlaubt ist zu grillen oder ein offenes Feuer zu betreiben.
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Regelung, sondern viele verschiedene Gesetze. Für ein Lagerfeuer am Strand sind beispielsweise die jeweils geltenden Strand- und Baderegeln zu beachten. Auch die Wald- und Forstgesetze der Bundesländer sowie das Bundesnaturschutzgesetz enthalten Vorschriften zum Umgang mit offenem Feuer.