Fahranfänger: In Italien gelten besondere Vorschriften

Fahranfänger: In Italien ist die Probezeit drei Jahre lang zu beachten.
Fahranfänger: In Italien ist die Probezeit drei Jahre lang zu beachten.

Führerscheinneulinge benötigen einige Zeit, um sich im alltäglichen Straßenverkehr zurechtzufinden und Routinen zu entwickeln. Die Unerfahrenheit im Umgang mit bestimmten Situationen ist meist auch der Grund, warum Fahranfänger in der Probezeit schärfere Regelungen beachten müssen. Das ist nicht nur in Deutschland so, sondern auch oft im Ausland der Fall. Steht der Urlaub an, sollten Fahranfänger, die nach Italien reisen, sich über die gültigen Bestimmungen gut informieren.

Im folgenden Ratgeber wird erläutert, welche Vorgaben in Italien für Fahranfänger beispielsweise zur Geschwindigkeit oder in Bezug auf Alkohol zu beachten sind. Darüber hinaus wird auch geklärt, wer sich eigentlich an diese verschärften Vorschriften halten muss.

Wer gilt in Italien als Fahranfänger?

Als Fahranfänger gelten in Italien als jene Verkehrsteilnehmer, die den Führerschein noch keine drei Jahre besitzen bzw. unter 21 Jahre alt sind. Haben Urlauber also den Führerschein später als mit 18 Jahren gemacht, gilt die Frist von drei Jahren. Gezählt wird die Frist von dem Tag, an dem der Führerschein ausgestellt wurde. Innerhalb der drei Jahre gelten für Fahranfänger in Italien also verschärfte Vorgaben. Da die Bußgelder durchaus beachtlich sein können und bei bestimmten Verstößen auch das Fahrzeug einbehalten werden kann, sollten sich Fahrer gut informieren.

Deutsche Fahranfänger müssen sich in Italien an die dortigen Bestimmungen halten.
Deutsche Fahranfänger müssen sich in Italien an die dortigen Bestimmungen halten.

In der italienischen Straßenverkehrsordnung, dem „Codice della Strada“, wird unter Artikel 117 sowie unter Artikel 186/bis eindeutig definiert, unter welchen Umständen Fahranfänger in Italien besondere Verkehrsregeln zu beachten haben.

Geschwindigkeit: Strengere Vorgaben für Fahranfänger in Italien

Wer seinen Führerschien noch keine drei Jahre hat und dennoch mit dem Auto in den Urlaub fahren möchte oder sich vor Ort einen Mietwagen leisten will, sollte insbesondere bei den Themen Geschwindigkeit und Alkohol aufmerksam sein. Denn Fahranfänger dürfen in Italien weder so schnell sein wie erfahrene Führerscheininhaber noch gilt für sie die gleiche Promillegrenze.

Welches Tempo für Fahranfänger in Italien zulässig ist und welche Fahrzeuge für sie überhaupt erlaubt sind, definieren die Abschnitte unter Artikel 117 im „Codice della Strada“. Unter 1 ist hier bestimmt, dass

„in den ersten drei Jahren nach Erlangung des Führerscheins der Klassen A2, A, B1 und B […] der Fahrer auf Autobahnen die Geschwindigkeit von 100 km/h und auf erstrangigen Freilandstraßen die Geschwindigkeit von 90 km/h nicht überschreiten“ darf.

Selbst wenn Verkehrszeichen höhere Geschwindigkeiten erlauben, dürfen Fahranfänger diese nicht fahren. Für sie gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen des Codice bis die Frist von drei Jahren abgelaufen ist.

Der Abschnitt 2 in Artikel 117 legt zudem fest, dass innerhalb des ersten Jahres nach Erhalt des Führerscheins der Klasse B keine Fahrzeuge mit einer Leistung „über 55 kW/t“ geführt werden dürfen. Daher sollten Urlauber wissen, welche Leistung ihr Fahrzeug an den Tag legt, und einen Urlaub eventuell entsprechend planen.

Striktes Alkoholverbot für Fahranfänger in Italien

Promillegrenze: In Italien dürfen Fahranfänger keinen Alkohol trinken, wenn sie fahren wollen.
Promillegrenze: In Italien dürfen Fahranfänger keinen Alkohol trinken, wenn sie fahren wollen.

Selbstverständlich ist Alkohol hinterm Steuer auch in Italien nicht gern gesehen. Wie in Deutschland auch gilt für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren ein striktes Alkoholverbot. Gesetzlich festgehalten ist dies in Artikel 186/bis des Codice.

Innerhalb der ersten drei Jahre nach Ausstellung des Führerscheins ist Alkohol also absolut tabu. Da ist dann auch kein Bier zum Abendessen drin, wenn Urlauber danach noch selbst fahren möchten. Auch der Cocktail am Strand oder das Glas Wein zum Mittag sollten nicht in Betracht gezogen werden, wenn niemand anderes fahren kann. Verstöße gegen die Null-Promillegrenze haben Bußgelder bis zu  627 Euro zur Folge. Ab einem Wert von 1,5 Promille wird in der Regel das Fahrzeug beschlagnahmt.

Übersicht über die Regelungen für Fahranfänger

Die nachfolgende Tabelle bietet eine Zusammenfassung der besonderen Verkehrsregeln für Fahranfänger in Italien:

VerkehrsregelnVorgaben für Fahr­anfänger
Probezeit3 Jahre bzw. alle Fahrer unter 21 Jahre
TempolimitsAutobahn 100 km/h,
Schnellstraßen 90 km/h
Fahrzeugleistung55 kW (in den ersten 2 Jahren)
Promillegrenze0,0

FAQ – Fahranfänger in Italien

Gibt es in Italien besondere Verkehrsvorschriften für Fahranfänger?

Ja, Fahrer, die den Führerschein weniger als drei Jahre besitzen bzw. unter 21 Jahre alt sind, müssen sich an verschärfte Vorschriften halten.

Gilt für Fahranfänger in Italien die 0,5-Promillegrenze?

Nein, für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger besteht ein striktes Alkoholverbot hinterm Steuer.

Sind die Geschwindigkeiten in Italien für Fahranfänger anders geregelt?

Ja, außerorts sind auf Schnellstraßen höchstens 90 km/h und auf Autobahnen maximal 100 km/h erlaubt.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

3 Kommentare zu “Fahranfänger: In Italien gelten besondere Vorschriften

  1. Torsten B

    Ich habe einen USA-Führerschein und erwarb den italienischen Führerschein. Gelte ich in Italien als Fahranfänger?

  2. Paul

    ich habe den Autoführerschein 20 Jahre habe aber erst letztes Jahr den Motorrad führerschein gemacht.
    Was Zählt hier, bin ich mit dem Motorrad Fahranfänger und darf nur 100 fahren auf Autobahn

  3. Luca

    In Artikel 117 steht unter Punkt 5 allerdings auch:
    „Verstößt der Inhaber eines *italienischen* Führerscheins gegen Absatz 2 oder 2/bis, […]“

    Würde das nicht eigentlich bedeuten, dass diese Einschränkung(Also Höchstgeschwindigkeit und maximale Leistung) für deutsche Fahranfänger mit deutschem Führerschein nicht in Italien gelten?

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