Wer ein Fahrverbot auferlegt bekommt, steht für eine gewisse Zeit ohne Führerschein und damit auch ohne Nachweis über die Fahrerlaubnis da. Einige versuchen ein Fahrverbot zu umgehen, indem sie stattdessen eine höhere Geldsumme zahlen. Dies ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind.
Ein Fahrverbot kann zudem auch verschoben werden. Wurde in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt, gelten Sie als Ersttäter und können selbst bestimmen, wann Sie den Führerschein innerhalb einer viermonatigen Frist abgeben. Für Wiederholungstäter kommt diese Möglichkeit nicht in Betracht.
Lässt sich ein Fahrverbot nicht mehr vermeiden, bleibt dem Verkehrssünder also nur noch, ohne Führerschein zu fahren. Ein großer Fehler – denn die Missachtung von Fahrverbot oder Führerscheinentzug gilt in Deutschland als Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis zieht daher eine Strafe nach sich.
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Fahrverbot missachtet nach einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat
Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein für eine bestimmte Dauer in amtliche Verwahrung gegeben. Die Fahrerlaubnis wird hierbei nicht entzogen, sondern ruht für die Dauer des Fahrverbots. Nach Ablauf der Verbotsfrist, wird dem Verkehrssünder sein altes Führerscheindokument ohne erneute Beantragung wieder ausgehändigt. Ein Fahrverbot kann nach folgenden Delikten im Straßenverkehr ausgesprochen werden:
- Nach einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG): Das Fahrverbot dauert ein bis drei Monate.
- Nach einer Straftat gemäß § 44 des Strafgesetzbuches (StGB): Die Dauer des Fahrverbots kann ein bis sechs Monate betragen.
Was droht aber nun nach einer Missachtung? Wer trotz Fahrverbot fährt, muss mit einer Strafe rechnen, denn der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gilt hier als erfüllt. Gemäß § 21 Abs. 1 StVG kann in diesem Fall eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe die Folge sein. Die gleiche Strafe erhalten Sie als Halter, wenn Sie anordnen oder zulassen, dass jemand Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr führt, dem ein Fahrverbot auferlegt wurde.
Fahrerlaubnisentzug missachtet: Droht dasselbe?
Straftaten können nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben. In diesem Fall wird der Führerschein endgültig entzogen. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis darf erst nach Ablauf einer Sperrfrist beantragt werden. Die Dauer der Führerscheinsperre kann sechs Monate bis fünf Jahre betragen.
Es gilt: Ganz egal, ob Missachtung von Fahrverbot oder Führerscheinentzug – wer ohne Führerschein, unterwegs ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen oder vorübergehend ausgesetzt wurde, muss mit der oben genannten Strafe rechnen.
Sonderfall: Diesel-Fahrverbot – was bei Missachtung droht
Diesel-Fahrverbote gibt es in zahlreichen deutschen Großstädten. Wer mit seinem Diesel in die Fahrverbotszonen fährt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Wie viel Sie zahlen müssen, hängt von davon ab, welche Art von Fahrzeug zu führen:
- Pkw-Fahrer: Verwarnungsgeld von 25 Euro
- Lkw-Fahrer: Bußgeld von 75 Euro
FAQ: Fahrverbot missachtet
Die Missachtung eines Fahrverbots gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein für die festgelegte Dauer in amtliche Verwahrung gegeben. Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen, sondern vorübergehend ausgesetzt. Nach Ablauf der Verbotsfrist wird das alte Führerscheindokument wieder ausgehändigt.
Das Fahrverbot als Sanktion nach einer Ordnungswidrigkeit kann ein bis drei Monate betragen. Das Fahrverbot als Nebenstrafe nach einer Straftat kann ein bis sechs Monate dauern.