Eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Straßenverkehr kann ein Fahrverbot zur Folge haben. Wird dieses einem Verkehrssünder nach einer Ordnungswidrigkeit als Sanktion auferlegt, muss das Fahrzeug für bis zu drei Monate stehen bleiben. Nach einer Straftat kann das Fahrverbot als Nebenstrafe sogar bis zu sechs Monate andauern.
Da dies eine nicht unerhebliche Anzahl an Tagen und Wochen ist, an welchen auf ein Auto verzichtet werden muss, versuchen viele, ein Fahrverbot zu umgehen. Besonders wer im Beruf auf den Führerschein angewiesen ist, sucht nach Möglichkeiten, den vorübergehenden Verlust doch noch abzuwenden.
Bei einem Berufskraftfahrer besteht die Arbeit zu einem Großteil aus dem Führen eines Kraftfahrzeuges. Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines auferlegten Fahrverbots dazu nicht mehr in der Lage, kann die Kündigung drohen. Wird in diesem Fall die Anordnung zum Fahrverbot gänzlich aufgehoben oder darf der Betroffene dann trotz Fahrverbot zur Arbeit fahren?
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn
Besteht beim Fahrverbot eine Ausnahme für den Arbeitsweg?
Hat das Fahrverbot für eine Person berufliche bzw. wirtschaftliche Folgen, kann unter Umständen eine unzumutbare Härte vorliegen, wenn die Existenz desjenigen dadurch gefährdet wird. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitsplatzverlust droht. Allerdings wird ein Fahrverbot nicht automatisch aufgehoben, nur weil die Kündigung bevorsteht.
Entstehen einem Betroffenen aus der Anordnung eines Fahrverbots berufliche oder wirtschaftliche Schwierigkeiten, hat dieser die Pflicht, diese durch mildernde Maßnahmen auszugleichen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Inanspruchnahme von Urlaubstagen während des Fahrverbots
- Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur Personenbeförderung
- Anstellung eines Fahrers
- Beschäftigung eines Ersatzfahrers (bei Berufskraftfahrern)
Entstehen durch diese Maßnahmen finanzielle Engpässe, kann das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellen – muss es aber nicht. Dies wird letztendlich durch ein Gericht entschieden und ist immer vom Einzelfall abhängig. Sind Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen und es droht ein Fahrverbot, kann es sinnvoll sein, zeitnah einen Anwalt zu konsultieren.
Was passiert, wenn die Anordnung zum Fahrverbot tatsächlich aufgehoben wird? Folgende Möglichkeiten kommen hierbei in Betracht:
- Umwandlung in ein höheres Bußgeld
- Verkürzung der Fahrverbotsdauer
Bei einem Fahrverbot eine Ausnahme für den Arbeitsweg oder generell für bestimmte Strecken zu machen, ist vom Gesetz nicht vorgesehen.
Alternative – Fahrverbot nur für bestimmte Fahrzeugklasse: Ein Fahrverbot kann allerdings entweder für alle oder nur für bestimmte Fahrzeuge gelten. Wird Ihnen also für die Dauer des Verbots untersagt, einen Pkw der Klasse B zu führen, können Sie beispielsweise ein Fahrzeug der Klasse A benutzen, um zur Arbeit zu gelangen. Führen Sie beruflich einen Bus (Klasse D/DE) oder einen Lkw (Klasse C/CE), können Sie diese Fahrzeuge zur Verrichtung der Arbeit weiterhin benutzen. Für den Arbeitsweg müssen Sie wie gehabt ein Fahrzeug wählen, welches nicht der Klasse B angehört.
Fahrverbot und trotzdem zur Arbeit fahren: Was droht?
Fahren Sie während der Fahrverbotsfrist trotzdem mit einem Fahrzeug zur Arbeit, kann dies gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) als Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit als Straftat gelten. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Dies gilt im Übrigen auch, wenn Sie als Halter des Fahrzeugs anordnen oder zulassen, dass andere Personen trotz Fahrverbot zur Arbeit fahren.
FAQ: Trotz Fahrverbot zur Arbeit fahren
Nein, beim Fahrverbot wird keine Ausnahme für den Arbeitsweg oder bestimmte Strecken gemacht. Es kann allerdings für alle oder auch nur für bestimmte Fahrzeuge gelten.
Fahren Sie trotz Fahrverbot zur Arbeit, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis und daher als Straftat. Es kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Liegt eine unzumutbare Härte vor, wie der Verlust des Arbeitsplatzes, kann unter Umständen von einem Fahrverbot abgesehen werden.