Auf zwei Rädern die Gegend erkunden – nicht nur für Touristen ist die Segwaytour ein besonderes Highlight. Auch bei Einheimischen ist dieser Elektroroller beliebt. Wer jedoch auf öffentlichen Straßen Segway fahren will, muss sich an die Verkehrsregeln halten. Anderenfalls drohen Bußgelder und schlimmstenfalls sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Inbetriebsetzen des Segways auf öffentlichen Straßen ohne erforderliche Betriebserlaubnis | 70 € | - | - |
Beförderung von Personen | 10 € | - | - |
Segway fahren mit Anhänger | 10 € | - | - |
freihändig Segway fahren | 10 € | - | - |
mit Segways nebeneinander fahren | 15 € | - | - |
… mit Gefährdung | 25 € | - | - |
… mit Unfall | 30 € | - | - |
Rotlicht missachtet | 60 € | 1 | - |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 | - |
… mit Unfall | 120 € | 1 | - |
Rotlicht missachtet (Rotphase länger als 1 Sekunde) | 100 € | 1 | - |
… mit Gefährdung | 160 € | 1 | - |
… mit Unfall | 180 € | 1 | - |
Wie funktioniert ein Segway überhaupt?
Inhaltsverzeichnis
In fast jeder Stadt können Sie ein Segway mieten und auf Tour gehen. Für große Roller-Fans gibt es sogar den Segway-Parcours mit Hindernissen und Slalomfahrten, der einiges Geschick verlangt. Doch wie funktioniert dieses Gefährt überhaupt?
Der Segway ist ein Roller, der elektrisch angetrieben wird. Der Fahrer steht dabei zwischen zwei Rädern auf einer kleinen Plattform oberhalb der Achse. Er kann sich an einem Lenker festhalten, der über eine Stange mit der Plattform verbunden ist. Das Kleinstfahrzeug hält aufgrund der elektronischen Antriebsregelung selbst die Balance, was das Segway-Fahren vereinfacht.
Per Gewichtsverlagerung kann der Fahrer bremsen und steuern. Andere Bedienelemente gibt es nicht zum Bremsen und Lenken. Das Fahrzeug erkennt mithilfe von Sensoren, wenn sich der Fahrer vor- oder zurücklehnt. Die Räder reagieren sofort darauf und rollen entsprechend vor oder zurück. So bleibt der Segway in einer aufrechten Position.
Um mit dem Segway vorwärts zu fahren, lehnt sich der Fahrer nach vorn, zum Anhalten richtet er sich wieder auf und bringt seinen Schwerpunkt mittig zwischen die Räder. Möchte der Segway-Pilot rückwärts fahren, lehnt er sich nach hinten.
Abrupte Bewegungen sollten ebenso vermieden werden wie ein allzu schnelles Starten und Anhalten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Sie die Kontrolle über den Roller verlieren und stürzen.
Wenn Sie Segway fahren lernen wollen, sollten Sie ähnlich vorgehen wie bei Ihren ersten Versuchen auf dem Fahrrad: Suchen Sie sich einen sicheren Ort und beginnen Sie langsam. Lesen Sie sich vorher unbedingt die Betriebs- und Fahranleitung durch.
Sofern Sie an einer Segway-Stadtführung teilnehmen, wird Ihnen Ihr Guide die Funktionsweise des Rollers genau erklären.
Segway und seine Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr
Kraftfahrzeuge dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, wenn sie über eine Kfz-Zulassung verfügen. Der Segway ist batteriebetrieben und motorisiert und damit ein Kraftfahrzeug. Er gehört zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen. Diese Fahrzeuge sind seit Inkrafttreten der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) am 15.06.2019 für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Um mit dem Segway fahren zu dürfen, muss das Fahrzeug folgende Eigenschaften aufweisen:
- Lenk- bzw. Haltestange
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20 km/h
- bei selbstbalancierenden Fahrzeugen Leistungsbegrenzung auf 1.400 Watt (sonst 500 Watt)
- Einhaltung der verkehrssicherheitsrechtlichen Mindestanforderungen (Bremsen, Beleuchtung, Klingel, Fahrdynamik, elektrische Sicherheit)
Außerdem benötigt der Segway eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis.
Versicherungspflicht für Segways
Als Kraftfahrzeug unterliegt der Segway der Versicherungspflicht. Der Fahrzeughalter, der als solcher in der Betriebserlaubnis eingetragen ist, muss also eine Haftpflichtversicherung abschließen und eine kleine Versicherungsplakette am Gefährt anbringen. Nur dann darf er oder jemand anders mit dem Segway im Straßenverkehr fahren.
Verursacht ein Segway-Pilot einen Unfall, so kommt seine Haftpflichtversicherung für die Schäden Dritter auf.
Segway: Nur mit Führerschein erlaubt?
Roller-Piloten benötigen keinen Führerschein, wenn sie Segway fahren wollen. Auch eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich. Allerdings muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein.
Die Berechtigung, mit einem Segway zu fahren, ist übrigens in § 3 eKFV. Diese Vorschrift verlangt lediglich das soeben benannte Mindestalter.
Welche Regeln müssen Segway-Fahrer im Straßenverkehr beachten?
Auch für Segway-Fahrer gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet insbesondere Folgendes:
- „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ nach § 1 Abs. 1 StVO
- Sie müssen auf Radwegen oder Schutzstreifen mit dem Segway fahren. Ist beides nicht vorhanden, können Sie auf die Fahrbahn ausweichen.
- Der Fußgängerweg ist absolut tabu – ebenso Fußgängerzonen. Letztere dürfen nur mit einer Sondergenehmigung befahren werden – mit angepasster Geschwindigkeit und Rücksicht auf die Fußgänger, die immer Vorrang haben.
- Auch Segway-Fahrer müssen sich strikt an das Rechtsfahrgebot halten und dürfen demnach nicht nebeneinander, sondern nur hintereinander fahren. Nur auf Fahrradstraßen gilt eine Ausnahme.
- Weder die Personenbeförderung noch der Anhängerbetrieb sind erlaubt.
- Segways sind Kraftfahrzeuge. Damit müssen sich Fahrer an die 0,5-Promille-Grenze halten bzw. an die 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren.
Wer beim Segway-Fahren aufgrund seiner Alkoholisierung einen Unfall baut, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Dann drohen mindestens ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei einer stärkeren Alkoholisierung macht sich der Fahrer unter Umständen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar. Das gilt übrigens auch für Fahrer, die ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille nicht mehr in der Lage sind, den Segway sicher zu führen.
Die Verkehrsbehörde kann einem alkoholisierten Segway-Piloten auch die Fahrerlaubnis entziehen. Das bestätigte das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Urteil vom 19.12.2016 (1 Rev 76/16), denn:
„Ab einem Grenzwert von 1,1 Promille Blutalkohol ist nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen davon auszugehen, dass der Segway-Fahrer sein Gefährt nicht mehr sicher beherrschen konnte.“
[OLG Hamburg, Urteil vom 19.12.2016, Az. 1 Rev 76/16 ]
FAQ: Segway fahren
Ein zugelassener Segway darf eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen, auch dann, wenn er bergab fährt. Elektrokleinstfahrzeuge, die schneller fahren können, sind derzeit nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Der Fahrer muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Einen Führerschein braucht er hingegen nicht.
Nein, es besteht keine Helmpflicht. Trotzdem ist es aufgrund der Unfallgefahr ratsam, einen Helm zu tragen.
Segways für Rollstuhlfahrer funktionieren ähnlich wie herkömmliche Segways. Der einzige Unterschied ist, dass der Fahrer sitzt. Auch hier bleibt das Fahren ein Balanceakt – der Pilot lenkt und steuert per Gewichtsverlagerung, indem er sich nach vorn oder nach hinten lehnt. Deswegen ist der Segway-Rollstuhl nicht für jede Lähmungshöhe geeignet, weil seine Bedienung eine gewisse Oberkörperkontrolle erfordert.