Werden Sie geblitzt oder fallen durch einen anderen Verstoß gegen das Verkehrsrecht auf, bekommen Sie einen Bußgeldbescheid, der neben einem Bußgeld unter Umständen auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot mit sich bringen kann. Soweit die geläufige Meinung. Falsch ist das nicht, allerdings wird bei dieser Darstellung ein entscheidender Zwischenschritt ausgelassen.
Bevor ein Bußgeldbescheid ergeht, wird dem ermittelten Fahrer zum Tatzeitpunkt zunächst ein Anhörungsbogen zugestellt, in dem dieser sich zur Tat äußern kann. Ist aber nicht klar, wer die Person, welche die Ordnungswidrigkeit begangen hat, ist, verschickt die Bußgeldstelle in der Regel einen Zeugenfragebogen an den Halter des Fahrzeugs. Dementsprechend ist sich die Behörde in diesem Szenario üblicherweise sicher, dass der Halter nicht der Fahrer war. Sind Sie aber dazu verpflichtet, auf so ein Schreiben zu antworten oder können Sie den Zeugenfragebogen ignorieren?
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Video: Wichtiges zum Zeugenfragebogen
Zeugenfragebogen ignorieren: Konsequenzen
Wenn Sie beispielsweise geblitzt wurden, den Zeugenfragebogen ignorieren und Ihr Leben weiterleben als wäre nichts passiert, ist das nicht strafbar. Sie müssen in einem solchen Fragebogen weder Angaben zur Tat machen noch das Schreiben an die Behörde zurückschicken. Gleiches gilt im Übrigen auch für einen Anhörungsbogen. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, Ihre persönlichen Daten zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, sofern das nötig ist. Den Anhörungsbogen müssen Sie aber zurückschicken.
Wenn Sie einen Zeugenfragebogen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder anderem ignorieren, werden die Behörden Sie allerdings nicht in Ruhe lassen. Schließlich liegt es in ihrem Interesse, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu ahnden. Ihnen stehen daher noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten zur Fahrerermittlung offen:
- Eine schriftliche Erinnerung daran, den Zeugenfragebogen zu beantworten.
- Eine Vorladung in die Polizeidienststelle: Sie sollten so eine Einladung zur Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht ignorieren, können aber unter Umständen von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
- Die Anforderung von polizeilicher Hilfe bei den Ermittlungen: Die Beamten können etwa Personen aus dem Umfeld des Fahrzeughalters befragen oder deren Passbilder mit dem Blitzerfoto abgleichen.
Wenn es hart auf hart kommt: die Fahrtenbuchauflage
Auch wenn Sie keine Geldbuße oder Ähnliches zu befürchten haben, wenn Sie einen Zeugenfragebogen ignorieren, gibt es doch eine mögliche Konsequenz, die wohl kein Fahrzeughalter gerne in Kauf nimmt: Die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen. In diesem müssen während eines von der Behörde festgelegten Zeitraums alle mit dem entsprechenden Fahrzeug getätigten Fahrten protokolliert werden. Hierfür sind folgende Daten nötig:
- Vollständiger Name und Adresse des Fahrzeugführers
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum und Uhrzeit zum Beginn und zum Ende der Fahrt
- Unterschrift des Fahrers
FAQ: Zeugenfragebogen ignorieren
Nein. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ihn auszufüllen und an die Behörde zurückzuschicken.
Nein. Sind Ihre persönlichen Daten im Schreiben fehlerhaft oder unvollständig, müssen Sie die Behörde darauf hinweisen.
Schlimmstenfalls könnte Ihnen eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden. Wie lange diese dauert, bestimmt die Behörde.
Ich habe eine Frage
Ich habe auch diesen Brief bekommen als halterin und den Fragebogen zum Zeugen angeben! 460 Bußgeld 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot in Deutschland doch ich lebe in der Schweiz mit Schweizer Führer wie gilt das dann ??
Jetzt ist es so das es mein Ex Verlobter war mit dem ich absolut nicht mehr in Kontakt stehe und auch seinen Namen in jeglicher Form erwähnen möchte
Ich gebe also die Ordnungswidrigkeit zu und Kreuze an das ich nicht gefahren bin ?
Wie kann ich das zu meinen Lasten klären ich möchte das Bußgeld bezahlen das Fahrtenbuch ist mir auch Recht aber durch meine Gegenwärtige Situation ist eine Kommunikation oder Namensnennung mir viel schlimmer Als das Bußgeld
Kann jemand helfen ??