Anhänger: Wo das Parken erlaubt ist und wo nicht

Wollen Verkehrsteilnehmer einen Anhänger abstellen, stellt sich natürlich immer die Frage, wo das erlaubt ist und für wie lange. Einen Anhänger richtig zu parken, kann sich da schon mal als Herausforderung erweisen. Werden dann verkehrsrechtliche Vorgaben diesbezüglich missachtet, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog.

VerstoßSanktion
Anhänger wurde ohne Zug­fahrzeug länger als 2 Wochen geparkt20 EUR
Anhänger mit mehr als 2 t regelmäßig trotz Verbot in besonderem Gebiet geparkt30 EUR

FAQ – Anhänger parken

Ist das Parken von einem Anhänger gesetzlich geregelt?

Ja, die StVO bestimmt unter § 12, wo und für wie lange Verkehrsteilnehmer ihren Anhänger parken dürfen.

Ist es zulässig, wenn Besitzer einen PKW-Anhänger abstellen und das ohne Zugfahrzeug?

Ja, wollen Verkehrsteilnehmer ihren Anhänger parken, auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen, dürfen sie das auch ohne Zugfahrzeug. Die zulässige Zeit ist allerdings begrenzt.

Wie lange darf ein Anhänger auf einem Parkplatz stehen?

Ist der Anhänger ohne Zugfahrzeug abgestellt, ist dies für maximal zwei Wochen zulässig. Für ein Gespann gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Video: Infos zum Fahren mit Anhänger

Im Video finden Sie wichtige Informationen zum Fahren mit einem Anhänger.
Im Video finden Sie wichtige Informationen zum Fahren mit einem Anhänger.

Anhänger parken: Die StVO bestimmt, was zu beachten ist

Die StVO bestimmt das Parken für Anhänger bzw. welche Regelungen hierfür gelten.
Die StVO bestimmt das Parken für Anhänger bzw. welche Regelungen hierfür gelten.

Gründe, warum ein Anhänger benötigt wird, gibt es viele – doch wohin mit dem guten Stück, wenn es gerade nicht gebraucht wird? Darf ich einen Anhänger überhaupt ohne Zugfahrzeug abstellen? Einen Anhänger auf der Straße zu parken oder auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen, ist nicht so einfach, wie es manchmal scheint. Egal ob es sich um einen Pferdeanhänger, einen Wohnwagen oder einen LKW-Anhänger handelt, das Abstellen ist gesetzlich geregelt.

Die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definieren, wo Verkehrsteilnehmer ihren Anhänger parken können und für wie lange dies möglich ist. Entscheidend sind hier die Regelungen in § 12 StVO.  Unter Absatz 3 wird bestimmt, dass ein [„Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug […] nicht länger als zwei Wochen geparkt werden“] darf.

Einen Anhänger zu parken, ohne dass das Zugfahrzeug ebenfalls abgestellt wird, ist also maximal für zwei Wochen zulässig. Wird der entsprechende Anhänger nicht umgeparkt, hat das üblicherweise eine Sanktion von 20 Euro zur Folge.

Anders sieht das aus, wenn das gesamte Gespann abgestellt wird. Denn einen PKW-Anhänger zu parken und das mit dem Zugfahrzeug, unterliegt keiner Frist.

Besondere Regelungen zum Parken mit einem Anhänger

Ist auf der Straße kein Platz, bietet sich manchmal für den Anhänger ein öffentlicher Parkplatz an. Wichtig ist, dass auch hier die Regelungen der StVO gelten. Den Anhänger zu parken, ist nur höchstens 14 Tage zulässig, es sei denn, der Parkplatz ist entsprechend gekennzeichnet. So kann durch Zusatzschilder beispielsweise das Abstellen von Wohnwagen ausdrücklich erlaubt sein.

Abstellen von einem Anhänger:  Auf öffentlichem Parkplatz dauerhaft nur durch Zusatzschilder erlaubt.
Abstellen von einem Anhänger: Auf öffentlichem Parkplatz dauerhaft nur durch Zusatzschilder erlaubt.

Am einfachsten ist es natürlich, den Anhänger auf dem eigenen Grund unterzustellen, wenn er nicht benötigt wird. Ist eine ausreichende Fläche vorhanden, spielt es auf dem Privatgrundstück keine Rolle, dass Sie den Anhänger im Wohngebiet parken. Gleiches gilt, wenn ein Mietvertrag über eine Parkfläche vorhanden ist oder die Erlaubnis des Grundstückseigners vorliegt.

Stellplatz für LKW-Anhänger: Hier gelten weitere Vorschriften

Wo dürfen Sie innerorts einen LKW-Anhänger parken? Auch diesbezüglich gibt es gesetzliche Vorgaben zu beachten, denn gemäß StVO dürfen Anhänger, die mehr als 2 t zulässiges Gesamtgewicht aufweisen, in bestimmten Gebieten innerorts nicht abgestellt werden. So ist dies unter anderem in Wohn-, Kur- und Klinikgenbieten nicht zulässig.

Dieses Verbot ist jedoch eingeschränkt und bezieht sich auf die Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr, wenn es sich um sogenanntes „regelmäßiges Parken“ handelt. Zudem erstreckt es sich auf Sonn- und Feiertage. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Verwarngeld von 30 Euro geahndet werden.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

7 Kommentare zu “Anhänger: Wo das Parken erlaubt ist und wo nicht

  1. Filan

    Ich habe ein Strafzettel bekommen weil mein Anhängerdeisel 15cm über den Parkplatzmarkierung stand. Es verhindert auch keinen beim Reinfahren oder rausfahren. Ist die Straffzettel berechtigt?

    LG

  2. Hannes

    Wie verhält es sich, wenn ein abgekoppelter Wohnanhänger gegenüber einer Auffahrt steht, sodass ein heraufkommen und herunterkommen, sehr mühsam wird und Mann ggf. über den Bürgersteig fahren muss? Des Weiteren ist es eine recht enge Straße.
    Beste Grüße

  3. Bernd

    Bei uns steht auch seit fast über 10 Jahren ein Anhänger abgekoppelt. Was passiert, wenn der Besitzer , sage ich mal , die 20 Euro bezahlt und den Anhänger trotzdem stehen lässt ? Er hätte dann eine monatliche Standgebühr von 40 Euro an die Stadt bezahlt.

  4. Robin

    Unser Wohnwagen stand länger als 14 Tage im öffentlichen Verkehrsraum. Jetzt kam ein BuSsgeldbescheid von der Stadt und die erheben 48 Euro Verwaltungsgebühr. Ist das rechtens, weil ja dafür 20Euro Bußgeld aktuell fällig sind?

  5. Claus

    Hallo, wenn ich einen Pkw mit Anhänger, in Fahrtrichtung, in einer Parkbucht mit Parkuhr abstelle, muss ich dann
    einmal bezahlen oder zweimalmal?
    MfG

  6. Melanie

    Hallo, wenn ich also den Anhänger alle 13 Tage, anders hinstelle (auf dem gleichen Parkplatz) geht das ja auch richtig? Da er ja bewegt wurde und dann anders steht.
    MfG

    1. Markus

      Hallo Melanie, wäre schön wen dem so ist. Es gibt Punkte die keine Seite erklärt hat.
      Wenn ich dich richtig verstanden habe bleibt der Standort vom Anhänger derselbe, oder nicht? Wenn ja, dann wird das nicht anerkannt. Der Anhänger muss eine neue Parkmöglichkeit bieten. Sprich 20-30 Minuten mit dem Anhänger fahren und dann später wieder zurückkommen wird nicht gewertet. Das bloße Ankuppeln ohne Standortveränderung wird auch nicht gewertet. Der Anhänger steht an anderer Stelle, aber befindet sich am gleichen Standort, so wird es auch nicht anerkannt. Das bloße Verschieben/Platzieren ändert nichts an der Tatsache, dass der Anhänger am gleichen Standort ist.
      Es gibt immer eine Lücke, welche mit einem Beschluss manifestiert wird, die der liebe Ordnungsamt ausnutzt, damit wir die 20-30 Euro zahlen.

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