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FAQ: Gasprüfung beim Wohnmobil
Die Gasprüfung Rahmen der HU keine Pflicht mehr. Allerdings muss die Gasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen in einer eigenständigen Prüfung kontrolliert werden. Beim Mängeln und Defekten kann das Fahrzeug weiterhin die Betriebserlaubnis verlieren.
Ja, anerkannte Prüfstellen wie DEKRA, TÜV oder zertifizierte Werkstätten dürfen eine Gasprüfung beim WoMo oder Wohnwagen durchführen. Sie muss alle zwei Jahre stattfinden.
Der Fahrzeughalter muss sich um die Prüfung kümmern, wenn diese weiterhin durchführen lassen möchte. Das kann im Rahmen der Hauptuntersuchung erfolgen oder bevor diese ansteht.
Warum muss ein Wohnmobil zur Gasprüfung?
Ein voll ausgestattetes Wohnmobil (WoMo) hat in der Regel auch eine Gasanlage an Bord, über welche oft neben dem Herd auch die Heizung betrieben wird. Darüber hinaus gilt auch ein eingebauter Kühlschrank als Gasgerät, da meist flüssige Gase zum Kühlen verwendet werden. Um die Sicherheit dieser Anlagen zu gewährleisten, muss in bestimmten Abständen eine Gasprüfung beim Wohnmobil erfolgen.
Wer eine solche Gasabnahme beim Wohnmobil durchführt, was sie beinhaltet und mit welchen Kosten Halter diesbezüglich rechnen müssen, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus betrachtet er auch, welche Teile im Wohnmobil überhaupt zur Gasprüfung vorgeführt werden müssen.
Diese sogenannte Gasprüfung bei Wohnwagen und Wohnmobilen musste bisher im Rahmen der HU vorliegen, ansonsten galt die Hauptuntersuchung als nicht bestanden. Dies hat sich zum Jahresbeginn 2020 geändert. Bis zum Januar 2023 musste ein solcher Nachweis für das Bestehen der HU nicht mehr vorliegen. Allerdings können mangelhafte, defekte oder fehlende Bestandteile der Gasanlage weiterhin zum Nichtbestehen der HU führen.
Mit der Neuregelung der gesetzlichen Grundlagen gibt es nun eine eigenständige Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen. Diese wird also unabhängig von der HU durchgeführt und muss ebenfalls alle zwei Jahre erfolgen. Bei neuen Fahrzeugen muss die Prüfung mit der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden. Diese Regelungen gelten ab dem Stichtag 19. Juni 2025. Sind noch keine Prüfungen vorhanden, müssen diese bis dahin nachgeholt werden.
Wurde eine anstehende Gasprüfung beim Wohnmobil überzogen, drohten bisher die gleichen Verwarn- bzw. Bußgelder wie beim Überziehen der HU. Versäumen Halter die eigenständige Gasprüfung müssen sie nun mit Sanktionen zwischen 15 und 60 Euro rechnen.
Grundsätzlich dient die Gasprüfung beim WoMo dazu, die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Sie sollte auch erfolgen, wenn neue Geräte wie Herd, Heizung oder Kühlschrank eingebaut werden. Ist die Heizungs- bzw. Gasanlage Teil der Betriebserlaubnis oder der Typengenehmigung, bedeuten Defekte oder Undichtigkeiten weiterhin, wie erwähnt, dass die HU nicht bestanden ist und das Fahrzeug somit nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf.
Gasprüfung für Wohnmobile: Diese Vorschriften sind wichtig
Die Vorschriften bezüglich der nun freiwilligen Gas- bzw. Gastankprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen sind durch das Arbeitsblatt G 607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) definiert. Dieses bestimmt neben den zu prüfenden Anlagenteilen auch die technischen Regelungen für eine Prüfbescheinigung.
Der Gültigkeitsbereich dieser Bestimmungen ist wie folgt festgelegt:
Diese Technischen Regeln gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen sowie in Falt- und Klappanhängerfahrzeugen, wenn deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen.
Darüber hinaus ist nun auch der aktualisierte § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) . Demnach gelten für die Gasprüfung beim Wohnmobil und Wohnwagen folgenden Bestimmungen:
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen […] und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen […] haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, […] prüfen zu lassen
1. vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme,
2. vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie
3. danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung).
Die Bescheinigung über eine Gasprüfung beim Wohnmobil konnte in der Vergangenheit entweder zum HU-Termin vorgelegt werden oder die notwendige Prüfung fand bei der Prüforganisation neben der Hauptuntersuchung statt.
Nun müssen sich Fahrzeughalter selbst um einen Termin kümmern, wenn sie die Gasanlagen prüfen lassen wollen. Das gilt sowohl für Wohnmobile als auch für Wohnwagen. Letzte fallen seit der Neuregelungen der gesetzlichen Grundlage ebenfalls unter die Prüfungspflicht.
Wer führt die Gasüberprüfung beim Wohnmobil durch – und wie?
Eine Gasprüfung beim Wohnmobil können DEKRA, TÜV oder andere anerkannte Prüfstellen (wie zertifizierte Händler oder Werkstätten) durchführen. Einige Voraussetzungen müssen Halter allerdings erfüllen, damit der Gastest bei ihrem Wohnmobil auch erfolgreich durchgeführt werden kann.
Der Tank bzw. die Gasflasche müssen nicht nur aufgefüllt, sondern auch angeschlossen sein. Die verwendeten Geräte im Wohnmobil sollten für die Prüfung funktionieren, damit auch hier die Betriebssicherheit bescheinigt werden kann. Wichtig ist zudem, dass Anschlussschläuche und verwendete Druckminderer nicht älter als zehn Jahre sind. Das gelbe Prüfbescheinigungsheft muss ebenfalls vorgelegt werden.
Zur Gasprüfung beim Wohnmobil werden folgende Bestandteile untersucht:
- Halterungen für Tanks und Gasflaschen
- Lüftungsöffnungen und Abzüge im Gaskasten
- Dichtungen und Ventile in der Anlage
- Nachweis der Funktionalität der Geräte
- Abgasrohre
Gasprüfung beim Wohnmobil: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Die Gasprüfung beim Wohnmobil bedeutet Kosten. Beim TÜV oder der DEKRA liegen diese in der Regel zwischen 30 und 60 Euro. Ähnlich sieht das auch bei anderen Prüfstellen aus. Regionale Unterschiede führen zu bestimmten Preisspannen, sodass sich ein Vergleich durchaus lohnen kann.
Nutzen Camper den mobilen Service einer Werkstatt oder eine Prüforganisation, ist beim Wohnmobil bei dieser Gasprüfung mit zusätzlichen Kosten für die Anfahrt zu rechnen.
Wie steht es mit neu zugelassenen Wohnmobilen, die müssen ja erst nach 3 Jahren zur HU – gelten die 2-Jahresfristen für die Gasprüfung trotzdem, oder besteht auch hier eine Kopplung an die HU ?
Gespannt auf die Antwort !
Ich möchte meine Gasanlage im Wohnmobil abschafen da ich alles mit Strom Über die PV,Batterie und 5KW 230v Weckselrichter betreibe .Der TÜV verweigert mir DAS! Ist dass richtig oder ist das nur Amtsschimmel? Bitte um Stellungnahme.Mitfreundlichsten Gruß – Heinz K. – Meitingen.
Wir haben unser Wohnmobil auf über 3,5 auf 3,85 To auflasten lassen. Ist die Gasprüfung nun auch jährlich zur HU fällig oder bleibt die Gasprüfung weiterhin bei 2 Jahren ?