Politiker zerbrechen sich den Kopf darüber, wie die Mobilität in Deutschlands Städten verbessert werden könnte und Verkehrsrechtsexperten diskutieren, ob diese Ideen überhaupt umsetzbar und zulässig sind.
Obwohl motorisierte Tretroller und Elektrokleinstfahrzeuge keine Neuheit mehr sind, hat es lange gedauert, bis die ersten Modelle legal am Straßenverkehr teilnehmen durften. Dies gilt aber noch längst nicht für alle Fahrzeuge dieser Art.
Was ist beispielsweise mit einem Goped? Sind Fahrten auf öffentlichen Straßen damit erlaubt? Welche Regeln gelten bezüglich der Nutzung und der Zulassung? Dieser Ratgeber geht den Fragen auf den Grund.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Gopeds?
Strenggenommen handelt es sich bei dem Begriff Goped (auch: California Go-Ped oder GoPed) um einen Markennamen eines bestimmten Herstellers. Erfunden und patentiert wurden die motorisierten Tretroller bereits in den 80er Jahren in den USA.
„Motorisiert“ ist das entscheidende Stichwort. Bei Gopeds handelt es sich nämlich nicht nur um E-Scooter. Unter dem Markennamen werden Gopeds mit unterschiedlichen Antriebssystemen, darunter Elektro- und Benzin-Motoren, vertrieben.
Warum ist das wichtig? Die Antriebsart ist ausschlaggebend für die Frage, ob das Fahrzeug eine Straßenzulassung erhält oder nicht.
Keine Straßenzulassung für das Goped mit Benzin-Motor
Ein benzinbetriebenes Goped erhält hierzulande derzeit keine Straßenzulassung. Das heißt aber nicht, dass solche Gopeds in Deutschland nicht erhältlich sind. Der Kauf der Fahrzeuge ist nicht grundsätzlich verboten.
Nur wenige Hersteller verfügen für manche Modelle über eine Übereinstimmungsbescheinigung (engl.: Certificate of Contormity – COC). Diese bestätigt, dass das Fahrzeug den Normen der Europäischen Union entspricht und macht unter Umständen eine Straßenzulassung möglich.
Wichtiger noch: Ohne Betriebserlaubnis oder COC-Papiere erhalten Sie nicht den erforderlichen Versicherungsschutz. Auf einer öffentlichen Straße dürfen Sie mit einem Goped mit Benzin-Motor also nicht fahren. Gestattet ist dies nur auf privatem Gelände.
Verkehrsregeln für das Goped als Elektro-Roller (E-Scooter)
Der Gebrauch von E-Scootern im Straßenverkehr ist ähnlich umstritten wie bei anderen Fahrzeugen mit Tretkraftunterstützung. Elektro-Roller, zu denen auch ein elektrisches Goped gehören kann, dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden:
- Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
- Es wurde eine Haftpflichtversicherung für das Goped eingerichtet und eine Versicherungsplakette befestigt.
- Auf dem Goped darf immer nur eine Person fahren.
- Es muss der Radweg genutzt werden.
Außerdem muss es sich um ein Goped mit Straßenzulassung handeln. Diese wird jedoch nur erteilt, wenn das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht, welcher folgende Merkmale aufweist:
- Das E-Goped ist mit einer Stange zum Lenken und Festhalten ausgestattet.
- Bauartbedingt kann es eine Geschwindigkeit von mindestens 6 und maximal 20 km/h erreichen.
- Die Leistung des Gopeds ist auf 500 Watt begrenzt (falls es sich um ein selbstbalancierendes Modell handelt, kommen auch 1.400 Watt infrage).
- Die Ausstattung entspricht den verkehrssicherheitsrechtlichen Anforderungen (z. B. Bremse, Licht).
FAQ – Das Goped im Straßenverkehr
Es handelt sich dabei um einen Markennamen für motorisierte Tretroller eines aus den USA stammenden Herstellers.
Das kommt zum einen auf den Motor und zu anderen auf die Strecke an, auf der das Goped gefahren werden soll. Ein Elektro- oder Benzin-Goped darf nur mit Zulassung auf öffentlichen Straßen unterwegs sein.
Um damit auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, benötigt das Goped eine Betriebserlaubnis. Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung nötig. Das Fahren auf der Fahrbahn oder dem Gehweg ist untersagt, erlaubt ist es nur auf dem Radweg.