Über 70 km/h zu schnell: Wird das Bußgeld verdoppelt?

Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h

Über 70 km/h zu schnellBuß­geldPunk­­teFahr­­ver­­botLohnt ein Einspruch?
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Bußgeldrechner für Tempoverstöße aller Art

FAQ: Über 70 km/h zu schnell

Wie teuer wird es, wenn ich mehr als 70 km/h zu schnell fahre?

Je nach Kfz und Ort (innerorts oder außerorts) drohen ein dreistelliges Bußgeld sowie zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Macht es ab 71 km/h zu schnell wirklich keinen Unterschied mehr, wie weit das Tempo überschritten wird?

Doch. Wer mit doppelter Geschwindigkeit erwischt wird, muss auch mit dem doppelten Bußgeld rechnen.

Mir wird Vorsatz vorgeworfen, was bedeutet das?

Bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann die Behörde davon ausgehen, dass Sie das Tempolimit bewusst (also vorsätzlich) überschritten haben. Auch dies ist dann Grund für eine Verdoppelung des Bußgeldes.

Tempoverstöße je nach zu schnell gefahrenen km/h

Über 70 km/h zu viel auf dem Tacho: Das wird teuer

Über 70 km/h zu schnell: Das bedeutet mindestens 700 Euro Bußgeld.
Über 70 km/h zu schnell: Das bedeutet mindestens 700 Euro Bußgeld.

Wenn der Tacho mehr anzeigt, als das Temposchild erlaubt, müssen Autofahrer mit einem Blitz und einem Bußgeldbescheid rechnen. Je höher die Geschwindigkeitsübertretung, desto teurer kann es werden.

Dabei werden die Bußgelder durch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) bzw. den darauf basierenden bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog vorgegeben. Unterschieden wird lediglich nach Fahrzeugtyp (Pkw, Lkw etc.). Allerdings fällt schon beim ersten Blick in den Bußgeldkatalog auf: Irgendwann heißt es nur noch „über 60 km/h“ bzw. bei Pkw „über 70 km/h zu schnell“.

Es wird nicht mehr differenziert, ob jemand 72 oder 75 km/h zu schnell fährt. Aber kann es wirklich sein, dass jemand, der 74 km/h zu schnell war, dieselben Sanktionen erhält wie jemand, der das erlaubte Tempo um 85 km/h überschritten hat? Wir gehen der Frage auf den Grund.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.

Sanktionen für Tempoverstöße von mehr als 70 km/h zu schnell

Wie bereits erwähnt, sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen zunächst durch BKatV und Tatbestandskatalog vorgegeben. Unterschiede werden nur hinsichtlich des Ortes (innerorts oder außerorts) und des Kfz gemacht.

Ab 71 km/h zu schnell gibt es auch ein dreimonatiges Fahrverbot.
Ab 71 km/h zu schnell gibt es auch ein dreimonatiges Fahrverbot.

Wie Sie obiger Tabelle entnehmen können, fallen für Pkw ab 71 km/h zu schnell und für Lkw bereits ab mehr als 60 km/h zu schnell folgende Sanktionen an:

  • Geldbuße zwischen 680 und 800 Euro
  • Zwei Punkte in Flensburg
  • Drei Monate Fahrverbot

Dabei handelt es sich um die festgelegten Regelbußen. Theoretisch würde das bedeuten, dass es bei mehr als 70 km/h zu schnell keine weitere Differenzierung mehr geben würde und die Bußgelder und Sanktionen gleich blieben. Das ist so aber nicht ganz richtig, wie wir im nachfolgenden Abschnitt genauer erklären.

Für Fahranfänger in der Probezeit hat es schon Folgen, wenn sie mehr als 20 km/h zu schnell fahren. Neben dem Bußgeld müssen sie auch mit einer Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar rechnen.

Doppeltes Bußgeld bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung

Bei mehr als 70 km/h zu schnell liegt möglicherweise Vorsatz vor.
Bei mehr als 70 km/h zu schnell liegt möglicherweise Vorsatz vor.

Trotz der Regelbußen ist es auch bei mehr als 70 km/h zu schnell nicht egal, wie hoch die Geschwindigkeisübertretung genau ausfällt. Es macht durchaus einen Unterschied, ob Sie 73 km/h zu schnell sind oder 80 km/h.

Laut § 3 Abs. 4a BKatV kann das Bußgeld verdoppelt werden, wenn der Verkehrssünder vorsätzlich über 70 km/h zu schnell fuhr. Vorsätzlich bedeutet immer, dass sich der Betroffene seines Handelns bewusst war.

Aus zahlreichen Urteilen geht hervor, dass üblicherweise dann Vorsatz zu vermuten ist, wenn der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 100 Prozent überschritten hat. Manche Gerichte sahen bereits in einer 50-prozentigen Geschwindigkeitsüberschreitung ein Indiz für vorsätzliches Handeln, was daran liegt, dass nicht allein die Geschwindigkeit, sondern auch andere Umstände (z. B. der Ort) zur Beurteilung herangezogen werden müssen.

Übrigens: Wo sich in wenigen Fällen ein Fahrverbot noch umgehen lässt, ist dies nahezu unmöglich, wenn dem Verkehrssünder Vorsatz nachgewiesen wird.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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