Fahrverbot: Auch für Ausländer haben Verkehrsverstöße Folgen

Fahrverbot: Auch Ausländer können ein solches erhalten.
Fahrverbot: Auch Ausländer können ein solches erhalten.

Im Ausland unterwegs zu sein, heißt auch immer, sich an neue Begebenheiten anzupassen und die vor Ort gültigen Vorschriften zu beachten. Gleiches gilt natürlich auch für Touristen, die Deutschland mit dem Auto bereisen oder für Kraftfahrer, die das Land durchqueren. Verstoßen sie gegen die Verkehrsvorschriften, wird üblicherweise ein Bußgeld verhängt. Doch ist auch ein Fahrverbot für Ausländer möglich?

Dürfen deutsche Behörden ausländischen Fahrern untersagen, in Deutschland Auto zu fahren? Wie bei ausländischen Verkehrsteilnehmern eine solche Maßnahme durchgesetzt wird, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

Kann ein Fahrverbot für Ausländer verhängt werden?

Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gelten für alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland. Wo jemand seinen Führerschein erworben hat oder wo sich der übliche Wohnsitz des Verkehrsteilnehmers befindet, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Werden die Vorschriften missachtet, hat das ebenfalls, ungeachtet der Herkunft, Folgen. Allerdings ist vielen nicht klar, dass neben den Bußgeldern auch ein Fahrverbot für Ausländer in Deutschland durchaus möglich ist.

Ein deutsches Fahrverbot für Ausländer ist nur in Deutschland gültig.
Ein deutsches Fahrverbot für Ausländer ist nur in Deutschland gültig.

Der Europäische Gerichtshof hat 2015 geurteilt, dass deutsche Behörden im Rahmen der 3. Europäischen Führerscheinrichtlinie durchaus das Recht haben, gegen Inhaber eines EU-Führerscheins eines anderen Mitgliedsstaates ein Fahrverbot auszusprechen (EuGH, 23.04.2015 – C-260/13). Ein Fahrverbot für Ausländer kann allerdings nur in Deutschland vollstreckt werden, da ein Entzug der Fahrerlaubnis nur durch die Behörden am ordentlichen Wohnsitz erfolgen kann.

Darüber hinaus kann ein Fahrverbot für Ausländer auch ausgesprochen werden, wenn der Führerschein außerhalb der EU erworben wurde. In beiden Fällen darf für den Zeitraum des Fahrverbots kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug in Deutschland geführt werden. Fahren betroffene Ausländer dennoch, machen sie sich strafbar. Es droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Führerschein abgeben oder nicht? Der ständige Wohnsitz ist entscheidend

Wurde ein Fahrverbot für Ausländer verhängt, muss dieses in Deutschland abgeleistet werden. Ob das Dokument bei den Behörden abgegeben werden muss, hängt davon ab, wo sich der ständige Wohnsitz des Verkehrsteilnehmers befindet. Wann der Führerschein abzugeben ist und wann ein Fahrverbot im bzw. auf dem Dokument vermerkt wird, ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) bestimmt.

In § 25 Abs. 2 StVG ist definiert, welche Befugnisse die deutschen Behörden haben, wenn der Führerschein in der EU bzw. im EWR ausgestellt wurde und der ständige Wohnsitz des Inhaber sich in Deutschland befindet:

 (2) […] Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat […]

Das StVG bestimmt, wie ein Fahrverbot für Ausländer in Deutschland vollstreckt wird.
Das StVG bestimmt, wie ein Fahrverbot für Ausländer in Deutschland vollstreckt wird.

Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und das Fahrverbot für den Ausländer vollstreckbar, muss das Dokument also zur Verwahrung bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Geschieht dies nicht freiwillig, ist im oben benannten Paragraphen auch festgelegt, dass der Führerschein beschlagnahmt werden kann. Sofern sich der Wohnsitz also in Deutschland befindet, werden Verkehrssünder in diesem Zusammenhang behandelt wie Inhaber eines deutschen Führerscheins.

Nach Ablauf des Fahrverbots können die Führerscheininhaber das Dokument bei den Behörden abholen oder es wird ihnen per Post zugesandt. Da das Dokument abgegeben werden muss, ist das Fahren in anderen Ländern hier nicht so einfach möglich. Zwar gilt das Fahrverbot außerhalb Deutschlands nicht, dennoch können Vorschriften vorhanden sein, die das Fahren ohne vorliegende Dokumente untersagen.

Was gilt, wenn sich der Wohnsitz nicht in Deutschland befindet?

Etwas anders wird verfahren, wenn der Inhaber eines EU- oder EWR-Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat. Diesbezüglich ist unter § 25 Abs. 3 StVG Folgendes festgelegt:

 (3) In anderen als in Absatz 2 Satz 3 genannten ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot vermerkt. Zu diesem Zweck kann der Führerschein beschlagnahmt werden.

Fahren trotz Fahrverbot: Auch Ausländer machen sich dadurch strafbar.
Fahren trotz Fahrverbot: Auch Ausländer machen sich dadurch strafbar.

Der Führerschein muss also nicht abgegeben werden. Das Fahrverbot für den betreffenden Ausländer wird im oder auf dem Dokument vermerkt. Um diesen Vermerk eintragen zu können, sind auch hier die Behörden befugt, den Führerschein zu beschlagnahmen. Das Fahren während des Fahrverbots ist auch in diesem Fall in Deutschland nicht gestattet.

Außerhalb Deutschlands gilt das Fahrverbot nicht. Da die betroffenen Fahrer das Dokument in der Regel nach dem Vermerk wieder bekommen, können sie also in anderen Ländern üblicherweise weiterhin fahren.

Fahrverbot für Ausländer mit einem Nicht-EU-Führerschein

Wird ein Fahrverbot für Ausländer verhängt, die einen Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat besitzen, wird dieses in der Regel ebenfalls auf oder in dem Dokument vermerkt. Sie können sich jedoch auch dafür entscheiden, den Führerschein verwahren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Vermerk. Führerscheininhaber müssen dies jedoch bei der Abgabe des Dokuments zur Eintragung des Vermerks ausdrücklich wünschen.

Nach dem Ende des Fahrverbots erhalten auch sie den Führerschein zurück und dürfen in Deutschland wieder fahren. Diese Option haben übrigens auch Verkehrssünder mit einem EU-Führerschein, deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet. Sie können sich ebenfalls dafür entscheiden, einen Vermerk durch die Verwahrung zu vermeiden.

FAQ: Fahrverbot für Ausländer

Kann ein Fahrverbot für Ausländer auch in Deutschland verhängt werden?

Ja, auch Fahrer aus dem Ausland können in einem Bußgeldverfahren ein Fahrverbot erhalten.

Müssen ausländische Fahrer den Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben?

Nicht immer. Wann ein ausländischer Fahrer seinen Führerschein in Verwahrung geben muss, ist in § 25 StVG bestimmt. Befindet sich der Wohnsitz in Deutschland, muss der EU-Führerschein in Verwahrung gegeben werden. Ist dies nicht der Fall oder handelt es sich um einen Nicht-EU-Führerschein, erhält das Dokument einen Vermerk.

Was droht, wenn Ausländer trotz eines Fahrverbots in Deutschland fahren?

Wird trotz eines Fahrverbots gefahren, machen sich auch ausländische Fahrer strafbar. Sie müssen dann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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1 Kommentare zu “Fahrverbot: Auch für Ausländer haben Verkehrsverstöße Folgen

  1. Elmira S

    Wass wenn ich als Ausländer / Tourist in Deutschland geblitzt wurde jedoch an jenem Tag mein Fahrerlaubnis noch nicht hatte sondern erst danach ?
    Also ohne Fahrerlaubnis gefahren.

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