Auf dem Kurzzeit­parkplatz parken: Wie lange ist zu lange?

Bußgeldtabelle für Kurzzeitparker, die zu Langzeitparkern werden

Park­verstoßSank­tionen
Parken mit Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder an einer abgelaufenen Parkuhr
… bis zu 30 Minuten20 €
… bis zu 1 Stunde25 €
… bis zu 2 Stunden30 €
… bis zu 3 Stunden35 €
… mehr als 3 Stunden40 €
Vielerorts müssen Kurzzeitparker erst Gebühren zahlen, wenn sie eine bestimmte Parkdauer überschreiten.
Vielerorts müssen Kurzzeitparker erst Gebühren zahlen, wenn sie eine bestimmte Parkdauer überschreiten.

An Flughäfen, in der Nähe von Krankenhäusern und in belebten Einkaufsstraßen sind Parkplätze besonders rar. Wenn das Parken überhaupt erlaubt ist, dann meist nur gebührenpflichtig und zeitlich begrenzt. Das liegt daran, dass aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in den besagten Gebieten ein ständiger Verkehrsfluss gewährleistet werden soll.

An jedem größeren Flughafen befinden sich beispielsweise „Drop-off“-Zonen. Wer jemanden nur rasch zum Flughafen bringen oder eine Person abholen möchte, kann auf einem Kurzzeitparkplatz in der Nähe des Eingangs parken. Urlauber hingegen, die ihr Kfz für mehrere Tage abstellen möchten, können die Langzeitparkplätze nutzen.

Woran erkennen Sie einen Kurzzeitparkplatz und wie lange dürfen Sie dort überhaupt parken? In diesem Ratgeber finden Sie nicht nur die Antwort auf diese Frage, sondern auch die möglichen Sanktionen, die Dauerparkern auf Kurzzeitparkplätzen drohen.

Der Kurzzeitparkplatz ist am Schild erkennbar

Kurzzeitparkplatz: Das Schild "Parkplatz" wird hier noch durch ein Zusatzschild ergänzt.
Kurzzeitparkplatz: Das Schild „Parkplatz“ wird hier noch durch ein Zusatzschild ergänzt.

Aus § 12 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wissen wir: Vom Parken kann erst gesprochen werden, wenn das Kfz länger als drei Minuten lang steht. Alles darunter wird als Halten bezeichnet. Somit kann auf einem Parkplatz grundsätzlich auch gehalten werden.

Eine Erklärung oder besondere Regelung zum Kurzzeitparkplatz bietet die StVO hingegen nicht. Dennoch ist die Definition des Parkens insofern hilfreich, als dass Sie uns erlaubt, zu beurteilen, wann überhaupt von einem Parkplatz die Rede ist.

Ein Kurzzeitparkplatz ist stets mit dem klassischen Parkplatzschild markiert: ein weißes „P“ auf blauem Grund (Verkehrszeichen Nummer 314). Der Unterschied zum normalen Parkplatz: Es wird durch ein Zusatzzeichen, also ein rechteckiges, weißes Schild mit schwarzer Schrift, ergänzt. Dieses gibt die maximal erlaubte Parkdauer beispielsweise wie folgt an:

  • 3 Minuten
  • max. 15 Minuten
  • 1 Stunde
  • 2 Stunden mit Parkscheibe
Ebenfalls bekannt im Zusammenhang mit dem Kurzzeitparkplatz: die Parkscheibe. Häufig wird durch das Zusatzzeichen auch vorgeschrieben, eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit auszulegen, sodass Ordnungshüter beurteilen können, ob es sich noch um einen Kurzzeitparker handelt oder ob die Parkdauer bereits überschritten wurde.

Brötchentaste, Parkscheibe und Sanduhr – so weisen sich Kurzzeitparker aus

Kurzzeitparkplatz: Wie lange Sie hier parken dürfen, zeigt das Zusatzzeichen.
Kurzzeitparkplatz: Wie lange Sie hier parken dürfen, zeigt das Zusatzzeichen.

Häufig schaffen Kommunen Anreize, einen Parkplatz nur für kurze Zeit zu nutzen, ohne diesen explizit als Kurzzeitparkplatz auszuweisen. Das geschieht, indem das Parken für einen begrenzten Zeitraum gebührenfrei ist. Parkende müssen dann erst Parkgebühren zahlen, wenn sie die Zeit überschritten haben.

Um die Parkdauer nachvollziehbar zu machen, wird üblicherweise das Auslegen einer Parkscheibe gefordert. In einigen deutschen Kommunen hat sich neben der Parkscheibe noch eine etwas altertümliche Idee etabliert: Eine Sanduhr an der Windschutzscheibe. 15 Minuten dauert es, bis der Sand durchgerieselt ist. So lange dürfen die Autofahrer kostenlos im Stadtgebiet auf den sonst gebührenpflichtigen Plätzen parken. Die Sanduhren-Methode gibt es im niedersächsischen Cloppenburg, dem baden-württembergischen Kirchheim unter Teck und dem bayerischen Volkach.

Mancherorts können Kurzzeitparker die sog. Brötchentaste am Parkscheinautomaten drücken. Sie erhalten so einen kostenlosen Parkschein, der ihnen das gebührenfreie Parken für 15 Minuten gestattet (z. B. um kurz Brötchen beim Bäcker zu holen) und den Ordnungshütern die Ankunftszeit anzeigt.

Das Parken ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe sowie das Überschreiten der maximal erlaubten Parkdauer auf einem Kurzzeitparkplatz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Obiger Bußgeldtabelle können Sie entnehmen, wie teuer das werden kann.

FAQ: Kurzzeitparkplatz

Woran erkenne ich einen Kurzzeitparkplatz?

Es handelt sich um einen Parkplatz, der durch ein blau-weißes Parkplatzschild sowie ein Zusatzzeichen gekennzeichnet ist. Manchmal wird das Auslegen einer Parkscheibe vorgeschrieben, um die Parkdauer nachvollziehen zu können.

Wie lange darf ich auf dem Kurzzeitparkplatz parken?

Das Parken ist dort nur so lange erlaubt, wie durch das Zusatzzeichen angegeben.

Was ist, wenn ich länger auf einem Kurzzeitparkplatz stehen bleibe?

Es fallen die üblichen Bußgelder zwischen 20 und 40 Euro für das Überschreiten der Parkdauer an. Welche das genau sind, erfahren Sie mit einem Klick hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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1 Kommentare zu “Auf dem Kurzzeit­parkplatz parken: Wie lange ist zu lange?

  1. Mascha

    Wie und wo erhalte ich eine Parkerlaubnis für Besucher ( ca. 3 Stunden) in der Brahmsallee?
    Ist diesr Antrag kurzfristig möglich ?

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