Ein zweirädriges Fahrzeug gilt bis zu einem Hubraum von 125ccm als leichtes Motorrad (auch: Leichtkraftrad). Es ist also nicht so leistungsfähig wie andere Motorräder, jedoch wesentlich leistungsfähiger als z. B. Mofa oder Roller.
Deshalb benötigt es einen Versicherungsschutz (mindestens Haftpflicht) und muss bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Außerdem kann sich nicht jeder hinter den Lenker eines 125er Motorrads setzen. Wie beim Auto, benötigen Interessierte die richtige Fahrerlaubnis.
Doch welcher Führerschein berechtigt dazu, ein 125ccm-Motorrad zu fahren? Welche Voraussetzungen müssen Führerscheinanwärter erfüllen und was kosten Zulassung, Versicherung und Führerschein für ein solches Motorrad? Im Nachfolgenden erfahren Sie es.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung der 125 Kubik beim Motorrad
Motorrad-Enthusiasten wissen: Motorrad ist nicht gleich Motorrad. Es wird nach Typ und Leistung unterschieden. So gibt es beispielsweise Krafträder für den sportlichen Gebrauch, Geländemaschinen und Straßenmaschinen.
Die Leistung ist dabei natürlich besonders wichtig, und zwar nicht allein aus Sicht der Motorradfreunde. Tatsächlich ist die Leistung ausschlaggebend für die Fahrerlaubnis. Immerhin gibt es auch verschiedene Motorradführerscheine. Die Leistung wird anhand des Hubraums und im Verhältnis zum Gewicht bemessen (0,1 kW pro Kilogramm).
Welcher Führerschein wird für ein 125ccm-Motorrad benötigt?
Beim normalen Autoführerschein der Klasse B ist automatisch die Klasse AM enthalten. Mit dieser dürfen Sie Leichtkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h führen, die einen Hubraum von maximal 50ccm haben (mit Verbrennungsmotor).
Mit 125ccm fällt ein Motorrad also nicht mehr unter die Pkw-Fahrerlaubnis. Ganz im Gegenteil: Sie benötigen für ein Motorrad mit 125ccm einen Führerschein der Klasse A1. Da die Führerscheinklassen A und A2 das Fahren noch leistungsstärker Krafträder erlauben, können Sie sich damit auch automatisch an den Lenker eines leichteren Kfz setzen.
Seit dem 1. Januar 2020 können Sie 125ccm-Motorräder aber auch mit dem B-Führerschein fahren, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Besitz des B-Führerscheins: Seit 5 Jahren
- 4 Theoriestunden und 5 Praxisstunden bei der Fahrschule absolviert
- Eingetragene Schlüsselzahl 196 auf Ihrem Führerschein
Achtung! Möchten Sie Motorräder der Klasse A2 später fahren, müssen Sie zusätzlich die Ausbildung der Klasse A1 absolvieren. Der Vorbesitz der Schlüsselzahl 196 ist für A2 nicht ausreichend.
Mehr zur Führerscheinerweiterung B196 im Video
Ausbildungsdauer und Kosten für den 125er-Führerschein
Wie lange dauert der 125er-Führerschein und welche Kosten kommen auf Sie zu? Die Preise variieren natürlich von Anbieter zu Anbieter. Ebenso kommt es darauf an, ob Ihnen die Pflichtstunden in der Fahrschule ausreichen, oder Sie noch weitere Stunden in Anspruch nehmen. Notwendig sind mindestens: Vier Fahrten auf der Autobahn, fünf Überland- und drei Nachtfahrten, wobei eine Fahrt jeweils 45 Minuten dauert. Außerdem kommt natürlich auch die theoretische Ausbildung mit 16 Stunden dazu.
Zulassung, Steuern, Versicherung: Beim 125ccm-Motorrad unbedingt notwendig
Ist auch ein Leichtmotorrad mit 125ccm versicherungspflichtig? Ja. Außerdem müssen Sie Kfz-Steuern entrichten und das Fahrzeug für den Straßenverkehr bei der Zulassungsstelle anmelden. Befassen wir uns mit dem Organisatorischen Schritt für Schritt.
Zunächst kümmern Sie sich um eine 125er-Versicherung. In der Regel bieten Versicherungen für Leichtkrafträder günstigere Tarife an. Suchen Sie für Ihr Motorrad bis 125ccm eine Versicherung, sollten Sie die Kosten verschiedener Versicherer vergleichen. Üblich sind zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr. Wie bereits eingangs erwähnt, ist mindestens eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Sobald Sie die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) haben, gehen Sie damit zur Zulassungsstelle und melden das 125ccm-Motorrad an. Dafür benötigen Sie zusätzlich:
- Identitätsnachweis (Ausweis oder Reisepass)
- Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2
- Nachweis der Hauptuntersuchung
- Bisherige Kennzeichen (falls vorhanden)
- SEPA-Lastschriftmandat (damit die Kfz-Steuern eingezogen werden können)
Im Übrigen ist auch der Steuersatz vom Hubraum abhängig. Pro 25ccm werden 1,84 Euro erhoben. Bei einem 125ccm-Motorrad entspricht dies in etwa 9 Euro.
Wer ein Motorrad bis 125ccm fahren will, muss diese Voraussetzungen erfüllen
Wie haben bereits klargestellt, dass Sie mindestens einen Führerschein der Klasse A1 benötigen, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen. Anders als bei den Führerscheinklassen A und A2, die auf die Klasse A1 aufbauen, sind die Anforderungen nicht ganz so streng:
- Mindestalter: 16 Jahre, allerdings dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen.
- Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest
- Fahrschule: 16 Einheiten Theorie (je 90 Minuten) + 12 Praxiseinheiten (je 45 Minuten)
- Theoretische und praktische Prüfung
Auch an das Kraftrad werden einige Voraussetzungen gestellt:
- Max. Hubraum: 125ccm
- Motorleistung: max.11 kW bei einem Verhältnis von Leistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,1kW/Kg
- Bei dreirädrigen Krafträdern: Motorleistung von höchstens 15 kW
FAQ: Motorrad mit 125ccm
Die Führerscheinklassen A, A1 oder A2 berechtigten zum Fahren eines 125ccm-Motorrads. Mit dem Autoführerschein können Sie so ein Motorrad nur fahren, wenn Sie noch die alte Führerscheinklasse 3 (erteilt bis 31. März 1980) haben oder sich die neue Schlüsselzahl 196 eintragen lassen. Ältere Führerscheine der alten Klasse 3 berechtigen nicht zum Fahren eines Motorrads mit 125 Kubik.
Neben dem Führerschein muss bei 125ccm auch das Alter stimmen. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzungen haben wir hier für Sie aufgelistet.
Auch für ein Motorrad mit 125ccm benötigen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung. Allerdings ist diese in der Regel günstiger als für Pkw.
Hallo,
sehr ausführlicher Artikel.
Aber eine kurze Frage zur „Eingetragenen Schlüsselzahl B196 auf Ihrem Führerschein“.
Was ist mit der Schlüsselnummer „B197“? Kann ich damit auch nach 5 Jahren eine 125er fahren?
Gruß Peter