Der Güterverkehr findet auch zu großen Teilen auf der Straße statt. In Europa gehören LKW zum alltäglichen Straßenbild. Ob im Lieferverkehr oder auf Baustellen, LKW werden für die verschiedensten Bereiche benötigt und auch eingesetzt. Doch zu jeder Tages- und Nachtzeit fahren dürfen sie in vielen Ländern der EU nicht. Das sieht in Italien nicht anders aus als in Deutschland. Doch für wen und vor allem wann gilt ein LKW-Fahrverbot in Italien? Gibt es Ausnahmen?
Diese Fragen erläutert der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus befasst er sich auch mit den speziellen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in Italien, welche ein LKW-Fahrverbot auch lokal bzw. nur für bestimmte Regionen ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot für LKW: In Italien rechtlich festgelegt
Ein generelles LKW-Fahrverbot gilt in Italien für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t, die gewerblich Güter transportieren. Das Verbot betrifft alle Straßen im Land und muss an Sonn- und Feiertagen beachtet werden. Darüber hinaus gilt es während bestimmter Zeiten, die sich im Sommer und Winter unterscheiden.
Von Januar bis Mai sowie im Oktober gilt das Sonntagsfahrverbot für LKW in Italien von 9:00 Uhr früh bis 22:00 Uhr abends.
Von Juni bis September sowie im November und Dezember ist es von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu beachten. Ein Nachtfahrverbot für LKW gilt in Italien nicht.
Wann an den gesetzlichen Feiertagen nicht gefahren werden darf, bestimmt die Regierung für jedes Jahr. Die Liste der generellen Fahrverbote wird vom Verkehrsministerium üblicherweise zum Ende eines Jahres für das darauffolgende Jahr veröffentlicht. LKW-Fahrer müssen sich also vor einer Tour selbst darüber informieren, ob sie ein LKW-Fahrverbot in Italien betreffen würde.
Das kann auch beim grenzübergreifenden Güterverkehr von Bedeutung sein, zum Beispiel, wenn die Nachbarländer unterschiedliche Regelungen haben. So ist es durchaus möglich, dass ein LKW-Fahrverbot für Italien auf dem Brenner besteht, während auf österreichischer Seite keines zu beachten ist.
Fahrverbote der Regierung und lokale Regelungen
Im „Codice della Strada“, der italienischen Straßenverkehrs-Ordnung, ist bestimmt, dass die Präfekten der einzelnen Regionen sowie Gemeinden ein lokales LKW-Fahrverbot in Italien erlassen können. Bestehen Gefahren für den Verkehr oder die Gesundheit, können solche Erlasse regional veröffentlicht werden. Gleiches gilt für weitere LKW-Fahrverbote, welche über die Liste des Verkehrsministeriums hinausgehen, etwa bei regionalen Feiertagen.
In Artikel 6 Absatz 1 des Codice ist dies folgendermaßen formuliert:
Liegen Gründe der öffentlichen Sicherheit, der Verkehrssicherheit, des Gesundheitsschutzes oder militärischer Art vor, so kann der Präfekt gemäß den Richtlinien des Ministers für Infrastruktur und Verkehr zeitlich begrenzte Verkehrsverbote erlassen […] Der Präfekt kann außerdem für Feiertage und weitere mit Dekret des Ministers für Infrastruktur und Verkehr festgelegte Tage Fahrverbote für Fahrzeuge zur Güterbeförderung erlassen […]
Ein solches Verbot kann sich auf mehrere Straßen oder nur einzelne Abschnitte beziehen. Die genauen Bedingungen müssen in der Verordnung des Präfekten beschrieben sein.
In diesem Zusammenhang bestimmt der Codice auch die Sanktionen, die bei einer Missachtung drohen. Halten sich Fahrer nicht an ein LKW-Fahrverbot in Italien, werden zwischen 431 Euro und 1.734 Euro (Artikel 6 Abschnitt 12 Codice) fällig. Zusätzlich kann der Führerschein zwischen einem und vier Monate ausgesetzt werden.
LKW-Fahrverbot in Italien: Gibt es Ausnahmen?
Wie in Deutschland auch gibt es Ausnahmen beim Fahrverbot in Italien. Für LKW, die sich auf dem Rückweg zum Firmensitz befinden, gilt ein Puffer, sodass nicht das gesamte Sonn- oder Feiertagsfahrverbot in Italien gilt. Allerdings ist das nur zulässig, wenn sich die Fahrzeuge außerhalb der bewohnten Zentren bewegen und die Entfernung zum Firmensitz nicht mehr als 50 km beträgt. Die Autobahn ist dabei tabu.
Darüber hinaus kann eine Ausnahmegenehmigung in der zuständigen Präfektur in Italien 10 Tage im Voraus beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Verderbliche Güter werden befördert (frisches Fleisch, frischer Fisch, Obst, Gemüse, Schnittblumen)
- Lebende Tiere werden transportiert
FAQ: LKW-Fahrverbot in Italien
Ja, ein LKW-Sonntagsfahrverbot ist in Italien ebenso zu beachten wie in Deutschland. Gleiches gilt für Fahrverbote an gesetzlichen oder regionalen Feiertagen.
Das LKW-Fahrverbot gilt an Sonntagen von 7:00 bzw. 9:00 Uhr früh bis 22:00 Uhr abends. Der Beginn verschiebt sich je nach Jahreszeit. An einigen Feiertagen gilt das Fahrverbot von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Ja, gemäß den Vorgaben des Codice della Strada sind in einem solchen Fall Bußgelder und auch zusätzliche Fahrverbote im Ausland möglich. Wie hoch diese sein können, erfahren Sie hier.
Wir fahren einen privaten nicht gewerblichen Hilfstransport nach Sizilien mit einem 40 Tonner Lkw. Dürfen wir an Sonn und Feiertagen fahren? Normalerweise laut EU Recht ja. Finde aber keine belegbaren Beweise dafür. Bitte um schnelle Antwort weil wir am Karfreitag starten wollen
MfG S René