Die Weitläufigkeit Russlands lässt sich oftmals nur mit einem fahrbaren Untersatz erkunden. Urlauber, die das Abenteuer wagen oder einfach Moskau unabhängig erkunden wollen, sollten sich ausführlich mit den geltenden Verkehrsregeln auseinandersetzen. Die Bußgelder erscheinen im Vergleich zum europäischen Standard gering, die Nebenstrafen haben es jedoch teilweise in sich. So kann ein Fahrverbot in Russland durchaus das Ende der gesamten Reise bedeuten.
Bei welchen Verstößen Urlauber in Russland mit einem Fahrverbot rechnen müssen und wie lange ein solches dauern kann, erläutert der nachfolgende Ratgeber. Darüber hinaus klärt er die Frage, ob ein solches Fahrverbot auch in Deutschland gültig ist.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist in Russland mit einem Fahrverbot zu rechnen?
Die gültigen Verkehrsvorschriften in Russland unterscheiden sich kaum von den deutschen. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol hinterm Steuer oder die Handynutzung während der Fahrt sind hier genauso ungern gesehen wie in Deutschland. Grobe Verstöße ziehen in Russland ein Fahrverbot nach sich, allerdings wird dieses nicht als solches bezeichnet, sondern als Entzug des Führerscheins angesehen.
Da russische Behörden ausländischen Fahrern weder den nationalen Führerschein noch die Fahrerlaubnis entziehen können, handelt es sich dann um ein Fahrverbot, dass in der gesamten russischen Föderation gültig ist. Doch wann genau müssen Fahrer mit einer solchen Maßnahme rechnen?
Insbesondere bei Alkohol und Drogen greifen die Behörden inzwischen hart durch. Die Promillegrenze liegt bei 0,3. Werden Fahrer mit Werten ab 0,8 Promille erwischt und kommt es zum Bluttest, droht ein Fahrverbot zwischen anderthalb und zwei Jahren.
Auch wer zu schnell unterwegs ist, muss mit einen Fahrverbot in Russland rechnen. Bei 60 bis 80 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ist das Fahren in Russland zwischen vier und sechs Monaten erstmal tabu. Handelt es sich um einen wiederholten Verstoß, wird das Fahrverbot auf ein Jahr verlängert.
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Übersicht zu Verstößen, die in Russland zu einem Fahrverbot führen können:
- Alkohol- oder Drogenverstoß: 1,5 bis 2 Jahre Fahrverbot
- Wiederholter Alkohol- oder Drogenverstoß: 3 Jahre Fahrverbot
- Zwischen 60 und 80 km/h zu schnell: Zwischen 4 und 6 Monaten Fahrverbot
- Wiederholter Geschwindigkeitsverstoß: 1 Jahr Fahrverbot
- Wiederholter Rotlichtverstoß: Zwischen 4 und 6 Monaten Fahrverbot
- Unfall mit leichtem Personenschaden verursacht: 1 bis 1,5 Jahre Fahrverbot
- Unfall mit mittlerem Personenschaden verursacht: 1,5 bis 2 Jahre Fahrverbot
Es besteht die Möglichkeit, ein Fahrverbot in Russland zurücknehmen zu lassen. Dies ist bei Gericht zu beantragen. In einem solchen Fall sollten sich Betroffene mit einem Anwalt beraten, der sich mit der russischen Gesetzeslage auskennt und sie vor Ort auch vertreten kann.
Ist ein russisches Fahrverbot in Deutschland vollstreckbar?
Russland ist kein Mitglied der Europäischen Union und es besteht zwischen der Föderation und Deutschland auch kein Vollstreckungsabkommen. Das bedeutet zunächst, dass Bußgelder, die Fahrer in Russland erhalten, in Deutschland nicht eingefordert werden können. Und selbst wenn dies möglich wäre, würde das auf ein Fahrverbot aus Russland nicht zutreffen.
Ein solches ist nur in Russland gültig. Eine Übertragung nach Deutschland ist nicht möglich. Allerdings sollten Betroffene vorsichtig sein, wenn die russischen Behörden den Führerschein einziehen, anstatt diesen mit einem Vermerk zum Fahrverbot versehen. In diesem Fall wird das Dokument in der Regel an die Deutsche Botschaft gesandt und von dort aus zum Kraftfahrt-Bundesamt. Hier sollten sich Fahrer an die Botschaft wenden und gegebenenfalls auch einen Anwalt kontaktieren.
FAQ: Fahrverbot in Russland
Ja, Urlauber können, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten, ein Fahrverbot im Ausland erhalten. Das gilt auch in Russland.
Neben Geschwindigkeitsverstößen kann ein Fahrverbot insbesondere bei Alkohol hinterm Steuer oder bei wiederholten Verstößen drohen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Nein, ein russisches Fahrverbot ist in Deutschland nicht gültig und kann hier auch nicht vollstreckt werden.