In Deutschland sind viele Dinge gesetzlich genau geregelt. Das gilt sowohl für arbeitsrechtliche Angelegenheiten, Datenschutzbestimmungen, aber auch im Bereich Verkehrsrecht ist vieles bis ins Kleinste bestimmt. Zum Beispiel gibt es für Kfz-Kennzeichen genaue Maße, die stets eingehalten werden müssen.
In diesem Ratgeber lesen Sie, welche Maße ein Kennzeichen einhalten muss, um den Vorschriften zu entsprechen, welche Vorschriften in diesem Bereich überhaupt gelten und wie die einzelnen Abmessungen für Auto- und Motorradkennzeichen aussehen müssen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Maße für Kennzeichen in Deutschland
Die Maße für ein Autokennzeichen dürfen maximal bei 520 x 110 mm liegen.
Dafür gibt es unterschiedliche Lösungen. Eine Auflistung finden Sie hier.
Für eine 125er-Maschine darf das Kennzeichen maximal die Maße 255 x 130 aufweisen.
Die Maße für ein Nummernschild sind gesetzlich festgelegt
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Sie sich nicht einfach ein eigenes Kennzeichen basteln oder etwa eines im Internet bestellen dürfen, das womöglich nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Bußgeldkatalog sieht für ein Kennzeichen, das die Maße beispielsweise nicht erfüllt oder gegen eine andere Vorschrift verstößt, 10 Euro Verwarngeld vor. Fehlt das Nummernschild gänzlich, sind es ganze 60 Euro Bußgeld. Handelt es sich sogar um ein gefälschtes Kennzeichen, so kann der Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs erfüllt sein.
Kennzeichen müssen bestimmte Maße in Deutschland aufweisen, die in Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgeschrieben sind. Diese Anlage regelt u. a., dass die Maße für ein Kfz-Kennzeichen
- im einzeiligen Format maximal 110 mm hoch und 520 mm lang und
- im zweizeiligen Format maximal 200 mm hoch und 340 mm bzw. 280 mm bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen lang sein dürfen.
Diese Punkte zu Kennzeichen-Abmessungen betreffen Autos und LKW. Aber wie sieht es mit Motorradkennzeichen aus? Diese Maße behandeln wir im Folgenden.
Kennzeichen: Die Maße fürs Motorrad
Die Maße für ein Motorrad-Nummernschild entsprechen nicht denen für Autos. Denn Krafträder sind in aller Regel sehr viel schmaler aufgebaut als PKW. Daher gibt es hier entsprechend kurze Kennzeichen. Die vorgeschriebenen Maße betragen bei diesen:
- 180 x 200 mm
- 200 x 200 mm oder
- 220 x 200 mm
Sie sehen also: Die Kennzeichen bei einem Motorrad können verschiedene Maße aufweisen und sind dennoch alle zugelassen. Die Kennzeichengröße bei einem Leichtkraftrad beträgt 255 x 130 mm.