LKW-Fahrverbot: Gelten in Spanien besondere Regelungen?

Ein generelles LKW-Fahrverbot ist in Spanien nicht zu beachten.
Ein generelles LKW-Fahrverbot ist in Spanien nicht zu beachten.

Nicht nur bei Verstößen gegen die geltenden Verkehrsregeln kann ein Fahrverbot im Ausland zum Thema werden. Auch wenn es um Beschränkungen im LKW-Verkehr oder das Befahren von Umweltzonen geht, sind Fahrverbote in Europa nicht selten. Berufskraftfahrer wissen in der Regel, wo sie mit einem LKW-Fahrverbot rechnen müssen. Spanien hat ebenfalls entsprechende Regeln, allerdings sehen diese etwas anders aus als in Deutschland.

Wo sich Fahrer in Spanien mit einem LKW-Fahrverbot auseinandersetzen müssen und für welche Fahrzeuge ein solches dann gilt, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher. Des Weiteren betrachtet er, zu welchen Zeiten und an welchen Tagen ein Fahrverbot für LKW in Spanien gilt.

FAQ: LKW-Fahrverbot in Spanien

Ist ein generelles LKW-Fahrverbot in Spanien gültig?

Nein. Weder ein generelles Feiertags- noch ein Sonntagsfahrverbot sind in Spanien zu beachten. Lokale Ausnahmen an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten sind dennoch möglich.

Gibt es Landesteile, in denen dennoch ein LKW-Fahrverbot gilt?

Ja. Im Baskenland sind Sonderregelungen gültig. Hier gilt ein LKW-Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t. Zu welchen Zeiten das Fahrverbot zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Sind weitere Ausnahmen zu beachten?

Ja, für Gefahrguttransporte kann zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Tagen ebenfalls ein LKW-Fahrverbot in Spanien gelten. Je nach transportiertet Ware sind regional spezielle Genehmigungen einzuholen.

Fahrverbot für LKW: Was ist in Spanien zu beachten?

in Spanien gilt ein generelles LKW-Fahrverbot im Baskenland.
in Spanien gilt ein generelles LKW-Fahrverbot im Baskenland.

Ein generelles LKW-Fahrverbot ist in Spanien gesetzlich nicht festgelegt. Allerdings haben die regionalen Behörden jederzeit die Möglichkeit, ein solches an Feiertagen oder zu Ferienzeiten, wenn ein erhöhtes Verkehrsaufkommen wahrscheinlich ist, auszusprechen.

In der Regel gilt ein solches LKW-Fahrverbot in Spanien dann für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t. Üblicherweise kündigen die Behörden diese Verbote per Medien, Bekanntmachungen und online an.

Darüber hinaus sind in den Provinzen Barcelona, Castellón, Lleida und Tarragona einige wichtige Nationalstraßen (N240, N340) für den LKW-Verkehr mit Fahrzeugen ab 7,5 t bzw. mit vier oder mehr Achsen gesperrt. LKW dürfen hier nur die mautpflichtigen Autobahnen nutzen. Ausgenommen sind lediglich Fahrten, die in den Provinzen beginnen oder enden. Auch LKW-Fahrer, die in den gesperrten Abschnitten wohnen, dürfen fahren.

Darüber hinaus kann zu bestimmen Zeiten oder an bestimmten Tagen für folgende Transporte ein LKW-Fahrverbot gelten:

  • Gefahrguttransporte gemäß ADR
  • Transporte mit Überlänge
  • Transporte mit Überbreite

In der Regel gilt für Gefahrguttransporte ein LKW-Fahrverbot in Spanien an Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 und 24:00 Uhr. Am Vortag eines Feiertags ist dieses zwischen 16:00 und 24:00 Uhr zu beachten.

Sonderregelungen: Im Baskenland ist ein LKW-Fahrverbot zu beachten

Eine Ausnahme bildet die Region Baskenland. Hier gilt ein generelles LKW-Fahrverbot in Spanien. Betroffen von dieser Regelung sind Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und es ist auf allen Straßen der Region gültig.

Demnach dürfen LKW hier zu folgenden Zeiten nicht fahren:

  • Samstag von 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr
  • Vortag eines Feiertags von 22:00 Uhr bis Feiertag 22:00 Uhr

Ausgenommen von diesem LKW-Fahrverbot in Spanien sind Fahrten mit verderblichen Gütern und lebenden Tieren. Auch Fahrten zu öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen oder Messen können vom Fahrverbot befreit sein. Weitere Ausnahmegenehmigungen müssen zudem bei den örtlichen Behörden der Provinzen beantragt werden.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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