Brennt es, egal ob in Wohnungen oder im Wald, kann das nicht nur lebensbedrohlich sein und die Existenz gefährden, sondern unter bestimmten Umständen auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ist die Ursache für ein Feuer eine Brandstiftung, ist eine Strafe in der Regel sehr wahrscheinlich, sofern der oder die Täter ermittelt werden können. Welche Strafe bei einer Brandstiftung am Ende tatsächlich droht, ist vom Vergehen abhängig, also davon, welche Art der Brandstiftung vorliegt.
Wo gesetzlich definiert ist, was eine fahrlässige, vorsätzliche oder schwere Brandstiftung ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus erläutert er das mögliche Strafmaß der jeweiligen Straftatbestände und welche rechtlichen Vorgaben das Strafgesetzbuch (StGB) diesbezüglich enthält.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Strafe für eine Brandstiftung
Ja, wer Objekte oder Flächen fahrlässig oder vorsätzlich in Brand setzt, begeht eine Straftat. Was bei einer Brandstiftung für eine Strafe droht, bestimmt das Strafgesetzbuch in den Paragraphen 306 bis 306f. Die Definition im StGB hat auch Auswirkungen auf das richtige Verhalten im Wald.
Der § 306f StGB behandelt das Herbeiführen einer Brandgefahr. Dieser wurde in das StGB aufgenommen, um den Tatbestand im Wald besser definieren zu können.
Das Strafmaß hängt von der Schwere der Tat und der Art der Brandstiftung ab. Die Tabelle bietet hier einen Überblick zu den möglichen Strafmaßen gemäß Strafgesetzbuch.
Wann liegt eine Brandstiftung vor?
In Deutschland stellt eine Brandstiftung immer einen Straftatbestand dar. Dieser umfasst neben dem sogenannten Inbrandsetzen auch die Zerstörung durch die Legung eines Brandes. Ein solches Verhalten wird zu den gemeingefährlichen Straftaten gezählt und ist im Strafgesetzbuch (StGB) in einem eigenen Abschnitt festgehalten. In den Paragraphen 306 bis 306f StGB werden die unterschiedlichsten Arten der Brandstiftung sowie die Strafe für den jeweiligen Tatbestand definiert.
Setzen Täter bestimmte Objekte, Gegenstände oder Flächen in Brand und hat dies schwerwiegende Folgen für Dritte, wird in der Regel von einer Brandstiftung gesprochen. Der Gesetzgeber unterscheidet dann, ob die Handlung fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt. Die Strafe für eine fahrlässige Brandstiftung liegt üblicherweise niedriger als jene für eine vorsätzliche. Wichtig ist auch, dass bereits der Versuch einer Brandstiftung strafbar ist.
Bei welchen Objekten eine Brandstiftung eine Strafe zur Folge hat, bestimmt § 306 StGB durch eine dort aufgeführte Liste. Hierbei handelt es sich um gesellschaftlich wichtige Objekte, die dann sowohl finanzielle als auch wirtschaftliche Bedeutung haben. Grundsätzlich umfasst die Aufzählung im StGB eine große Bandbreite an Objekten, die Gebäude, Sachen und auch Gebiete einbeziehen. Dadurch ist es möglich, dass der Tatbestand bereits erfüllt sein kann, wenn jemand bewusst ein Grillgut verkohlen lässt. Allerdings wird in der Regel eine Untergrenze beim verursachten Schaden veranschlagt, sodass geringfügige Vergehen meist nicht als Brandstiftung gelten. Eine Strafe wird dann üblicherweise in Form eines Bußgeldes verhängt. Die Grenze ist in aller Regel bei 1.000 Euro festgesetzt.
Folgende Definition zur Brandstiftung ist in § 306 StGB zu finden:
1) Wer fremde
1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Bei einer Brandstiftung ist es Voraussetzung, dass die beschädigten bzw. vernichteten Objekte nicht im alleinigen Besitz des Täters sind, sondern es sich um ihm fremde Sachen handelt. Allerdings kann beispielsweise auch im Fall eines vorsätzlich gelegten Feuers durch einen Hauseigentümer eine Brandstiftung vorliegen, wenn dadurch Dritte gefährdet oder geschädigt werden. Gleiches gilt meist auch, wenn ein sich in Privatbesitz befindlicher Wald vom Besitzer in Brand gesetzt wird.
Unterschiedliche Arten der Brandstiftung: Was bestimmt das Gesetz?
Der Gesetzgeber definiert in den Paragraphen 306 bis 306f StGB unterschiedliche Arten der Brandstiftung. Die jeweilige Strafe für den Tatbestand ist, wie bereits erwähnt, ebenfalls in den entsprechenden Paragraphen festgehalten. Nach der Definition einer Brandstiftung in § 306 StGB bestimmen die darauffolgenden Paragraphen die unterschiedlichen Tatbestände in diesem Zusammenhang.
Folgende Straftatbestände sind demnach möglich:
- Brandstiftung (§ 306 StGB)
- Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB)
- Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB)
- Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)
- Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB)
- Herbeiführen einer Brandgefahr (§ 306f StGB)
Je nachdem, was für ein Vergehen vorliegt, unterscheidet sich bei einer Brandstiftung die mögliche Strafe. Wie das Strafmaß aussehen kann, erläutert der Ratgeber in einem der folgenden Abschnitte näher.
Brandstiftung im Zusammenhang mit dem Verhalten im Wald
Laut dem WWF (World Wide Fund For Nature) werden lediglich vier bis fünf Prozent der Waldbrände durch natürliche Ursachen wie einen Blitzschlag ausgelöst. Das heißt im Umkehrschluss auch, dass der Mensch 95 bis 96 Prozent der Brände verursacht.
Aufgrund der unterschiedlichen Definitionen für eine Brandstiftung können entsprechend auch verschiedene Handlungen als eine solche ausgelegt oder zumindest als Herbeiführen einer Brandgefahr gewertet werden. Dies trifft natürlich auch auf das Verhalten im Wald zu. Wie überall zieht eine fahrlässige Brandstiftung hier eine Strafe nach sich. Gleiches gilt dann selbstverständlich auch für eine vorsätzliche oder schwere Brandstiftung.
Doch wann wird in einem Wald von einer Brandstiftung ausgegangen? Da gemäß den Landeswaldgesetzen offene Feuer in deutschen Wäldern in der Regel grundsätzlich verboten sind, kann theoretisch jede Zuwiderhandlung als Brandstiftung gelten. Der § 306f wurde aufgrund zahlreicher Waldbrände ins Strafgesetzbuch aufgenommen und stellt ein sogenanntes konkretes Gefährdungsdelikt dar. Wer also das grundsätzliche Feuerverbot im Wald missachtet, muss zumindest damit rechnen, dass ihm das Herbeiführen einer Brandgefahr zur Last gelegt wird.
1) Wer fremde […]
3. Wälder, Heiden oder Moore oder […]
durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Funkenflug durch Grillfeuer, die zu dicht am Wald entfacht wurden, Grillkohle, die nicht ordnungsgemäß abgelöscht wurde, oder eine weggeworfene glimmende Zigarette können ebenfalls als ein Herbeiführen gelten oder sogar schon als fahrlässige Brandstiftung. Entzünden Waldbesucher ein Feuer bei erhöhter Waldbrandgefahr, kann das allerdings schon deutlich anders aussehen. In einem solchen Fall ist es durchaus möglich, dass die Handlung als vorsätzliche bzw. schwere Brandstiftung gilt. Eine Strafe ist auch hier von der Schwere des Vergehens abhängig.
Ob ein Waldbrand fahrlässig durch unvorsichtiges Verhalten oder mit einem Vorsatz ausgelöst wird, spielt dann eine Rolle, wenn die Verursacher ausfindig gemacht werden. Denn in der Regel ist bei einer Brandstiftung eine Strafe sehr wahrscheinlich.
Brandstiftung: Welches Strafmaß ist möglich?
Wie hoch bei einer Brandstiftung die Strafe am Ende ausfällt, ist zum einem von der Tat an sich abhängig und zum anderen davon, um welche Art der Brandstiftung es sich handelt. Darüber hinaus liegt das genaue Strafmaß im Ermessen des Gerichts.
Grundsätzlich ist bei einer erwiesenen Brandstiftung eine Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsentzug möglich. Darüber hinaus können Gerichte auch nur Geldstrafen verhängen. Das ist bei jeglicher Art der Brandstiftung, also auch im Wald, das im Strafgesetzbuch bestimmte mögliche Strafmaß.
Die Bußgelder für ein unerlaubtes offenes Feuer im Wald bestimmen die einzelnen Bundesländer selbst. Auch hier hängt die Höhe vom jeweiligen Verstoß und bewegt sich in der Regel zwischen 50 und 2.500 Euro. Allerdings sind bei schwerwiegenden Verstößen auch Summen bis zu 55.000 Euro möglich.
Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick zum Strafmaß bei den unterschiedlichen Arten der Brandstiftung:
Verstoß | Sanktion |
---|---|
offenes Feuer im Wald entfacht trotz Verbot | 50 - 2.500 EUR teilweise bis 55.000 EUR |
Brandstiftung | Geld- oder Freiheitsstrafe zw. 1 und 10 Jahren |
Schwere Brandstiftung | Freiheitsstrafe zw. 6 Monaten und 5 Jahren |
Besonders schwere Brandstiftung | Freiheitsstrafe nicht unter 2 bzw. 5 Jahre |
Brandstiftung mit Todesfolge | Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren |
Fahrlässige Brandstiftung | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 bzw. bis zu 5 Jahren |
Herbeiführen einer Brandgefahr | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 bzw. bis zu Jahren |