Der folgenden Bußgeldtabelle können Sie die drohenden Geldbußen einiger Bundesländer entnehmen, wenn Sie zu viele Pilze sammeln, und wie viele Pilze Sie überhaupt mitnehmen dürfen.
Bußgeldtabelle: Pilze sammeln
Bundesland | Erlaubte Menge an Pilzen laut LWaldG | Bußgeld, wenn Sie zu viele Pilze sammeln |
---|---|---|
Baden-Württemberg | geringe Mengen für den eigenen Bedarf | bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro in besonders schweren Fällen |
Berlin | geringe Mengen für den eigenen Bedarf | bis zu 10.000 Euro |
Brandenburg | geringe Mengen für den eigenen Bedarf, wenn diese nicht zu den geschützten Arten gehören | bis zu 20.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | geringe Mengen | bis zu 7.500 Euro |
Rheinland-Pfalz | Mengen für den persönlichen Bedarf | bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro in besonders schweren Fällen |
Sachsen | Mengen für den persönlichen Bedarf | bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro in besonders schweren Fällen |
Thüringen | geringe Mengen zum eigenen Verbrauch | bis zu 2.500 Euro |
Ein leckeres Essen im Herbst kann sich zur Bußgeldfalle entwickeln
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Pilze in Deutschland sammeln
Ja, das ist in aller Regel erlaubt. Bei Unsicherheiten können Sie sich an die zuständige Kommune, den Landesforstbetrieb oder die Naturschutzbehörde wenden.
Dafür gibt es meist keine konkrete Angabe. Nähere Informationen zur erlaubten Menge haben wir hier für Sie zusammengetragen.
Im Naturschutzgebiet Pilze zu sammeln, ist in aller Regel verboten. Um hohe Geldbußen zu vermeiden, sollten Sie dringend davon absehen, im Naturschutzgebiet Pilze zu sammeln.
Frisch gesammelte Pilze schmecken nicht nur als Beilage zu einem leckeren Gericht beim Abendbrot. Sie dienen auch als Nahrungsquelle für zahlreiche Wildtierarten und sind zudem für die Säuberung des Waldes zuständig. Abgestorbene Pflanzen und verendete Tiere werden von Pilzen zersetzt und so in nährstoffreichen Boden umgewandelt. Es ist also von entscheidender Bedeutung, dass immer genügend dieser kleinen Saubermänner im Wald vorhanden sind.
Jedoch kann so eine Pilzpfanne schon ziemlich verlockend sein. Damit der Mensch nicht zu viele der saisonalen Köstlichkeiten aus Waldgebieten entnimmt, gibt es Regeln und Gesetze. Wer in Deutschland Pilze sammeln möchte, sollte diese Regeln kennen, um kein Bußgeld zu riskieren. Im Folgenden klären wir Sie darüber auf.
Pilze sammeln: Die Regeln darf jedes Bundesland selbst bestimmen
Wer im Wald Pilze sammeln möchte, sollte sich vorher darüber informieren, ob es bestimmte Regeln zum Verhalten im Wald im jeweiligen Bundesland und für das Pilzesammeln gibt. Dies finden Sie beispielsweise auf den Webseiten der örtlichen Kommune heraus. Wollen Sie ganz sicher gehen, können Sie auch einen Blick in das jeweilige Landeswaldgesetz (LWaldG) werfen. Hier dürfen die Bundesländer festlegen, ob sie etwa das Fahren im Wald mit Kraftfahrzeugen verbieten oder ob sie zum Beispiel erlauben, Pilze zu sammeln. Die maximale Menge wird jedoch in der Regel nicht genannt. Daher stellt sich oft die Frage „Wie viele Kilo Pilze darf man eigentlich sammeln?“
In Baden-Württemberg wurden 2018 zwei Männer mit einer Menge von 19 Kilogramm Steinpilzen von der Polizei aufgegriffen. Sie hatten zu viele Pilze gesammelt. Die Männer durften jeweils ein Kilo der Walderzeugnisse behalten und mussten ein Bußgeld in Höhe von 1700 Euro bezahlen. Ein Kilo kann pro Person und Tag also als Orientierung dienen.
Im LWaldG von Berlin heißt es unter § 13 Abs. 2:
„Das Sammeln von Pilzen, Beeren und anderen Früchten in geringer Menge für den eigenen Bedarf ist gestattet.“
Im LWaldG von Brandenburg steht in § 15 Abs. 7 geschrieben:
„Jedermann darf einen Handstrauß, Waldfrüchte, Pilze und wild wachsende Pflanzen in geringer Menge für den eigenen Gebrauch entnehmen, sofern die betreffenden Pflanzen nicht zu den besonders geschützten Arten gehören.“
Grundsätzlich ist Pilze zu sammeln also erlaubt. Um keine Bußgelder nach dem landeseigenen Bußgeldkatalog zu riskieren, sollten Sie die Mengen allerdings auf den eigenen Bedarf beschränken.
Wo kann ich ruhigen Gewissens Pilze sammeln und welche Arten darf ich überhaupt mitnehmen?
Nun wissen Sie, dass Sie Pilze im Grundsatz sammeln dürfen. Dabei sollten Sie zusätzlich darauf achten, keine Gebiete zu betreten, für die das Begehen untersagt ist. In Naturschutzgebieten dürfen Sie die gekennzeichneten Wege nicht verlassen und dementsprechend auch keine Pilze sammeln oder Pflanzen entnehmen. Gleiches gilt für Bereiche, die eingezäunt sind.
Hier kann es beispielsweise vorkommen, dass eine Fläche junger Bäume in Ruhe gedeihen soll, ohne dabei von Menschen gestört zu werden. Sammeln ist in aller Regel schlicht dann erlaubt, wenn es nicht verboten ist: Eine eingezäunte Fläche oder ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet sollte Sie also davon abhalten.
Doch welche Pilze darf man eigentlich sammeln? Hier gibt § 2 Absatz 1 der Bundesnaturschutzverordnung Aufschluss. Dort heißt es:
Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:
Boletus edulis Steinpilz
Cantharellus spp. Pfifferling – alle heimischen Arten
Gomphus clavatus Schweinsohr
Lactarius volemus Brätling
Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe – alle heimischen Arten
Morchella spp. Morchel – alle heimischen Arten
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in Satz 1 genannten Pilze weitergehende Ausnahmen von den dort genannten Verboten zulassen, solange und soweit die Erhaltung der betreffenden Arten landesweit oder in bestimmten Landesteilen nicht gefährdet ist.
Auch wenn Sie solch essbare Pilze offiziell sammeln dürfen, sollten Sie dabei die Beschränkung auf geringe Mengen beachten. Überschreiten Sie die erlaubten Mengen, kann ein Bußgeldbescheid mit einer hohen Geldbuße drohen. Einen Auszug der möglichen Bußgelder finden Sie hier.
Bildnachweise: istockphoto.com/Kalichka, istockphoto.com/frox, depositphotos.com/EdZbarzhyvetsky