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FAQ: Führerscheinklasse 1b
Der 1b-Führerschein ist eine Fahrerlaubnisklasse, die bis Ende 1998 ausgestellt wurde. Sie entspricht der heutigen Klasse A1.
Mit einem Führerschein der Klasse 1b dürfen Sie heute Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren. Außerdem sind die Klassen AM (Rollerführerschein) und L enthalten.
Ja, hier lesen Sie, wie sich der Führerschein schrittweise erweitern lässt.
Noch nicht alle Menschen in Deutschland besitzen bereits den EU-Führerschein im Checkkartenformat. Jene, die ihre Fahrerlaubnis schon viele Jahre besitzen, haben mitunter noch einen rosa Führerschein oder gar den grauen „Lappen“ in der Geldbörse. Doch keine Sorge: Die Auslaufmodelle sind noch bis spätestens 2033 gültig, weshalb einige eine sehr lange Umtauschfrist genießen dürfen.
Mit der Führerscheinreform im Jahre 1999 wurden die Fahrerlaubnisklassen von Zahlen und Buchstaben umgewandelt. Die letzte Reform 2013 brachte diesen Prozess zum Abschluss. Da die alten Führerscheine weiterhin ihre Gültigkeit behalten, fragen sich deren Besitzer unter Umständen, welche Fahrzeuge sie denn mit ihren Dokumenten führen dürfen. Denn auch die Beschränkungen der einzelnen Fahrerlaubnisklassen wurden zum Teil angepasst. Im Folgenden klären wir Sie darüber auf, was Sie mit einem Führerschein der Klasse 1b fahren dürfen und ob sich dieser erweitern lässt.
Mit dem Führerschein der Klasse 1b dürfen Sie heute diese Fahrzeuge führen
In der Vergangenheit gab es einige Führerscheinreformen, die zahlreiche Änderungen mit sich brachten. Mit 16 Jahren konnte diese Fahrerlaubnisklasse 1b erlangt werden. Das „b“ beim 1b-Führerschein stand dabei für „beschränkt“. Denn die Inhaber dieses Führerscheins durften bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres nur leichte Krafträder führen, die eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h erreichten. Auch der Hubraum war auf 80 ccm begrenzt.
Nach dem 18. Lebensjahr war es Besitzern des 1b-Führerscheins gestattet, 125er-Leichtkrafträder zu fahren. Diese Beschränkung mit dem Mindestalter von 18 Jahren zum Führen solcher Leichtkrafträder wurde 2013 aufgehoben.
So konnten ab diesem Zeitpunkt Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren 125er fahren. Diese Regelung besteht bis heute. Der Führerschein der Klasse 1b entspricht nun der Klasse A1. Diese Stufe gilt als Einstieg in die Motorrad-Fahrerlaubnisklassen. A1 bzw. 1b schließen folgende Klassen ein:
- A1
- AM (Rollerführerschein)
- L
Steht in Ihrem Führerschein die Schlüsselzahl L175 geschrieben, dürfen Sie landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h oder 50 ccm Hubraum führen. Diese Schlüsselzahl wurde beim Führerschein der Klasse 1b bis 1989 erteilt. Danach gab es die Schlüsselzahl L174. Diese erlaubt allerdings nur das Führen von Zugmaschinen bis zu 40 km/h Höchstgeschwindigkeit und von Anhängern bis zu 25 km/h mit dieser Zugmaschine
Lässt sich der Führerschein Klasse 1b erweitern auf A2?
Der Führerschein der Klasse 1b bzw. die Fahrerlaubnisklasse A1 ist Teil des Stufenmodells, das schrittweise zur Erlaubnis zum Führen von schweren und schnellen Motorrädern führt. Der Stufenführerschein ist wie folgt aufgebaut:
- A1
- A2
- A
Da sich der A1-Führerschein heute erweitern lässt und 1b dieser Klasse entspricht, dürfen Sie auch ihren alten 1b-Führerschein erweitern. Das Stufenmodell sieht die Klasse A2 im nächsten Schritt vor. Um diese zu erreichen, müssen zwei Jahre Fahrerfahrung nach Erlangen vom Führerschein der Klasse 1b oder A1 vergehen. Danach müssen Sie lediglich eine praktische Prüfung ablegen, um die nächst höhere Stufe zu erreichen. Für einige Leichtkraftradfahrer bietet es sich an, vorher noch einmal eine oder zwei Übungsstunden in der Fahrschule zu nehmen und die wesentlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzufrischen.
Nach bestandener Prüfung und zwei weiteren Jahren Fahrpraxis dürfen Sie erneut einen praktischen Test ablegen und so die Klasse A für unbeschränkte Krafträder erlangen.
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