Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder für illegale Farbrest und Chemikalienentsorgung definieren. Wählen Sie Ihr Bundesland aus:
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Baden-Württemberg
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 1 Liter oder 1 Kilogramm | 10 Euro bis 75 Euro |
über 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis 500 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Bayern
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 1 Liter oder 1 Kilogramm | 20 Euro bis 35 Euro |
über 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis 320 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Berlin
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 35 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Brandenburg
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 1 Liter oder 1 Kilogramm | 15 Euro bis 20 Euro |
über 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 200 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Bremen
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 25 Euro |
über 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 1.000 Euro |
andere Schadstoffe (etwa Batteriesäure, Abbeizmittel) | bis zu 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Hamburg
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 100 Euro |
über 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 600 Euro |
andere Schadstoffe (etwa Medikamente, Lösemittel) | bis zu 5.000 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Hessen
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 20 Euro |
über 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 1.500 Euro |
andere Schadstoffe (etwa Batteriesäure, Abbeizmittel) | bis zu 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Mecklenburg-Vorpommern
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 20 Euro |
über 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 200 Euro |
andere Schadstoffe (etwa Batteriesäure, Abbeizmittel) | bis zu 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Niedersachsen
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 80 Euro |
über 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 1.000 Euro |
andere Schadstoffe (etwa Batteriesäure, Abbeizmittel) | bis zu 2.000 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Nordrhein-Westfalen
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 80 Euro |
über 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 510 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Rheinland-Pfalz
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 77 Euro |
über 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 512 Euro |
andere Schadstoffe (etwa Batteriesäure, Abbeizmittel) | bis zu 2.000 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Saarland
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 2 Liter oder 2 Kilogramm | bis zu 200 Euro |
über 2 Liter oder 2 Kilogramm | bis zu 500 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Sachsen
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 80 Euro |
über 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 120 Euro |
andere Schadstoffe (etwa Batteriesäure, Abbeizmittel) | bis zu 1.500 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Schleswig-Holstein
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 20 Euro |
über 1 Liter oder 1 Kilogramm | bis zu 200 Euro |
Bußgeldkatalog Farbreste und Chemikalien Thüringen
Ordnungswidriges Farbreste-Entsorgen und Entsorgung von Haushalts-Chemikalien | Bußgeld |
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bis 2 Liter oder 2 Kilogramm | bis zu 50 Euro |
über 2 Liter oder 2 Kilogramm | bis zu 1.500 Euro |
In deutschen Haushalten kommt es nicht häufig vor, dass die Entsorgung von gefährlichen Chemikalien zum Thema gemacht werden muss. Vielmehr liegt die Verantwortung dafür bei großen Pharma- und Chemiekonzernen, die Reste und Abfälle ihrer Produktion nach strengen Maßgaben zu beseitigen haben. Denn dabei spielt natürlich der Umweltschutz eine große Rolle.
Doch auch in Universitäten und Schulen kommt es nicht selten vor, dass die Entsorgung der Gefahrstoffe des Unterrichts ein Problem darstellt. Wie ist zum Beispiel Salzsäure zu entsorgen? Doch auch alte Farbe ist eine Chemikalie, die es verantwortungsvoll zu behandeln gilt, will man sie nach dem Streichen loswerden. Wie das umweltschonend und im Rahmen des Gesetzes gelingen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Bei hier nicht erwähnten Problemfällen, wird unser Team das Beste tun, Ihnen weiterzuhelfen. Legen Sie dafür Ihr Problem in einem Kommentar dar.
Inhaltsverzeichnis
So können Sie Farbreste entsorgen
Alle paar Jahre ist es soweit: Die Wände brauchen einen neuen Anstrich. Also fahren Sie in den Baumarkt und picken aus dem großen Pool der angebotenen Wandfarben eine heraus, in der Sie Ihre Wohnung streichen wollen.
Nachdem der Wohnung ein frischer Farbton verliehen wurde, kommt es nicht selten dazu, dass halb volle Farbeimer erstmal im Keller, auf dem Dachboden oder im Schuppen gelagert werden. Monate oder Jahre später stolpert jemand über die alten Eimer mit Wandfarbe und spätestens jetzt müssen Sie sich der Frage stellen, wie die Farbreste zu entsorgen sind. Denn dass der Sperrmüll nicht die richtige Ort ist, um alte Farbeimer abzulagern, wird jedem klar sein.
Farben auf den Sperrmüll?
Wandfarbe und andere Chemikalien haben nichts auf dem Sperrmüll zu suchen, da dieser nur für Altholz und in manchen Fällen auch Elektroschrott gedacht ist, der aufgrund seiner Unhandlichkeit nur schwer weggeschafft werden kann.
Zunächst ist zu untersuchen, wie es um den Zustand der bunten Reste bestellt ist:
- Ist die Farbe vollständig eingetrocknet?
- Oder ist sie in Teilen noch flüssig?
Bei vollständig eingetrockneter Farbe ist kein Lösungsmittel mehr vorhanden. Es hat sich im Laufe der Zeit verflüchtigt. Deshalb können vertrocknete Farben samt Eimer im Hausmüll entsorgt werden. Dies gilt auch für Pinsel und Rollen, die verhärteter Rest unbrauchbar gemacht hat.
Um Eimer mit kleinen Rückständen also guten Gewissens in den Hausmüll entsorgen zu können, müssen Sie die Farbe eintrocknen lassen. Stellen Sie sie dafür offen über Nacht auf den Balkon oder in den Hinterhof.
Achtung: Lassen Sie die Lösungsmittel nicht in geschlossenen Räumen verdunsten, da sie schädlich sind und im Extremfall auch Vergiftungserscheinungen hervorrufen können.
Die Sache sieht anders aus, wollen Sie auch nur teilweise flüssige Farben beseitigen. Zu diesem Zweck sind spezielle Sammelstellen aufzusuchen, bei denen eine umweltverträgliche Entsorgung der Farben und Lacke gewährleistet ist.
Im Fachgeschäft und auf der Internetseite Ihrer Stadt erfahren Sie, wo sich die nächste Sammelstelle befindet.
„Wohin mit der Salzsäure?“ – Entsorgung anderer Chemikalien
Sammelstellen und Wertstoffhöfe, bei denen Sie Farbreste entsorgen können, sind in den meisten Fällen auch Anlaufstellen für die Beseitigung anderer chemischer Stoffe.
Dazu zählen auch Medikamente, die zwar von gesetzes wegen in kleinen Mengen auch im Hausmüll entsorgt werden können. Doch Umweltschützer und Experten raten eher dazu, solche Stoffe aufzubewahren und einmal jährlich abzugeben.
Denn wenn Medikamente auf den Deponien der Republik landen, ist die Wahrscheinlichkeit nicht klein, dass Teile ihrer Inhaltsstoffe in den Boden gelangen und so das Grundwasser gefährden. Mehr zu den Gefahren der Wasserverschmutzung und zum Wasserhaushaltsgesetz finden Sie hier.
Die Säure muss stark mit Wasser verdünnt werden, mindestens im Verhältnis 1:50. Diese Mischung wird mit ebenfalls verdünnter Natronlauge versetzt. So neutralisieren sich die Schadstoffe, weshalb sie nach der Reaktion sogar in den Abfluss gegeben werden können.
FAQ: Farbreste entsorgen
Die jeweiligen Bußgelder können Sie den Bußgeldtabellen der einzelnen Bundesländer entnehmen.
Nein. Farbreste und Sperrmüll sind strikt voneinander zu trennen.
Ist die Farbe vollständig eingetrocknet, können Sie sie einfach im Hausmüll entsorgen. Noch flüssige Farben müssen Sie zu einer speziellen Sammelstelle bringen. Wo sich die nächste befindet, erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.