Missachten Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit für ein Wohnmobil, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, zeigen die nachfolgenden Tabellen:
Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Wohnmobilen bis 3,5 t
Außerorts: Bußgelder
Innerorts: Bußgelder
Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Wohnmobilen über 3,5 t
Außerorts: Bußgelder
Innerorts: Bußgelder
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Inhaltsverzeichnis
FAQ: zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Wohnmobil
Grundsätzlich gelten für Wohnmobile die gleichen Bestimmungen der StVO wie für PKW und LKW. Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung ist beim Wohnmobil vom zulässigen Gesamtgewicht abhängig. Danach richtet sich, wie schnell Sie außerorts fahren dürfen. Innerorts gilt ein allgemeines Tempolimit von 50 km/h. Welche Geschwindigkeit wo zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Gemäß den Bestimmungen der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO ist die Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile zwischen 3,5 t und 7,5 t auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h festgelegt. Das gilt, wenn sie im Fahrzeugschein als Wohnmobile eingetragen sind.
Halten sich Fahrer nicht an ein beim Wohnmobil gültiges Tempolimit, müssen sie mit Bußgeldern zwischen 20 und 800 Euro, Punkten und Fahrverboten rechnen. Unsere Tabellen bieten einen Überblick zu möglichen Sanktionen.
Video: Tempolimits in Deutschland
Zulässige Geschwindigkeit beim Wohnmobil: Das ist hier wichtig
Das Wohnmobil bedeutet für viele im Urlaub ein gewisses Maß an Unabhängigkeit. Das temporäre Zuhause sowie der fahrbare Untersatz sind immer mit dabei. Selbstverständlich gelten auch für das Wohnmobil die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Je nach zulässigem Gesamtgewicht müssen sich Fahrer an die Vorschriften für PKW oder LKW halten. Das gilt auch in Bezug auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für ein Wohnmobil.
Die StVO regelt die zulässigen Geschwindigkeiten in § 3. Diese gelten immer dann, wenn keine Verkehrszeichen etwas anderes bestimmen. Zunächst gilt unabhängig vom Gewicht, dass innerorts mit dem Wohnmobil eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden darf. Das gilt erst einmal unabhängig vom Gewicht des Fahrzeugs. Gibt es innerorts spezielle Geschwindigkeitsbeschränkungen für Kfz ab einem bestimmten Gewicht, wird dies durch Verkehrszeichen verdeutlicht.
Anders sieht das außerorts aus. Hier ist zunächst wichtig, auf welcher Straße Sie unterwegs sind und dann auch, welches Gewicht das Fahrzeug aufweist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für ein Wohnmobil mit Anhänger unterscheidet sich nicht von den Regelungen für Gespanne.
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile bis 3,5 t
Grundsätzlich gelten Wohnmobile bis 3,5 t als PKW. Das bedeutet in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit beim Wohnmobil bis zu diesem Gewicht, dass außerorts die Vorschriften für PKW zu beachten sind. Auf der Landstraße sind maximal 100 km/h erlaubt, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es gemäß der StVO jedoch keine Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Es wird jedoch empfohlen, sich auch im Wohnmobil an der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu orientieren. Fahren Sie jedoch ein Wohnmobil mit über 3,5 t, ist die Höchstgeschwindigkeit dann allerdings wieder gesetzlich festgelegt. Gleiches gilt dann auch für Gespanne.
Wohnmobil über 3,5 t: Welche Geschwindigkeit ist erlaubt?
Die zulässige Geschwindigkeit für ein Wohnmobil bis 7,5 t liegt auf der Landstraße bei 80 km/h. Sind die Fahrzeuge schwerer, dürfen sie nur noch mit höchstens 60 km/h unterwegs sein. Abweichend von den allgemeinen Bestimmungen der StVO dürfen Wohnmobile mit einem Gewicht zwischen 3,5 t und 7,5 t auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen schneller fahren.
Definiert wird diese Ausnahme in § 1 der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO:
Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.
Diese Regelung gilt also, wenn das Fahrzeug im Fahrzeugschein als Wohnmobil eingetragen ist. Ist das nicht der Fall, liegt die Höchstgeschwindigkeit für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bei 80 km/h.
Nachfolgende findet sich eine Übersicht zu den erlaubten Geschwindigkeiten beim Wohnmobil:
innerorts | außerorts | Autobahn | |
---|---|---|---|
Wohnmobil bis 3,5 t | 50 km/h | 100 km/h | kein Begrenzung (Richtgeschwindigkeit 130 km/h) |
... Gespann | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
... Gespann | 50 km/h | 60 km/h | 80 km/h |