In der Hektik des Alltags verkramen wir mitunter schnell das eine oder andere wichtige Schriftstück und auch bei einem Umzug geht gerne mal etwas verloren. Besonders ärgerlich ist dies, wenn dabei Dokumente verschwinden und wir extra eine Behörde aufsuchen müssen, um dafür einen Ersatz zu besorgen. Wurde zum Beispiel die Zulassungsbescheinigung Teil 2 – auch bekannt als Kraftfahrzeugbrief – verloren, bleibt uns der Gang zur Zulassungsstelle nicht erspart.
Doch was ist beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 zu tun? Ist es einfach möglich, einen neuen Kfz-Brief bei der Zulassungsbehörde zu beantragen? Kann ich mein Auto noch immer verkaufen, wenn ich den Fahrzeugbrief verloren haben? Und was kostet ein neuer? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrzeugbrief verloren
Können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht mehr auffinden, müssen Sie bei der Zulassungsstelle eine Verlusterklärung für den Fahrzeugbrief abgeben und ein Ersatzdokument beantragen. Welche Unterlagen dafür notwendig sind, lesen Sie hier.
Ja, der Verlust vom Fahrzeugbrief geht mit Kosten einher. Diese können sich je nach Aufwand auf bis zu 80 Euro belaufen. Hinzu kommen Ausgaben für den neuen Fahrzeugschein und ggf. für die eidesstattliche Versicherung.
In der Regel ist es nicht möglich ein Auto ohne Fahrzeugbrief zu verkaufen, denn seriöse Anbieter verlangen üblicherweise alle Fahrzeugpapiere.
Bescheinigung über die Zulassung (Teil 2) verloren: Wo bekomme ich Ersatz?
Haben Sie den Fahrzeugbrief verloren, müssen Sie diesen Umstand umgehend bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden und dort einen Ersatz beantragen. Dafür sind insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Kaufvertrag oder sonstiger Nachweis über die Eigentumsverhältnisse
- Prüfbericht der letzte Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Dienstwagen: Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
Darüber hinaus müssen Sie, wenn Sie den Kfz-Brief verloren haben, eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Dies ist entweder direkt auf der Zulassungsstelle oder bei einem Notar möglich. Notwendig ist dies aber nur bei einem Verlust. Wurde der Kfz-Brief gestohlen, muss im Vorfeld eine Meldung bei der Polizei erfolgen und die Diebstahlanzeige ersetzt die eidesstattliche Versicherung.
Haben Sie alle notwendigen Unterlagen erbracht, leitet die Zulassungsbehörde ein Prüfverfahren ein. Im Zuge der Aufbietung wird eine Verlustmeldung für 14 Tage im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. Dadurch haben insbesondere Leasingunternehmen oder Banken die Möglichkeit, gegen die unberechtigte Erteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung Einspruch einzulegen. Denn wird ein Auto geleast oder beliehen, verwahren die Unternehmen in der Regel den Fahrzeugbrief, um einen Verkauf zu verhindern.
Durch diese Sicherheitsmaßnahme, müssen aber auch Eigentümer, die ihren Fahrzeugbrief tatsächlich verloren haben, länger auf ihren Ersatz warten. In der Regel sollten Sie dafür zwischen sechs bis acht Wochen einplanen.
Übrigens! Haben Sie den zum Auto gehörenden Brief verloren, dürfen Sie grundsätzlich weiter mit diesem fahren. Denn eine gesetzliche Mitführpflicht gibt es nicht. Tatsächlich steht sogar auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 folgendes geschrieben: „Diese Bescheinigung nicht im Fahrzeug aufbewahren!“
Fahrzeugbrief verloren: Welche Kosten entstehen?
Als Eigentümer eines Kfz sind Sie dafür verantwortlich, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sicher zu verfahren. Geht der Fahrzeugbrief verloren, müssen Sie daher umgehend einen Ersatz beschaffen und die dafür anfallenden Gebühren bezahlen.
Dabei setzen sich die Kosten aus verschiedenen Posten zusammen. Für den Fahrzeugbrief alleine müssen Sie je nach Aufwand zwischen 30 und 80 Euro einplanen. Geben Sie die eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsstelle ab, schlägt diese mit rund 30 Euro zu buche. Alternativ dazu können Sie auch einen Notar aufsuchen, was aber ebenfalls Kosten verursacht.
Da die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen besteht, müssen Sie, wenn der Fahrzeugbrief verloren geht, auch einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Dieser kostet üblicherweise zwischen 10 und 15 Euro. Alles in allem sollten Sie als Ausgaben zwischen 90 und 125 Euro einplanen.