Auto fahren üben: Auf welchem Platz ist das erlaubt?

Auto fahren: Das Üben auf einem Parkplatz ist in der Regel nicht erlaubt.
Auto fahren: Das Üben auf einem Parkplatz ist in der Regel nicht erlaubt.

Fahren zu üben, trägt zum Abbau von Unsicherheiten bei. Besonders Fahranfänger fühlen sich oft etwas überfordert, wenn es darum geht, die ersten Fahrstunden im Straßenverkehr zu absolvieren. Die Frage, ob sie das Autofahren bereits vorher üben können, kommt dabei nicht gerade selten auf. Manchmal ist auch der Gedanke, Fahrstunden und somit Kosten einzusparen, Ursprung dieser Überlegungen. Allerdings ist es gar nicht so einfach, den geeigneten Ort für diese Fahrübungen zu finden. Wo kann man Auto fahren üben, ohne einen Führerschein zu besitzen?

Ob Sie einen Parkplatz zum Autofahren üben nutzen dürfen, wo das Fahren ohne Fahrerlaubnis Konsequenzen hat und welche das sein können, betrachten wir im nachfolgenden Ratgeber näher. Des Weiteren erfahren Sie, welche Voraussetzungen ein Platz erfüllen muss, damit Sie dort Auto fahren üben können.

FAQ: Auto fahren üben

Wo kann man Fahren üben, ohne eine einen Führerschein zu besitzen?

Im öffentlichen Straßenverkehr ist das grundsätzlich nicht erlaubt. Die einzige Ausnahme besteht, wenn Sie eine Fahrstunde mit einem Fahrlehrer absolvieren. Auf einem Privatgelände können Sie Auto fahren üben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das genau sind, erfahren Sie hier.

Gibt es bestimmte Plätze, wo Sie ohne Führerschein fahren üben können?

Spezielle Verkehrsübungsplätze bieten die Möglichkeit, das Autofahren zu üben. Ein solcher Platz wird in der Regel von Automobilclubs, Vereinen oder Privatanbietern betrieben. Das Fahren ohne Führerschein ist hier üblicherweise erlaubt, die Nutzungsbedingungen müssen Fahrer jedoch immer vorab mit den Betreibern klären.

Was passiert, wenn Sie im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto fahren üben?

In diesem Falle machen Sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Das Fahren üben ohne Führerschein kann eine Strafe in Form einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Wo kann bzw. darf man ohne Führerschein fahren üben?

Wo kann man Autofahren üben, ohne einen Führerschein zu  besitzen? Die Möglichkeiten sind begrenzt.
Wo kann man Autofahren üben, ohne einen Führerschein zu besitzen? Die Möglichkeiten sind begrenzt.

Vor oder zwischen den Fahrstunden selbst nochmal mit dem Auto fahren zu üben, nimmt ein Stück der Unsicherheit und kann durchaus dazu beitragen, dass sich Fahranfänger wohler fühlen. Allerdings gehen vielen irrtümlicherweise davon aus, dass das Üben auf Parkplätzen oder Privatgeländen generell erlaubt sei und somit gar kein Problem darstelle. Dem ist aber nicht so.

Auch wenn ein leerer Parkplatz zum Fahren üben perfekt erscheint, gelten diese in der Regel als öffentlicher Raum bzw. haben Zugang zu diesem oder ermöglichen öffentlichen Verkehr. Hier ist das Fahren nur mit gültiger Fahrerlaubnis zulässig, andernfalls machen Sie sich strafbar. Anders sieht das aus, wenn Sie mit dem Fahrlehrer während einer Fahrstunde auf dem Parkplatz das Anfahren üben, die Pedale austesten oder das Einparken angehen.

Auf einem Privatgelände mit dem Auto fahren zu üben, ist dann erlaubt, wenn dieses umfriedet ist und Sie die Genehmigung des Besitzers haben. Umfriedet bedeutet, dass kein Zugang zum oder für den öffentlichen Verkehr besteht. Diese Trennung zum öffentlichen Raum muss in der Regel durch eine bauliche Maßnahme wie einen Zaun, eine Mauer, Tore oder auch Schranken erfolgen.

Besondere Verkehrsübungsplätze erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel. Üblicherweise wird der Zugang zu ihnen durch Einlasskontrollen und gesicherte Zufahrten eingeschränkt, sodass öffentlicher Verkehr nicht möglich ist bzw. der Platz nicht als öffentlicher Raum angesehen werden kann.  Wichtig ist, dass es sich um einen Verkehrsübungsplatz handelt. Suchen Sie sich ein Fahrsicherheitszentrum zum Üben aus, sollte dieses auch die Voraussetzungen erfüllen und als Übungsplatz ausgewiesen sein. Mitunter können Sie diese Zentren nur nutzen, wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.

Verkehrsübungsplätze: Hier können Sie das Fahren üben - auch ohne Führerschein.
Verkehrsübungsplätze: Hier können Sie das Fahren üben – auch ohne Führerschein.

Die Nutzung von einem solchen Platz zum Autofahren üben, ist meist mit Kosten verbunden. Der Zugang wird so noch weiter beschränkt, da nur auf den Platz darf, wer die anfallenden Gebühren begleicht. Die Nutzungsbedingungen können sich je nach Betreiber unterscheiden. Meist müssen Fahranfänger, die mit dem Auto fahren üben wollen, eine Begleitperson dabeihaben. Diese muss in der Regel im Besitz einer Fahrerlaubnis sein.

Wichtig ist, dass die Betreiber der Übungsplätze üblicherweise voraussetzen, dass das Üben mit einem ordnungsgemäß zugelassenen PKW erfolgt. Meist sind Mietwagen oder Car-Sharing-Fahrzeuge nicht zugelassen. Motorräder oder Transporter werden ebenfalls oft nicht für Übungsfahrten ohne Führerschein akzeptiert.

Ohne Führerschein im öffentlichen Raum Auto fahren: Das Üben kann Folgen haben

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, machen sich Fahrer strafbar, wenn sie mit dem Auto fahren üben ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Laut den Regelungen in § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) müssen Sie in diesem Fall mit Strafen und nicht mehr mit einem Bußgeld rechnen.

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat […]

Aber nicht nur der Fahrer, der mit dem Auto fahren üben will, wird zur Rechenschaft gezogen. Auch der Halter des Fahrzeugs, der eine solche Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr zulässt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Kommt es beim Üben dann zu einem Unfall, können zudem Problem mit der Versicherung drohen. Während der Preis fürs Üben auf einem Verkehrsübungsplatz in der Regel eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Übung beinhaltet, gestaltet sich das auf Parkplätzen oder öffentlichen Wegen anders. Die Versicherung kann Regress beim Versicherungsnehmer anmelden und sich die Beträge für den Schadensausgleich bei Dritten so zurückholen.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (35 Bewertungen, Durchschnitt: 3,74 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert