In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese regelt das Verhalten im Straßenverkehr. Sie beinhaltet unter anderem Vorschriften bezüglich der Straßenbenutzung, der Geschwindigkeitsbegrenzung, der Vorfahrt sowie dem Halten und Parken. Wird gegen diese verstoßen, so wird der Betroffene bestraft. Dabei kann es sich um eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und bzw. oder ein Fahrverbot handeln.
Es gibt zwei Arten von Geldstrafen: das Verwarngeld und das Bußgeld. Wird das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, wird ein Bußgeld erhoben. Wann ist dies aber der Fall? Führen auch falsche Zahlungen dazu, dass das Verwarnungsgeld nicht bezahlt und zum Bußgeld wird? All diese Fragen werden in folgendem Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Das Verwarnungsgeld: Gesetzliche Grundlagen
Die Grundlagen für das Verfahren bei Verwarnungsbescheiden werden im Ordnungswidrigkeitengesetz (kurz: OWiG) geregelt. In § 56 des OWiG wird Grundsätzliches zum Thema „Verwarnung“ angegeben:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit handelt es sich beispielsweise um einen Verstoß beim Halten oder Parken mit dem Kfz. Bezahlt der Betroffene das Verwarngeld, so wird angenommen, dass dieser die Verwarnung akzeptiert.
In welchen Fällen gilt das Verwarnungsgeld als nicht bezahlt?
Wird das geforderte Verwarnungsgeld nicht bezahlt, wird ein Bußgeld erhoben. Dies passiert, da das Unterlassen einer Zahlung als Nichtannahme des Verwarnungsgeldangebotes gewertet wird.
Doch auch, wenn Sie das Verwarnungsgeld bezahlen, kann es dazu kommen, dass Sie etwas später einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen. Dies wirft bei vielen Betroffenen Fragen auf.
Zu den Fällen, die als Nichtannahme gewertet werden, obwohl der Betroffene einen Betrag an die zuständige Behörde (z.B. das Ordnungsamt) überwiesen hat, gehören folgende:
- Zahlung des Verwarnungsgeldes nach Ablauf der einwöchigen Frist
- Überweisung eines zu geringen Betrages
- Keine oder falsche Angabe des Aktenzeichens bei der Zahlung
In all diesen Fällen wird durch die Behörde ein Verfahren eingeleitet. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids können Sie gegen diesen Einspruch erheben. Machen Sie von diesem Recht keinen Gebrauch, so müssen Sie das Bußgeld inklusive der weiteren Gebühren zeitnah begleichen.
Denken Sie also daran, das Verwarnungsgeld fristgerecht in voller Höhe zu bezahlen. Vergewissern Sie sich außerdem, dass Sie das korrekte Aktenzeichen angeben, da Ihnen die Zahlung sonst nicht zugeordnet werden kann.
FAQ: Verwarnungsgeld nicht bezahlt
Eine Verwarnung ist ein unbürokratischer Akt. Daher müssen Sie auch keine Gebühren zahlen, die bei einem Bußgeldbescheid immer fällig werden. Das Verwarnungsgeld kann bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit angeordnet werden.
In diesem Fall wird in der Regel ein Bußgeldbescheid ausgestellt.
Ja. In der Regel haben Sie eine Woche Zeit, um das Geld zu überweisen. Auch wenn Sie einen zu geringen Betrag bezahlen oder das Aktenzeichen nicht oder falsch angeben, kann das dazu führen, dass das Verwarnungsgeld als nicht bezahlt gilt.
Warum kann ich trotz bezahlen des Verwahrungsgeldes einen Bußgeldbescheid bekommen ?
Kurze Frage habe verwarngeld bei führescheinstelle nicht bezahlt 20euro und bekomme ein Brief von bussgeldstelle 26euro und wegen versag Entzug Fahrerlaubnis .fahrtenbuch oder Fahrerlaubnisse war bei der Polizei und die meinten ich hab einen gültigen Führerschein hab erst 4punkte.hoffe das mir jemand Auskunft gibt mir geht es echt beschissen
Hallo Drengel,
um Auskünfte zu Ihrem Fall zu bekommen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Nur dieser kann Akteneinsicht beantragen.
Ihr Team von bussgeld-info.de