Viele Autofahrer waren schon einmal in folgender Situation: Sie waren mit dem Auto unterwegs und haben erst im letzten Moment einen Blitzer entdeckt. Nun können Sie sich jedoch nicht mehr genau daran erinnern, wie schnell Sie wirklich unterwegs waren und ob Sie tatsächlich geblitzt wurden. Seitdem sind Sie beim täglichen Blick in den Briefkasten angespannt, da Sie ein Bußgeld oder, noch schlimmer, ein Fahrverbot befürchten.
Wie genau läuft die Zustellung eines Bußgeldbescheides aber eigentlich ab? Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid per Einschreiben zugesendet? Diese und weitere Fragen zum Thema werden in diesem Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Die Zustellung des Bußgeldbescheids
Jede zuständige Behörde kann selbst entscheiden, auf welche Art sie einen Bußgeldbescheid versendet. In den meisten Fällen wird ein Bußgeldbescheid jedoch durch die Post mit einer Zustellungsurkunde versendet.
Einen auf diese Art förmlich zugestellten Brief erkennen Sie am gelben Umschlag. Auf diesem ist das Datum der Zustellung vermerkt, welches der Mitarbeiter der deutschen Post mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Außerdem füllt dieser eine Zustellungsurkunde aus, welche an den Auftraggeber – also in diesem Fall die Bußgeldstelle – zurückgeht und diesen über die erfolgreiche Auslieferung des Briefs informiert.
Der Postbedienstete muss dem Empfänger den Brief hier nicht, wie es bei einem Einschreiben nötig ist, persönlich überreichen. Falls der Adressat nicht anwesend und auch keine Ersatzperson anzutreffen ist, so kann der Zusteller den Bußgeldbescheid in den Briefkasten legen. Dann beginnt auch die vierzehntägige Frist, während derer Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben können.
Die Frage: „Wird ein Bußgeldbescheid per Einschreiben verschickt?“ kann also mit Nein beantwortet werden.
Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids können Sie dagegen Einspruch erheben. Es ist sinnvoll, diesen per Einschreiben an die Behörde zu senden. So werden Sie über die fristgerechte Zustellung Ihres Einspruchs bei der Behörde informiert. Brauchen Sie Hilfe beim Einspruch, so können Sie sich an einen Anwalt wenden.
Fazit
Sie werden über das Bußgeld üblicherweise nicht per Einschreiben informiert. In den meisten Fällen erfolgt die Zustellung mit einer Zustellungsurkunde.
FAQ: Bußgeldbescheid per Einschreiben
Nein, das Versenden von Bußgeldbescheiden per Einschreiben ist eher unüblich.
Bußgeldbescheide werden dem Betroffenen zugestellt, beispielsweise per Post. Erkennbar ist die Zustellung am gelben Briefumschlag, auf dem das Zustellungsdatum vermerkt ist. Der Postmitarbeiter füllt außerdem eine Zustellungsurkunde aus und schickt diese an die Behörde zurück.
Das Zustellungsdatum ist entscheidend für die Einspruchsfrist. Der Betroffene kann nur innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Außerdem unterbricht dessen Zustellung die Frist für die Verfolgungsverjährung.
Hallo ,
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen, dass ich an einem Samstag nachts zwischen 23:40 und 23:45 Uhr in einer Feuerwehrzufahrt geparkt hätte. Allerdings war ich nie an diesem Ort und auch nicht an diesem Datum! Wie kann ich gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen? Ich denke, es ist ganz einfach ein falsch notiertes Kennzeichen aufgenommen worden!
Mein Mann hat eine Ordnungswidrigeit begangen. Auf der Autobahn hat er ein abstand von 24,50 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug anstatt 50 nicht eingehalten. Wenn man den Verstoßes zugibt, wie lautet das Bußgeld???
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen . Rote Ampel und zu schnell 11km .
Bin aber nicht gefahren . Auf dem Foto ganz deutlich zu sehen . Muss ich Einspruch einlegen oder nur den Fragebogen ausfüllen ? Und muss ich angeben wer gefahren ist
Hallo,
habe einen Bußgeldbescheid bekommen ausserorts 21 km/h zu schnell bei erlaubten 50 km/h. War kein gelber Umschlag sondern ein grauer. Innen drin ist ein Foto mit Kennzeichen und einem Foto wo das Gesicht aber nicht von vorn zu erkennen ist. Auf der Rückseite befindet sich ein Fragebogen. Was muss ich jetzt tun?
Danke für eine Antwort
Hallo Hans,
Sie können den Bußgeldbescheid entweder hinnehmen und die Sanktionen in Kauf nehmen oder Sie legen einen Einspruch gegen den Bescheid ein.
Ihr Bussgeld-info Team
Wie verhält es sich, wenn das Datum der Zustellung auf den 1.4.17 datiert ist, der Brief aber erst am 3.4.17 im Briefkasten lag?
Und dazu im Bescheid vom 15.3.17 eine Zahlungsfrist von 6 Tagen angegeben ist, da es sonst teurer wird?
Bitte um Aufklärung.
Hallo Metal-Jürgen,
maßgeblich ist in der Regel der tatsächliche Zugang.
Ihr Bussgeld-Info Team